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Informationen von A – Z für Beschäftigte der Fachhochschule Südwestfalen

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Hier möchten wir Ihnen einen Überblick über die Themen geben, die für Ihre Arbeit an der FH Südwestfalen relevant sein können sowie aufzeigen, was sich dahinter verbirgt und wer dafür zuständig ist.

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A

Abrechnungsobjekt

Abwesenheitsmail

Nach der Nummer 18 der Geschäftsordnung für die Hochschulverwaltung ist bei Abwesenheiten, die mindestens einen Arbeitstag umfassen, eine sog. Abwesenheitsnotiz für die E-Mail-Adresse einzurichten, wenn die E-Mails nicht anderweitig abgerufen werden. Dieses gilt auch bei Arbeitsunfähigkeit.

Die Einrichtung der Abwesenheitsnotiz ist z.B. über die Groupware unter Einstellungen möglich.

Abwesenheitsmanagement

Informationen zu Urlaub, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsbefreiungen u. ä finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an abwesend@fh-swf.de.

Academic Balanced Strategy Card (ASC)

Im Jahr 2016 hat das Rektorat der Fachhochschule Südwestalen die Academic Balanced Strategy Card (ASC) als zusätzliches Instrument für die Strategieentwicklung in der Hochschule eingeführt. Neben der zentralen ASC sieht das Konzept jeweils dezentrale ASCs der Fachbereiche, der zentralen Einrichtungen und der Hochschulverwaltung vor. Die dezentrale ASC der Hochschulverwaltung beinhaltet konkrete Ziele sowie die Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen.

Akademisches Auslandsamt

Seit dem 01.04.2022 heißt das Dezernat 4 International Office.

Weitere Informationen finden Sie hier: International Office

Akkreditierung

Zur Qualitätssicherung des Studienangebots müssen, auf der Grundlage des § 7 Abs. 1 HG nach Maßgabe des Studienakkreditierungsstaatsvertrags vom 12. Juni 2017 und der Studienakkreditierungsverordnung (StudakVO) vom 25. Januar 2018, alle Bachelor- und Masterstudiengänge akkreditiert werden.

Mit dem Inkrafttreten des Studienakkreditierungsstaatsvertrags zum 01. Januar 2018 wurde das Akkreditierungssystem in Deutschland rechtlich neu aufgestellt. Die Durchführung von Verfahren der Programm- und Systemakkreditierung, deren Vertragsschluss nach Jahresbeginn 2018 erfolgt ist, richtet sich seitdem nach den Vorgaben der Studienakkreditierungsverordnung (StudakVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. Januar 2018.

Weitere Informationen erteilt das Sachgebiet 2.1

Allgemeine Studienberatung

Die Allgemeine Studienberatung informiert und berät zu den Themen

  • Studienorientierung und Studienwahl
  • Studiengänge und Studieninhalte
  • Voraussetzungen und Bewerbung

Die Beratung erfolgt digital und auch vor Ort.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Allgemeinen Studienberatung.

Alternierende Telearbeit

Mit der Dienstvereinbarung „Ortsflexible Arbeit“ (OFA) wurden an der FH SWF transparente und verlässliche Rahmenbedingungen zur Gestaltung des Arbeitsortes geschaffen, die die Interessen der Beschäftigten und der FH SWF berücksichtigen.

Weitere Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite Flexible Arbeit.

Angebotserstellung

Bearbeitung/Ausfüllen des Angebotsformulars für den Kunden eines wirtschaftlichen Drittmittelprojektes.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.5 Drittmittel.

Anlagen im Bau

Anlagenbuchhaltung

Die Anlagenbuchhaltung ist ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung. Sie erfasst und verwaltet die Vermögensgegenstände (Anlagen) der Hochschule im sogenannten Anlagevermögen. Dabei werde Wirtschaftsgüter aufgenommen, die einen bestimmten Wert überschreiten und der Hochschule langfristig dienen.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.2 Finanzbuchhaltung.

Anlagenverkäufe

Anschrift

Die Anschrift der Fachhochschule Südwestfalen lautet:

Fachhochschule Südwestfalen
Baarstraße 6
58636 Iserlohn

Die Postanschriften lauten:

Standort Hagen
Fachhochschule Südwestfalen
Postfach 2061
58590 Iserlohn

Standort Iserlohn
Fachhochschule Südwestfalen
Postfach 2061
58590 Iserlohn

Standort Lüdenscheid
Fachhochschule Südwestfalen
Bahnhofsallee 5
58507 Lüdenscheid

Standort Meschede
Fachhochschule Südwestfalen
Lindenstraße 53
59872 Meschede

Standort Soest
Fachhochschule Südwestfalen
Lübecker Ring 2
59494 Soest

Die Adressen unserer Standorte sowie Anfahrtsskizzen zu all unseren Liegenschaften finden Sie auf den nachfolgenden Webseiten:

Standort Hagen
Standort Iserlohn
Standort Lüdenscheid
Standort Meschede
Standort Soest

Arbeitnehmerweiterbildung

Eine Freistellung von der Arbeit ist zum Zweck der beruflichen und politischen Weiterbildung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) möglich. Für weitere Informationen zum Thema Arbeitnehmerweiterbildung wenden Sie sich bitte per E-Mail an das SG 1.2 Personal ( abwesend@fh-swf.de).

Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz

Das Team der Stabsstelle AGU ist zentraler Ansprechpartner und übernimmt die übergeordnete Organisation, Koordination und Beratung bei Fragen zu

  • Arbeitssicherheit,
  • des Gesundheitsschutz,
  • Umweltschutz,
  • Brandschutz,
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • der Notfallorganisation.

Zur Seite der Stabstelle AGU

Arbeitsbefreiung

Bei Fragen zum Thema Arbeitsbefreiung durch

  • Erkrankung eines Kindes oder einer Betreuungsperson,
  • Dienstjubiläum,
  • Todesfall,
  • Niederkunft der Ehefrau / der eingetragenen Lebenspartnerin,
  • Unwetterkatastrophe

können Sie sich an abwesend@fh-swf.de wenden.

Informationen, und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Arbeitsjubiläum

Für das Arbeitsjubiläum (25 und 40 Jahre) gelten die tarifrechtlichen Bestimmungen (TV-L).

Aus Anlass des Arbeitsjubiläums wird ein Jubiläumsgeld und zudem an einem Arbeitstag Arbeitsbefreiung gewährt. Die Beantragung erfolgt über das Urlaubs- und Zeiterfassungssystem ZEUS X.

Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Arbeitsunfähigkeit

Sind Beschäftigte arbeits- bzw. dienstunfähig, haben sie dies dem SG 1.2 - Personal – soweit möglich auch der*dem Vorgesetzten – unverzüglich mitzuteilen. Alle Informationen zum Meldeverfahren finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Arbeitszeiten

Seit dem 18.01.2023 gelten an der FH SWF flexible Arbeitszeiten. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite „Flexible Arbeit“.

Archivangelegenheiten Iserlohn u. Hagen

Die Fachhochschule Südwestfalen führt ein Archiv, in dem die Dokumente der Hochschule gelagert werden, die für den Dienstbetrieb nicht mehr benötigt werden. Zu Dokumenten zählen alle Akten und Schriftstücke, insbesondere Urkunden, Bilder, Karten, Pläne, in Papier- und elektronischer Form, Filme und Tonträger sowie die auf rechnergestützten Datenträgern gespeicherten Daten einschließlich der dazugehörigen Dokumentationen.

Ansprechpartnerin Standort Iserlohn: Frau Schulz
Ansprechpartner Standort Hagen: Herr Klinner

Arztbesuch

Informationen zum Thema Arztbesuche und Arbeitszeit finden Sie im entsprechenden Erklärvideo.

AudioVisuellesMedienZentrum (AVMZ)

Das AVMZ unterstützt Studierende und Mitarbeiter*innen der Fachhochschule Südwestfalen bei Medienproduktionen.

Auftragsforschung

Übernahme eines wirtschaftlichen Auftragsforschungsprojektes

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.5 Drittmittel.

Ausbildungsangelegenheiten

An Hochschulen lernen nicht nur Studierende, sondern auch Auszubildende. Die Fachhochschule Südwestfalen ist ein von der Industrie- und Handelskammer anerkannter Ausbildungsbetrieb und kann somit unter den gleichen Voraussetzungen wie z.B. ein Industrieunternehmen ausbilden. Und doch ist die Berufsausbildung hier etwas Besonderes: Auszubildende arbeiten zum Teil gemeinsam mit Studierenden in Werkstätten und Laboren, sitzen im Computerraum nebeneinander oder treffen im Studierendensekretariat als Berater*in und Antragsteller*in aufeinander. Berufsausbildung mitten im (Hochschul-)Leben!

Die Fachhochschule Südwestfalen bildet in folgenden Ausbildungsberufen aus:
  • Kauffrau*Kaufmann für Büromanagement (Standort Iserlohn)
  • Industriemechaniker*in, Fachrichtung Produktionstechnik (Standort Iserlohn)
  • Fachinformatiker*in, Fachrichtung Systemintegration (Standorte Iserlohn und Soest)
  • Werkstoffprüfer*in, Schwerpunkt Metalltechnik (Standort Soest)
  • Physiklaborant*in (Standort Soest)
  • IT-System-Elektroniker*in (Standort Meschede)

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf unserer Seite zur Berufsausbildung (SG 1.2 Personal).

Ausgangsrechnung

Die Ausgangsrechnung ist ein Rechnungsdokument, dass die Hochschule einem Rechnungsempfänger (Kunde) für erfolgte Lieferungen (Waren) oder Leistungen (Dienstleistungen) stellt. Die Ausgangsrechnung ist dabei das Gegenstück zur Eingangsrechnung.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.2 Finanzbuchhaltung.

Auslands-BAföG

Wer die grundsätzlichen Bedingungen erfüllt, kann bereits nach einem Studienjahr innerhalb Deutschlands für einen Studienaufenthalt Auslands-BAföG erhalten.

Mehr Informationen zum Auslands-BAföG

Ausschreibung

Die Fachhochschule Südwestfalen als Öffentlicher Auftraggeber gibt die beabsichtigten und laufenden Ausschreibungen sowie vergebene Aufträge bekannt.

Weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.3 Beschaffung

Außenanlagen

Umschreibt die Reinigung und Pflege (u.a. Grünschnitt) der Anlagen im Außenbereich. Im Einzelnen gehört auch die Führung vom Baumkataster dazu, der Winterdienst sowie die Kontrolle und Reinigung der Dachrinnen, Flachdächer, Regenfallrohre, Kanalschächte, Gullys, etc.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

B

Bauangelegenheiten

Sind an den Gebäuden oder Liegenschaften der FH SWF Renovierungen, Sanierungen oder Umbaumaßnahmen notwendig, ist das Dezernat 7 – Gebäudemanagement für die Planung, Betreuung und Realisierung der Maßnahme zuständig.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Bauprojekt

Möchten Sie ein Bauprojekt für Ihren Bereich beantragen, wenden Sie sich gerne an das Dezernat 7 – Gebäudemanagement. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Realisierung Ihrer Umbaumaßnahmen.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Beamtenversorgung

Die Beamtenversorgung stellt die Alterssicherung für Beamt*innen dar. Die Regelungen zur Beamtenversorgung umfassen Leistungen der Alters- und Hinterbliebenensicherung (beispielsweise Ruhegehalt, Witwen-, Waisengeld). Der Anspruch auf Ruhegehalt entsteht mit Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand. Voraussetzung ist, dass eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet wurde (= Wartezeit) oder die*der Beamt*in ohne grobes Verschulden bei Ausübung des Dienstes dienstunfähig geworden ist.

Zuständig für die Berechnung und Festsetzung der Versorgungsbezüge ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW. Weitere Informationen bei Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung und auf der Internetseite des LBV NRW (auch zur Versorgungsauskunft).

Beamtetes Lehrpersonal

Alle Informationen und Ansprechpartner*innen für Lehrende im Beamtenverhältnis, insbesondere zu den Themen Freisemester, Lehrverpflichtung, Ermäßigungsstunden, Leistungsbezüge und Elternzeit finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Beamtetes Personal ohne Lehrpersonal

Alle Informationen und Ansprechpartner*innen zu personalrechtlichen Belangen - von der Einstellung bis zum Eintritt in den Ruhestand - für Beschäftigte im Beamtenverhältnis, die nicht in der Lehre tätig sind, finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Beihilfen

Auf Grundlage des. § 77 Abs. 3 HG i. d. F. des HFG hat die Fachhochschule Südwestfalen die Bearbeitung ihrer Beihilfen an die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe in Münster übertragen. Eine entsprechende Vereinbarung über die Bearbeitung von Beihilfen nach der BVO NRW und der BVOAng wurde geschlossen.

Innerer Dienstbetrieb

Benutzerkennung

Jeder Angehörige der FH-SWF erhält ein persönliches Benutzerkonto und eine E-Mail-Adresse.

Berichtswesen

Das Berichtswesen der Hochschule ist vielfältig und basiert auf sehr unterschiedlichen internen und externen Anforderungen.

Verantwortlich für das Berichtswesen sind insbesondere das Sachgebiet 2.1, das Sachgebiet 3.1 und das Sachgebiet 3.2.

Berufungsverfahren

Ein Berufungsverfahren findet statt, wenn eine Professur auf Dauer oder auf Zeit wiederbesetzt oder eingerichtet werden soll. Näheres regelt die Berufungsordnung der Fachhochschule Südwestfalen.

Weitere Informationen, Ansprechpartner*innen sowie die Berufungsordnung finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Beschaffung

Beschaffung bezeichnet den Einkauf von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber. Das SG 3.3 Beschaffung wendet dafür die Vorschriften des Vergaberechts an. Das Vergaberecht umfasst alle Gesetze und Regelungen, die die öffentliche Hand beim Einkauf von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen zu beachten hat.

Informationen zu den Regelungen, Ausnahmen und Verfahren finden Sie in der aktuellen Beschaffungsordnung.

Weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.3 Beschaffung.

Beschaffungsantrag

Zur Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen stellt das SG 3.3 Beschaffung einen digitalen Antrag zur Verfügung. Ab einem Auftragswert von 500 EUR netto ist der Antrag zwingend zu stellen.

Hier finden Sie den Zugang zum digitalen Beschaffungsantrag.

Weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.3 Beschaffung.

Beschilderung (Tür-/Namenschilder, Wegweiser)

Vielfältige Arten der Beschilderung kann man in den Gebäuden der Fachhochschule vorfinden. Es gibt u.a. Türschilder, Gebäudepläne und Wegweiser. Das Gebäudemanagement kümmert sich um die Beschriftung und Anbringung, Überprüfung der Pläne und Bestandskontrolle.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Besoldungsangelegenheiten

Zuständig für die Berechnung und Zahlbarmachung von Bezügen ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV NRW). Für Fragen rund um Ihre Bezügeabrechnung können Sie sich an Ihre zuständige Personalsachbearbeitung im SG 1.2 Personal wenden. Aktuelle Bezügetabellen finden Sie auf der Internetseite des LBV NRW.

Besprechungsräume

Neben Vorlesungs- und Seminarräumen, Laboren und Hörsälen finden Sie für kleine Sitzungen/Konferenzen auch diverse Besprechungsräume in den Gebäuden an allen Standorten der Fachhochschule. Diese werden vom örtlichen Gebäudemanagement betreut und verwaltet.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Mit der Novellierung des Sozialgesetzbuches (SGB) IX durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist das BEM gesetzlich eingeführt worden.

§ 167 Absatz 2 Satz 1 bestimmt entsprechend: „Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement)."

Die Teilnahme am BEM ist freiwillig, ein Abbruch des Verfahrens ist jederzeit möglich.

Die FH SWF bietet auch den Beschäftigten auf deren Antrag ein BEM-Verfahren an, wenn noch keine längerfristige Erkrankung vorliegt, dies aber aufgrund der Arbeitsplatzsituation konkret befürchtet wird. In einem solchen Fall kann die*der Beschäftigte einen formlosen Antrag an die*den BEM-Koordinator*in stellen.

Weiteren Informationen, Anträge und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des Betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Betriebsärztlicher Dienst

Der Betriebsärztliche Dienst betreut alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hochschule.

Mehr Informationen zu Aufgaben, Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Sie im AGU-Portal.

Beurteilungen

Beurteilungen sollen es dem Dienstherrn vor allem ermöglichen, seine Entscheidungen über die Verwendung der Beamt*innen und über deren dienstliches Fortkommen (beurteilungsabhängige Maßnahmen) am Grundsatz der Bestenauslese auszurichten. Auf Grund von § 92 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG NRW) wurden Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamt*innen an der FH SWF (BRL FH SWF) erlassen. Diese Richtlinien gelten für die Beamt*innen an der FH SWF, die der Landesbesoldungsordnung A angehören, mit Ausnahme der Lehrkräfte für besondere Aufgaben.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Personalsachbearbeitung.

Bewerbungsmanagement

Die Fachhochschule Südwestfalen als Arbeitgeber bietet in den folgenden Bereichen Stellenausschreibungen an:

  • Professuren
  • Wiss. Mitarbeiter*in
  • Lehrkräfte für besondere Aufgaben
  • Mitarbeiter*in in Technik und Verwaltung
  • Auszubildende

Weitere Informationen finden Sie auf der Karriereseite der FH SWF.

Bewerbungen werden über das Bewerbungsmanagementsystem der Firma BITE verarbeitet.

Bei Fragen zu Ausschreibungen wenden Sie sich an bewerbung@fh-swf.de.

Bibliothek

Mit je einer Fachbibliothek an den Hochschulstandorten Hagen, Iserlohn, Meschede und Soest ist sie ein kompetenter Ansprechpartner für die Angehörigen der Hochschule. Am Standort Lüdenscheid wird die Literaturversorgung über eine Kooperation mit der dortigen Stadtbücherei gewährleistet. Darüber hinaus richten sich ihre Dienstleistungen an interessierte Bürger*innen der Region.

Die Bibliothek erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:

  • Erwerbung, Erschließung, Vermittlung und Bereitstellung von gedruckten und elektronischen Medien;
  • Beschaffung von Medien aus anderen Bibliotheken (Fernleihe);
  • Bereitstellung von Lehr-, Lern- und Arbeitsmöglichkeiten für Einzelpersonen und Arbeitsgruppen sowohl in physischer als auch in elektronischer Form;
  • Vermittlung von Informationskompetenz durch ein differenziertes Schulungsangebot zur Literaturrecherche, Quellenverarbeitung sowie verwandten Themen;
  • Individuelle Beratung sowie Einführungen in die Bibliotheksnutzung von Studierenden und Schüler*innen;
  • Publikationsdienstleistungen für die Wissenschaftler*innen der Hochschule.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Bibliothek

Bildschirmbrille

Nach Maßgabe der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV; Anhang Teil 4 vom 18.12.2008) sowie der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV, § 6 Absatz 2) ist den Beschäftigten eine spezielle Sehhilfe vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen, wenn eine entsprechende Untersuchung die Notwendigkeit dazu ergeben hat und vorhandene Sehhilfen nicht ausreichend sind.

Die Fachhochschule Südwestfalen trägt daher die notwendigen Kosten der Beschaffung von speziellen Sehhilfen für ihre Bediensteten. Die Höhe der notwendigen Kosten ergibt sich aus dem „Handlungsrahmen zur Kostenerstattung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen“ in der jeweils gültigen Fassung.

Zum SG 1.1 Innerer Dienstbetrieb

Blankoauftrag

Bis zu einem Auftragswert von 500 EUR netto kann ein Blankoauftrag zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist zwingend der digitale Blankoauftrag zu nutzen. Die Blankoauftragsnummer wird vom SG 3.3 Beschaffung erteilt. Die Mindestdokumentationspflichten hinsichtlich der verglichenen Angebote sind hier zu beachten.

Hier finden Sie den Zugang zum digitalen Blankoauftrag.

Weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.3 Beschaffung.

Blended Intensive Program (Bip)

Bieten Lehrenden und Lernenden neue und kreative Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit mit europäischen Partnerhochschulen und der Teilnahme an gemeinsam konzipierten Lehrveranstaltungen.

Blended-Intensive-Programmes

Blended Learning

Die Fachhochschule Südwestfalen versteht unter Blended Learning die sinnvolle Kombination von klassischer Präsenzlehre und E-Learning-Elementen, um die Vorteile beider Lehrformen optimal zu nutzen. E-Learning soll somit keineswegs die Präsenzlehre ersetzen, sondern diese an geeigneten Stellen anreichern und ergänzen.

Angebote zum Thema Blended Learning finden Sie in unserem Moodle-Kurs:
"Blended Learning@FH SWF"

Bei Fragen oder Problemen zum Thema Blended Learning finden Sie hier eine Liste der Ansprechpersonen.

Brandschutzordnung

Alle Bediensteten sind verpflichtet, durch größte Vorsicht zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen.

Download Brandschutzordnung

Download Aushang Brandschutzordnung Teil A

Briefbögen / Vorlagen

Das Sachgebiet 5.3 Grafik / Services bietet Dienstleistungen wie die Erstellung von Briefbögen und Mailvorlagen an.

Entsprechende Dateien zum Herunterladen für die Standorte Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid, Meschede und Soest finden Sie unter den Briefvorlagen.

Budgetierung

Im Rahmen einer Budgetierung werden den verschieden zentralen (z.B. Verwaltung) und dezentralen Bereichen (z.B. Fachbereiche) entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt, damit notwendige Beschaffungen oder Personalfinanzierungen ermöglicht werden. Die Budgetierung kann auf der Grundlage eines parameter- und erfolgsorientierten Verteilmodells oder mittels direkter Mittelbereitstellungen nach Ermittlung eines mutmaßlichen Bedarfs erfolgen.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.1 Finanzverwaltung und -steuerung.

C

Content-Management-System (CMS)

Coronavirus-Pandemie

Alle aktuellen und auch älteren Informationen rund um die Coronavirus-Pandemie an der Fachhochschule Südwestfalen finden Sie auf den Seiten zum Coronavirus.

Alle Corona-Regelungen zur Freiversuchregelung, Prüfungsrücktritte usw. finden Sie auf der Seite der Corona-FAQ.

Corporate Design

Mit ihrem Corporate Design gibt sich die Hochschule ein modernes und einheitliches grafisch-visuelles Erscheinungsbild, das einen wichtigen Beitrag zur gemeinsamen Identität und zur Profilbildung leistet. Die für alle Einrichtungen der Hochschule verbindlichen Gestaltungsregeln sollen unnötige Vorarbeiten und zeitraubende Detailentscheidungen ersparen und dennoch gestalterischer Freiraum ermöglichen.

Weitere Informationen wie zum Beispiel einen Corporate-Design-Leitfaden finden Sie beim Sachgebiet 5.3 Grafik / Services

D

DAAD-Portal

Das Portal des Deutschen Akademischen Austauschdienstes. Alle Anträge, Finanzierungsplanänderungen, Mittelanforderungen, Verwendungsnachweise und Mitteilungen werden über das DAAD-Portal eingereicht. An den DAAD gesendete Unterlagen bzw. aktuelle Bearbeitungsstände sind von Hochschulseite im DAAD-Portal einsehbar (Login erforderlich).

Zum DAAD-Portal

Datenschutz

Der Datenschutz dient der Sicherung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Recht soll die betroffene Person in die Lage versetzen, selbst darüber zu bestimmen, ob und wem die Daten zur eigenen Person preisgegeben sowie in welcher Art und Weise diese Daten verarbeitet werden dürfen. Die wesentlichen Regelungen ergeben sich aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den bundes- und landesrechtlichen Vorschriften.

Siehe auch unter Personenbezogene Daten sowie Datenschutzbeauftragte*r.

Datenschutzbeauftragte*r

Das Rektorat hat gemäß Art. 37 Abs. 1 Buchst. a Datenschutzgrundverordnung eine*n Datenschutzbeauftragte*n (DSB) bestellt. Diese*r untersteht unmittelbar dem Rektorat und ist in dieser Funktion weisungsfrei. Zu den Aufgaben zählen u. a. die Beratung der Organisationseinheiten der Hochschule bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die Unterstützung bei der Sicherstellung und Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die datenverarbeitenden Stellen sowie die Erteilung von Auskünften in Datenschutzangelegenheiten. Mitteilungen an die*den DSB unterliegen der Verschwiegenheitsverpflichtung und werden nur mit Ihrer Einwilligung an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der*des Datenschutzbeauftragte*n

Dauerbuchung

Bei Dauerbuchungen handelt es sich um periodisch wiederkehrende Buchungen.

Das Verfahren der Dauerbuchung ist vergleichbar mit dem Dauerauftrag, der einer Bank zum Abbuchen von z.B. Mieten oder Beitragszahlungen gegeben wird.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.2 Finanzbuchhaltung.

Designvorlagen

Im Sachgebiet 5.3 Grafik / Services laufen alle Drähte zusammen, wenn es um unterstützende Dienstleistungen wie Designerstellung oder Grafikbearbeitung geht.

Musterdokumente für Powerpoint, Mail- und Briefvorlagen sowie das Logo der Hochschule finden Sie beim Sachgebiet 5.3 Grafik / Services

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

ist der deutsche Fördergeber für die Internationalisierung deutscher Hochschulen.

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

Deutsches Hochschulkonsortium für Internationale Kooperationen (DHIK)

Das Deutsche Hochschulkonsortium für Internationale Kooperationen (DHIK) ist ein Verbund von 36 Hochschulen im deutschsprachigen Raum, die gemeinsam Austausch- und Doppelabschluss-Programme mit ausländischen Universitäten in den angewandten Ingenieurwissenschaften durchführen. Die Programme verknüpfen das deutsche Fachhochschulmodell mit dem Hochschulsystem des Partnerlandes. So erhalten angehende Ingenieure neben einer praxisnahen Ausbildung auch interdisziplinäre Kenntnisse, internationale und interkulturelle Kompetenzen und Problemlösungsfähigkeiten für die Industrie und Wirtschaft beider Länder.

Ansprechpartner an der FH SWF ist Prof. Dr. Klaus Thunig

DHIK

Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 Studierende, deren bisheriger Werdegang besonders gute Studienleistungen erwarten lässt und berücksichtigt darüber hinaus außerschulisches bzw. außerfachliches Engagement.

Die Stipendien mit einer monatlichen Höhe von 300 Euro (= 3.600 Euro pro Jahr) werden je zur Hälfte vom Bund und von privaten Geldgebern finanziert.

Mehr Informationen zum Deutschlandstipendium

Dienstausweise

Die multifunktionale Chipkarte ist eine Funktionskarte für die Beschäftigten der FH SWF. Sie ersetzt den bisherigen Bibliotheksausweis und dient zum Kopieren und Drucken an Multifunktionsgeräten der FH SWF.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite des Sachgebietes 1.1

Dienstfahrzeuge

Die Hochschule verfügt über eigene Pkw. Sie werden für Post- und Botenfahrten, Dienstreisen, Personenfahrten und Materialtransporte eingesetzt. Es besteht die Möglichkeit nach Rücksprache mit der Fahrdienstleitung, eines der Fahrzeuge als Selbstfahrerfahrzeug zu nutzen. Vor erstmaligem Fahrtantritt hat die Fahrdienstleitung die Selbstfahrer*innen in das vorgesehene Dienstfahrzeug einzuweisen.

Ansprechpartner*innen:

Dienstjubiläum

Beamt*innen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der anderen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts erhalten bei Vollendung einer 25-, 40- oder 50-jährigen Dienstzeit eine Jubiläumszuwendung und eine Dankurkunde gem. § 1 Jubiläumszuwendungsverordnung (JZV). Aus Anlass des Dienstjubiläums wird zudem gemäß § 2 JZV i.V.m. § 33 Absatz 1 Satz 2 Ziffer 4 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW (FrUrlV), an einem Arbeitstag Dienstbefreiung gewährt. Die Beantragung erfolgt über das Urlaubs- und Zeiterfassungssystem ZEUS X.

Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Dienstreisen

Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte. Sie müssen i.d.R. von der zuständigen Behörde angeordnet oder genehmigt werden. Anfragen und Anträge zu Dienstreisen senden Sie bitte an dienstreise@fh-swf.de

Weitere Informationen zu den Themen
  • Dienstreisen
  • Auslandsdienstreisen
  • Exkursionen

finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Dienstunfähigkeit

Sind Beamt*innen wegen Krankheit dienstunfähig, haben sie dies dem Sachgebiet 1.2 Personal – soweit möglich auch der*dem Vorgesetzten – unverzüglich mitzuteilen. Alle Informationen zum Meldeverfahren finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Dienstvereinbarungen

Eine Dienstvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Fällen, in denen der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht hat und gesetzliche oder tarifliche Regelungen nicht entgegenstehen, zwischen der Dienststelle und den Personalräten geschlossen werden kann. So gibt es z.B. eine Dienstvereinbarung zum Thema „Mitarbeitergespräch“.

Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Drittmittelanzeige

Anzeige eines Drittmittelprojektes an das Rektorat.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.5 Drittmittel.

Drittmittelpersonal

Welche Möglichkeiten zur Beschäftigung von Personal gibt es bei Drittmitteln?

Die Beschäftigung von Personal aus Drittmitteln kann nur befristet erfolgen, d.h. für die Dauer der bewilligten Projektlaufzeit. Bei einer Verlängerung der Projektlaufzeit ist gegebenenfalls eine Verlängerung des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses möglich. Außerdem gilt generell, dass Personal nicht rückwirkend eingestellt werden kann.

Die Personalplanung erfolgt in der Regel bereits bei der Projektbeantragung, d.h. bereits zu diesem Zeitpunkt muss überlegt werden, welches Personal (wissenschaftliche/r Mitarbeiter*in, sonstige/r Mitarbeiter*in oder studentische/wissenschaftliche Hilfskraft) in welchem Umfang der Beschäftigung (Dauer, Stellenanteil) notwendig ist. Beratende Unterstützung erhalten Sie hierzu vom Drittmittelbüro (SG 3.5), das Sie in jedem Fall bei der Planung eines Forschungsprojekts kontaktieren sollten.

Ausschlaggebend für die tatsächlich möglichen Einstellungen ist letztlich jedoch der Zuwendungsbescheid des Mittelgebers.

Weitere Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Drittmittelverwaltung

Übernahme der administrativen Arbeiten in Drittmittelprojekten durch das Drittmittelbüro.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.5 Drittmittel.

Druckdienste

An allen Hochschulstandorten stehen leistungsfähige Multifunktionsdrucker zur Verfügung. Diese werden überwiegend vom SG 1.1 verwaltet.

Technische Informationen zur Nutzung finden Sie auf der Seite Drucken an der FH Südwestfalen.

E

Einkauf

Elterngeld / Elternzeit

Der Anspruch auf Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gesetzlich verankert. Das Formular zur Erklärung der Inanspruchnahme von Elternzeit finden Sie auf dieser Seite des SG 1.2 Personal. Wenden Sie sich bei Fragen zur Antragsbearbeitung an Ihre Personalsachbearbeitung.

Hinweise zur Vorbereitung und Gestaltung der Abwesenheitsphase finden Sie bei den Hinweisen zum Kontakthalte- und Wiedereinstiegsprogramm auf der Seite des SG 1.3 Personalentwicklung.

Weitere Unterstützung und Informationen zu den Themen Elterngeld und Elternzeit erhalten Sie im Familienbüro.

Siehe auch Eintrag "Freistellung"

E-Mail

Die FH SWF stellt allen Angehörigen und Beschäftigten eine E-Mail-Adresse zur Verfügung. Die E-Mail-Adresse setzt sich wie folgt zusammen: Nachnamen.Vornamen@fh-swf.de.

Für den Empfang und den Versand können Sie ein E-Mail- Programm verwenden, das lokal auf Ihrem Arbeitsplatz-PC installiert ist, oder alternativ die webbasierte Groupware. Eingehende E-Mails werden automatisch auf Viren und Spam überprüft.

Informationen zur Einrichtung von E-Mail-Programmen finden Sie bei IT-Services.

E-Mails sollten mit einer einheitlichen E-Mail Signatur versehen werden. Nähere Infos finden Sie im CD-Handbuch .

E-Mail Knigge

E-Mails sind ein sehr effizientes und zweckmäßiges Kommunikationsmittel. Sie sind schnell, bequem und praktisch und können die dienstliche Kommunikation ungemein erleichtern. Rund 80 Prozent unserer Kommunikation im beruflichen Alltag erfolgt inzwischen per E-Mail.So wie E-Mails jedoch oftmals verwendet werden, bescheren Sie mehr Arbeit, Störungen und Stress! Doch es gibt einige Methoden und Tricks, mit denen jeder sein E-Mail-Verhalten optimieren und das tägliche Arbeiten mit E-Mails noch weiter vereinfachen kann.

Der kleine E-Mail-Knigge [PDF zum Download] stellt kurz und übersichtlich die wirkungsvollsten Methoden und Tricks vor.

Entsorgung

Die Entsorgung umfasst diverse Sparten wie z.B. Leuchtmittel, Altakten, Altpapier, Wertstoffe- und Bioabfall, Restmüll, Elektro - / Stahlschrott und Sondermüll sowie – Toner und Batterien.

Im Einzelnen kümmert sich das Gebäudemanagement um die Anforderung und Koordinierung verschiedenster Container, Spot-Abholungen (Leuchtmittel); Grünschnittabfuhr; Schrottabholungen sowie die Bereitstellung von Behältnissen für Batterien und Tintenpatronen.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Erasmus+ Weiterbildung für Beschäftigte und Lehrende

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung innerhalb Europas.

Das Erasmus+ Programm unterstützt die Ziele der europäischen Bildungsagenden, bringt die Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereichs in Europa voran, steigert die Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort und trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern bei. Darüber hinaus stärkt es vor allem die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung sowie die Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden.

Beschäftigte der Fachhochschule Südwestfalen können am Programm teilnehmen und eine Förderung für unterschiedliche Aktivitäten wie Workshops, Jobshadowings oder Teilnehme an sogenannten International Weeks erhalten. Lehrende können für eine Gastdozentur an einer europäischen Partnerhochschule eine Förderung erhalten, genauso wie Vertreter von ausländischen Unternehmen an die FH SWF zu Gastvorträgen eingeladen und gefördert werden können.

Erasmus+ Weiterbildung für Beschäftigte

Ermäßigungsstunden

Beschäftigen, denen Lehraufgaben nach der Lehrverpflichtungsverordnung obliegen, kann für die Wahrnehmung anderer Dienstaufgaben oder damit im Zusammenhang stehender Funktionen, eine Ermäßigung der Lehrverpflichtung gewährt werden.

Ansprechpartner*innen sowie den Antrag finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Erstattungsantrag

Die Erstattung privat verauslagter Beträge können mit diesem Formular beantragt werden.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.2 Finanzbuchhaltung.

Exkursionen

Eine Exkursion ist eine Lehrveranstaltung außerhalb der FH SWF, an der sowohl Beschäftigte als auch immatrikulierte Studierende der FH SWF teilnehmen. Anfragen und Anträge zu Exkursionen senden Sie bitte an dienstreise@fh-swf.de.

Weitere Informationen zu den Themen
  • Exkursionen
  • Dienstreisen
  • Auslandsdienstreisen

finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

F

Fahrdienst

Über das SG 1.1 (Fahrdienstleitung) werden die Fahrten des hauptamtlichen Berufskraftfahrers koordiniert. Hierzu zählen Fahrten für die Hochschulleitung sowie Post- und Materialtransporte.

Zu den Ansprechpartner*innen

Fahrzeugausgabe (Dienstfahrzeuge)

An den Standorten der FH SWF stehen für die Beschäftigten Dienst-Kfz als sogenannte Selbstfahrerfahrzeuge zur Erledigung von Dienstreisen zur Verfügung.

Für mehr Infos siehe Eintrag Dienstfahrzeuge

Fahrzeug-Ersteinweisung

Vor erstmaligem Fahrtantritt hat die Fahrdienstleitung die Selbstfahrer*innen in das vorgesehene Dienstfahrzeug einzuweisen.

Für Infos zu den Ansprechpartner*innen siehe Eintrag Dienstfahrzeuge

Fahrzeugpflege

  • Reinigung und Wartung der Dienstfahrzeuge
  • Pflege, Wartung und Einsatzbereithaltung eigener Fahrzeuge (wie z.B. Trecker, Stapler)
Ansprechpartner*innen:

Familie

Die Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Familie stellt für die Fachhochschule Südwestfalen eine grundlegende Vorraussetzung für Chancengleichheit dar. Die aktive Förderung und Unterstützung der Beschäftigten und Studierenden mit Familienaufgaben ist daher fester Bestandteil der Hochschulstrategie. Dabei geht es um Care-Aufgaben für Kinder, ebenso wie für andere pflegebedürftige Angehörige, für die nachhaltig Verantwortung übernommen wird

Bei allen Fragen und Anliegen rund um die Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Careaufgaben ist das Familienbüro zentrale Anlaufstelle für alle Hochschulangehörigen.

Familienbüro

Anliegen und Hauptaufgabe des Familienbüros ist die Beratung und Vermittlung von Informationen und Unterstützungsangeboten zum Thema Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familienaufgaben.

Fensterreinigung

Die Fensterreinigung ist Teil der Gebäudeunterhaltsreinigung. Gemäß der Ausschreibung erfolgt eine Fensterreinigung an allen Standorten in der Regel halbjährlich in den Semesterferien. Den Termin geben wir vorab per Email rechtzeitig bekannt.

Wir koordinieren dann vor Ort bzw. an den einzelnen Liegenschaften der Standorte die Glasreinigungsfirma.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Ferienbetreuung

Die FH SWF bietet für die Kinder ( 6-12 Jahre) aller Hochschulangehörigen regelmäßig eine bedarfsorientierte Ferienbetreuung in den Schulferien an. Die Angebote werden zum Jahresbeginn bekannt gegeben. Ferienbetreuung

Weitere Informationen erhalten Sie beim Familienbüro.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung erfasst alle finanzrelevanten Vorfälle der Hochschule chronologisch, systematisch und lückenlos und dokumentiert diese im Buchhaltungssystem der Hochschule.

Die Buchführung schafft so die Grundlage für den Zahlungsverkehr (alle Ein- und Auszahlungen) und liefert die Grundlage für Haushalts- bzw. Finanzplanung, -aufstellung, -vollzug und schließlich -abrechnung gegenüber dem Land und Drittmittelgebern.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.2 Finanzbuchhaltung.

Finanzstatistik

Die Finanzstatistik erfasst hauptsächlich die Einnahmen, Ausgaben und Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts und ermöglicht eine detaillierte Übersicht über die gesamte öffentliche Finanzwirtschaft. Zu den wichtigsten Finanzstatistiken in der Fachhochschule Südwestfalen zählt die Hochschulfinanzstatistik. Hier werden sämtliche Erträge oder Aufwendungen der Hochschule ermittelt und den Lehr- und Forschungsbereichen zugeordnet.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.1 Finanzverwaltung und -steuerung.

Flexible Arbeit

Unter dem Begriff „Flexible Arbeit“ ist die flexible Gestaltung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes an der FH SWF zu verstehen. Nach dem Abschluss entsprechender Dienstvereinbarungen wurden ab dem 18.01.2023 an der FH SWF neue transparente und verlässliche Rahmenbedingungen zur Gestaltung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes geschaffen.

Flexible Arbeitszeit

Für Beschäftige in Technik und Verwaltung, Beamt*innen gilt die Dienstvereinbarung „Flexible Arbeitszeit mit Zeitkonten (FLAZ+)“.

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie tarifbeschäftigte wissenschaftlich Beschäftigte können freiwillig daran teilnehmen. Für sie gilt ansonsten die Dienstvereinbarung „Flexible Arbeitszeit ohne Zeitkonten (FLAZ)“.

Ortsflexible Arbeit

Mit der Dienstvereinbarung „Ortsflexible Arbeit (OFA)" wurden an der FH SWF Rahmenbedingungen zur Gestaltung des Arbeitsortes geschaffen, die die Interessen der Beschäftigten und der FH SWF berücksichtigen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Flexible Arbeit“.

Forschungsförderung

Mit Forschungsförderung werden alle öffentlichen und privaten Vorhaben bezeichnet, mit denen Forschung und Entwicklung (FuE) durch finanzielle und organisatorische Ressourcen gefördert werden. Dies erfolgt üblicherweise durch entsprechende Mittelbereitstellungen auf der Grundlage von Zuwendungsbescheiden der öffentlichen Träger und durch Bereitstellung von Personal, Räumen und Flächen durch die Hochschule.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.1 Finanzverwaltung und -steuerung.

Fortbildung

Fort- und Weiterbildung, als ein Bestandteil der Personalentwicklung, bietet bedarfsgerechte und zielgruppenorientierte Veranstaltungen zur Unterstützung der beruflichen und persönlichen Entwicklung am Arbeitsplatz.

Freisemester

Die Hochschule kann Professor*innen von ihren Aufgaben in der Lehre und der Verwaltung zugunsten der Dienstaufgaben in der Forschung freistellen, wenn die ordnungsgemäße Vertretung des Faches in der Lehre während dieser Zeit gewährleistet ist (Forschungsfreisemester).

Die Hochschule kann Professor*innen für die Anwendung und Erprobung künstlerischer oder wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der beruflichen Praxis sowie zur Gewinnung oder Erhaltung berufspraktischer Erfahrungen außerhalb der Hochschule beurlauben (Praxisfreisemester).

Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Freistellung

Freistellungen können aufgrund von Familienaufgaben, wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen notwendig werden. Freistellungen

Für weitere Informationen und bei Fragen wenden Sie sich an das Familienbüro und das Sachgebiet 1.2. Dort finden Sie auch die entsprechenden Anträge.

Checklisten zur Freistellung, Beurlaubung aufgrund von Pflege naher Angehöriger, sowie im Rahmen von Mutterschutz, Elternzeit und zur Kinderbetreuung finden Sie im Ramen des Kontakthalte- und Wiedereinstiegsprogrammes.

Fremdfirmeneinsatz

Der Einsatz von Fremdfirmen an der FH SWF ist in der Fremdfirmenordnung geregelt. Sie beschreibt wie die wesentlichen Aspekte des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes für den Einsatz von Fremdfirmen (beauftragte betriebsfremde Personen) umzusetzen sind, um sowohl für Hochschulmitglieder wie auch Beschäftigte der Fremdfirmen ein sicheres, unfallfreies und gesundes Arbeiten sicherzustellen.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Fundbüro / Fundsachen

An jedem Standort der FH SWF wird ein Fundbüro geführt. Dort können Fundsachen die keinem Besitzer zugeordnet werden können, abgegeben werden. Die Mitarbeiter*innen des Gebäudemanagements versuchen dann den Besitzer zu ermitteln. Ist dies nicht möglich, werden die Gegenstände für 3 Monate aufbewahrt.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Funktionsstunden

Für die Wahrnehmung der Funktionen der*des Rektorin*Rektors, der*des nichthauptberuflichen Prorektorin*Prorektors sowie der*des Dekanin*Dekans wird eine Ermäßigung der Lehrverpflichtung gewährt.

Näheres regelt die Lehrverpflichtungsverordnung (LVV).

Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

G

Gastprofessur

Bei Gastprofessor*innen handelt es sich um für eine begrenzte Zeit an eine Hochschule verpflichtete*r, gastweise tätige*r Professor*in. Die Finanzierung – soweit erforderlich – erfolgt in der Regel über Drittmittel.

Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Gebäudemanagement

Das Team vom Gebäudemanagement ist für den gesamten Leistungsumfang zum Betreiben und Bewirtschaften der Gebäude und Flächen an der FH SWF zuständig. Dazu zählen die Planung und Entwicklung der technischen Infrastruktur, die Koordination der laufenden Bauaktivitäten, die Gewährleistung einer wirtschaftlichen technischen Grundversorgung mit Energien und technischen Medien, die Organisation der Infrastrukturdienste und die Bereitstellung von technischen und organisatorischen Servicediensten. Außerdem unterstützen wir den Inneren Dienstbetrieb vor Ort.

Die zuständigen Ansprechpartner an den Standorten finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement:

Standort Iserlohn – Sachgebiet 7.1 Gebäudemanagement Iserlohn

Standorte Hagen/Lüdenscheid – Sachgebiet 7.2 Gebäudemanagement Hagen+Lüdenscheid

Standort Soest – Sachgebiet 7.3 Gebäudemanagement Soest

Standort Meschede – Sachgebiet 7.4 Gebäudemanagement Meschede

Gebäudereinigung

Die Gebäudereinigung beinhaltet die Ausschreibungen zur Unterhalts- und Glasreinigung. Die Organisation der Reinigungsintervalle, Sonderreinigungen sowie die Koordination der Reinigungskräfte erfolgt durch das Gebäudemanagement.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Geflüchtete (Bezug zum NRWege-Program)

Geflüchtete und international Studierende haben die Möglichkeit, durch studienvorbereitende Sprachkurse auf B1- und C2-Niveau gefördert zu werden. Des Weiteren können sich eingeschriebene Studierende mit Fluchthintergrund auf ein Stipendium bewerben.

Mehr Infos zu Stipendien für Studierende mit Fluchthintergrund

Geringfügige Beschäftigung

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung derzeit insgesamt regelmäßig 520 Euro im Monat (Geringfügigkeitsgrenze) nicht übersteigt (sog. Mini-Job).

Weitere Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Siehe auch Eintrag "Mindestlohn"

Geschäftsordnung der Hochschulverwaltung

Die Geschäftsordnung regelt Verantwortlichkeiten und Geschäftsprozesse, die für die Hochschulverwaltung der Fachhochschule Südwestfalen als moderner Dienstleistungsbetrieb unumgänglich sind.
Download PDF Geschäftsordnung der Hochschulverwaltung (Stand 01.07.2017)

Gesundheitsmanagement

Unsere Hochschule hat den Fokus darauf gesetzt, ein ganzheitliches Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) zu implementieren und dauerhaft zu gestalten.

In unserem Gesundheitsportal finden Sie alle Angebote und Ansprechpartner*innen rund um das BGM an der Fachhochschule Südwestfalen. Hier finden Sie hilfreiche Orientierung und interessante Tipps in Bezug auf vielfältige gesundheitliche Themen.

Zum Gesundheitsportal

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt die Belange der Gleichstellung für alle Mitglieder und Angehörigen der FH SWF wahr. Sie wirkt auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der FH SWF hin.

Zur Seite der Gleichstellung

Grafik

Sie sind auf der Suche nach grafischen Dienstleistungen, um zum Beispiel eine Veranstaltung zu bewerben? Dann wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet 5.3 Grafik / Services. Auf der Seite finden Sie Kontaktdaten von Ansprechpartner*innen sowie grafische Vorlagen.

Gremien

Die Hochschule nimmt die ihr durch das Hochschulgesetz übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben in eigener Verantwortung wahr. Hierzu gibt es im Hochschulbereich diverse Gremien, die Leitungs- oder Kontrollaufgaben wahrnehmen.

Mehr Informationen zu den Gremien

Gute Arbeit (Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal)

Im Jahr 2016 wurde zwischen den Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW, den Landespersonalrätekonferenzen sowie dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW der "Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal" geschlossen.

Zielsetzung dieses Vertrages ist es, Standards für die Gestaltung der Beschäftigungsbedingungen von wissenschaftlich Beschäftigten insbesondere in Qualfizierungsphasen, Hilfskräften, Lehrbeauftragten sowie Beschäftigten in Technik und Verwaltung an den Hochschulen in NRW zu setzen.

An unserer Hochschule werden diese Regelungen unter anderem durch die Hilfskraft-Richtlinie, die Lehrbeauftragtenrichtlinie, das Kontakthalte- und Wiedereinstiegsprogramm sowie das Konzept zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement umgesetzt.

Den Volltext des Vertrages finden Sie auf der Webseite des SG 1.3 Personalentwicklung.

H

Hausdruckerei

Die zentrale Hausdruckerei der FH SWF befindet sich am Standort Hagen. Sie ist organisatorisch dem SG 1.1 Organisation/Innerer Dienstbetrieb zugeordnet. Als zentrale Produktionseinrichtung verfügt die Hausdruckerei über zwei digitale Kopierstraßen, auf denen doppelseitige schwarz-weiß Drucke bis zu einem Format von DIN A3 hergestellt werden können.

Ferner verfügt die Hausdruckerei über einen digitalen Farbkopierer, auf dem doppelseitige Buntdrucke bis zu einem Format von DIN A3+ bzw. SRA 3 gefertigt werden können.

Für den Farbdruck steht außerdem eine Heidelberger GTO Offset-Druckmaschine zur Verfügung, auf der Farbdrucke bis zu einem Papierformat von 36 cm x 52 cm hergestellt werden können..

Mehr Informationen auf der Seite des SG 1.1 Organisation/Innerer Dienstbetrieb

Hausordnung

Die Hausordnung dient zum sicheren Betrieb der Fachhochschule Südwestfalen. Sie beschreibt die Regelung des Verhaltens in den Gebäuden und auf dem Außengelände. Sie gilt für alle Personen die sich im Geltungsbereich aufhalten.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Hilfskräfte

Studentische Hilfskräfte
Die Hochschule setzt Studentische Hilfskräfte grundsätzlich nur für Dienstleistungen in Forschung und Lehre und hiermit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten ein. Studentische Hilfskräfte wirken unterstützend bei der Zuarbeit für die Forschung sowie für Tätigkeiten aus dem Umfeld von Forschung und Lehre mit.

Wissenschaftliche Hilfskräfte
Wissenschaftliche Hilfskräfte verfügen über einen Bachelor- oder Masterabschluss (bzw. vergleichbar). Daraus ergeben sich insbesondere die Einsatzbereiche in Forschung und Lehre.
An der Fachhochschule Südwestfalen ist neben dem Studium auch weiterhin alternativ eine tarifliche Beschäftigung möglich.
Eine Beschäftigung als Wissenschaftliche Hilfskraft - Master - ist nur mit besonderer Begründung zulässig, z.B. zur Unterstützung einer Promotion, wenn diese nicht in einem tarifvertraglichen Beschäftigungsverhältnis erfolgen kann. Nach abgeschlossener Promotion ist eine Beschäftigung als Wissenschaftliche Hilfskraft ausgeschlossen.

Weitere Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Alle Anfragen, Anträge und Unterlagen zu Studentischen und Wissenschaftlichen Hilfskräften an der FH SWF senden Sie bitte an hilfskraft@fh-swf.de.

Hochschulberichtswesen

Das Berichtswesen der Hochschule ist vielfältig und basiert auf sehr unterschiedlichen internen und externen Anforderungen.

Verantwortlich für das Berichtswesen sind insbesondere das Sachgebiet 2.1, das Sachgebiet 3.1 und das Sachgebiet 3.2.

Hochschulentwicklungsplan

Mit dem Hochschulentwicklungsplan legt die Hochschule die strategischen Eckpunkte in Lehre und Forschung für die nächsten Jahre fest.

Zwischen dem Leitbild der Hochschule einerseits und den fachbereichsspezifischen Entwicklungsprozessen andererseits schafft der Hochschulentwicklungsplan einen verbindlichen Rahmen, in dem insbesondere das Studienangebot, die Forschungsschwerpunkte sowie die Hochschulorganisation festgelegt werden.

Zum Hochschulentwicklungsplan

Hochschulgremien

Hochschulkommunikation

Das Dezernat Hochschulkommunikation erbringt im Sachgebiet 5.1 Presse / Marketing folgende Dienstleistungen: Hochschulzeitung, Pressemitteilungen, Visitenkarten, Layout und Gestaltung aller Hochschulpublikationen, sonstige grafische Dienstleistungen, Durchführung von Pressegesprächen und –konferenzen, Messe- und Ausstellungsorganisation, Veranstaltungsmanagement.

Das Sachgebiet 5.2 Internet koordiniert den Internetauftritt. Web-Redakteur*innen an allen Standorten unterstützen Mitarbeiter*innen der Fachhochschule bei der grafischen und textlichen Gestaltung Ihrer Internetseiten.

Zur Seite des SG 5.1 Presse / Marketing
Zur Seite des SG 5.2 Internet

Hochschulkooperationen

Internationale Hochschulzusammenarbeit ist grundlegender Bestandteil von Lehre und Forschung an deutschen Hochschulen. Sie stärkt ferner die interkulturellen Kompetenzen der Studierenden und Lehrkräfte und trägt zugleich zur Profilierung der deutschen Hochschulen und des deutschen Hochschulsystems in der Welt bei.

Zur Liste der Partnerhochschulen

Hochschulleitung

Das Rektorat leitet die Hochschule. Zu den Leitungsaufgaben gehört die kontinuierliche Hochschulentwicklungsplanung. Es trägt die Verantwortung für die Durchführungen der hochschulischen Evaluationen. Außerdem obliegen ihm alle Angelegenheiten und Entscheidungen, für die nicht ausdrücklich andere Zuständigkeiten festgelegt sind.

Das Rektorat setzt sich zusammen aus dem/der Rektor*in, den drei nichthauptberuflichen Prorektor*innen und dem/der Kanzler*in. Der/Die Rektor*in vertritt die Hochschule nach außen. Der/Die Kanzler*in leitet die Hochschulverwaltung. Er/Sie ist Dienstvorgesetzte*r des Personals in Technik und Verwaltung.

Mehr Informationen zur Hochschulleitung

Hochschulrecht

Das Hochschulrecht umfasst neben dem Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) und weiteren einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auch die von der Hochschule als juristischer Person des öffentlichen Rechts aufgrund der vorgenannten gesetzlichen Grundlagen erlassenen Satzungen bzw. Ordnungen, die für die Mitglieder und Angehörigen der Fachhochschule Südwestfalen gelten.

Siehe auch den Eintrag "Rechtliche Rahmenbedingungen".

Hier finden Sie die Ordnungen und Satzungen der Hochschule.

Hochschulstatistik

Der Bereich der Hochschulstatistik umfasst vielfältige Auswertung zu den Studierenden, Absolvent*innen und Exmatrikulierten. Neben den im Rahmen der amtlichen Statistik zu erstellenden Auswertungen werden die Daten auch für interne Zwecke zusammengestellt.

Ansprechpartner ist das Sachgebiet 2.1 - Hochschulstatistik.

Zu den aktuellen Hochschulstatistiken

Hochschulstiftung Südwestfalen

Im November 2009 hat die Fachhochschule Südwestfalen eine eigene Hochschulstiftung gegründet. Die „Hochschulstiftung Südwestfalen“ ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Iserlohn, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt. Das Stiftungsvermögen beträgt 1 Mio. €.

Mehr Informationen zur Hochschulstiftung Südwestfalen

Hoheitliche Projekte

Drittmittel aus dem öffentlichen Bereich sowie anderen nicht wirtschaftlichen Organisationen.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.5 Drittmittel.

Hörsaal- & Seminarraumausstattung

Die Ausstattung der Hörsäle und Seminarräume umfasst das Verbrauchsmaterial (z.B. Kreide, Schwämme) sowie die technische Medienausstattung (z.B. Beamer).

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Honorarprofessur

Die Bezeichnung „Honorarprofessor*in“ kann Personen verliehen werden, die auf einem an der Fachhochschule Südwestfalen vertretenen Fachgebiet hervorragende Leistungen in der beruflichen Praxis bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder hervorragende Leistungen in Forschung, Kunst und Lehre, künstlerischen Entwicklungsvorhaben und Kunstausübung erbringen, die den Anforderungen für hauptberufliche Professor*innen entsprechen.

Weitere Informationen zum Verfahren sind in der Berufungsordnung der FH SWF geregelt.
Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

I

Impuls Newsletter

Der Impuls Newsletter informiert über interessante Themen aus dem Hochschulleben. Redaktion, Layout und Bildredaktion liegen beim Dezernat Hochschulkommunikation (Pressestelle) der Fachhochschule Südwestfalen.

Aktuelle und ältere Ausgaben des Impuls Newsletter finden Sie als PDF-Dateien auf der Seite der Pressestelle.

Inhouse-Fortbildungen / Interne Fortbildungen

Interne Fortbildungen sind Schulungsmaßnahmen, die innerhalb der Organisation stattfinden. Dies bezieht sich nicht zwangsläufig auf den Veranstaltungsort, sondern vielmehr auf den Kreis der Teilnehmenden sowie Organisator*innen, welche in diesem Fall an der FH Südwestfalen beschäftigt sind. Die Inhalte können so auf den individuellen Bedarf zugeschnitten werden.

Die Personalentwicklung unterstützt Sie bei der Initiierung interner Fortbildungen für Ihren oder auch andere Bereiche.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Handlungsfeld "Förderung und Entwicklung".

Internationale Lehre

Internationale Hochschulzusammenarbeit ist ein grundlegender Bestandteil von Lehre und Forschung an deutschen Hochschulen.

Partnerhochschulen

Internationalisierungsstrategie

Die FH Südwestfalen hat im April 2022 ihre erste Internationalisierungsstrategie verabschiedet.

Internationalisierungsstrategie

Internet-Auftritt

Das Sachgebiet 5.2 Internet kümmert sich um den zentralen Internetauftritt der Hochschule. Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner*innen, wenn es um Unterstützung bei der Pflege und Gestaltung Ihrer Seiten über das zentrale Content Management System (CMS) geht.

Informationen und Ansprechpartner*innen zum Internet-Auftritt

Intranet

Die Fachhochschule Südwestfalen unterhält interne Bereiche, die nur innerhalb des Hochschulnetzes erreichbar sind. Diese Bereiche sind von außerhalb des Netzes per VPN-Zugang zugänglich.
Informationen zum VPN-Zugang

Sollten Sie als Informationen auf unserer Website nur innerhalb des Hochschulnetzes anbieten wollen, müssen diese in einem „Intern-Ordner“ platziert werden.
Informationen zum aktuellen Internetauftritt samt CMS-Anleitungen

Inventarisierung

Inventur

IT-Services / Zentrale IT-Dienste

Informationen zum Serviceportfolio der zentralen IT-Dienste finden Sie bei IT-Services.

Zentrale Anlaufstelle für alle Anwender von zentralen IT-Dienstleistungen ist der IT-Servicedesk.

J

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Er bildet die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Hochschule ab. Der Jahresabschluss besteht mindestens aus Bilanz, GuV und Anhang.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.2 Finanzbuchhaltung.

Jugend-/ und Auszubildendenvertretung (JAV)

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Interessenvertretung aller Jugendlichen unter 18 Jahren und Auszubildenden sowie dual Studierenden, die an der Fachhochschule Südwestfalen beschäftigt sind. Die JAV arbeitet eng mit dem Personalrat der Beschäftigten in Technik und Verwaltung (PR TuV) zusammen und vertritt die Belange der minderjährigen Beschäftigten, Auszubildenden und dual Studierenden.

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Justitiariat

An der Fachhochschule Südwestfalen ist das Justitiariat in dem Sachgebiet 2.3 – Recht und Compliance angesiedelt. Das Justitiariat berät die Organe, Fachbereiche, Zentralen Einrichtungen und Dezernate in allgemeinen rechtlichen Angelegenheiten und ist für die Prozessführung zuständig. Es bietet prüfungsrechtliche Beratung und Unterstützung der Prüfungsausschüsse. Es übernimmt die Vertragsprüfung, insbesondere von Forschungs- und Entwicklungsverträgen, sowie das Vertragsmanagement. Das SG 2.3 ist Ansprechpartner für schutzrechtliche Fragen. Es betreut zudem das Studierendenschaftsrecht.

K

Kapazitätsangelegenheiten

Die Hochschulen sind verpflichtet dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) einen jährlichen Bericht mit der Berechnung der Aufnahmekapazität und der vorgesehenen Festsetzung der Zulassungszahlen vorzulegen.

Die jährliche Aufnahmekapazität wird auf der Grundlage der Daten eines vom Ministerium festgelegten Stichtages (01.03. & ggf. Korrektur zum 15.08.) ermittelt.

Das Ministerium gibt ein einheitliches Berechnungsprogramm vor.

Ansprechpartner ist das Sachgebiet 2.1

Kfz-Ausgabe

Kfz-Ersteinweisung

Kinderbetreuung

Ihr Ansprechpartner für Fragen in Sachen Kinderbetreuung ist unser Familienbüro.

Informationen zum Thema Ferienbetreuung finden Sie hier.

Kontaktdaten Webseite

Die Pflege der Kontaktdaten aller Mitarbeiter*innen, welche auf unserer Website in der Kontaktdatensuche angezeigt werden, erfolgt durch das Dezernat 7.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Kontierungshilfe

Die Kontierungshilfe ist eine Eigenentwicklung der Hochschule und unterstützt den Benutzer, das richtige Sachkonto bei der Kontierung einer Rechnung zu finden.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.2 Finanzbuchhaltung.

Kopierangelegenheiten

Die FH SWF verfügt an jedem Standort über dezentral aufgestellte Multifunktionsgeräte zum Drucken, Kopieren und Scannen, in farbig und s/w, bis zum Format DIN A3.

Die Nutzung aller Geräte erfolgt mit der multifunktionalen Chipkarte Chiporello.

Ansprechpartner*innen:

Kostenstellen

Unter Kostenstelle wird ein Kostenbereich oder eine Organisationseinheit in einem Unternehmen oder in einer Hochschule bezeichnet, die durch ihre Beteiligung am Produktionsprozess (Unternehmen) oder durch entsprechende Maßnahmen im Bereich von Forschung und Lehre (Hochschule) Kosten verursacht. Im ERP-System MACH werden sie Abrechnungsobjekte genannt. Abrechnungsobjekte werden für diverse Maßnahmen und Bereiche im SG 3.1 eingerichtet.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.1 Finanzverwaltung und -steuerung.

Kraftfahrer

Kraftfahrzeugangelegenheiten Hagen u. Iserlohn

Ansprechpartner*innen: Herr Bösterling und Frau Schulz

Kraftfahrzeugangelegenheiten Meschede

Meschede Ansprechpartner*innen: Assistenz SG 7.4

Kraftfahrzeugangelegenheiten Soest

Soest Ansprechpartner*innen: Assistenz SG 7.3

Krankheit

Sind Beschäftigte wegen einer Erkrankung arbeits- bzw. dienstunfähig, haben sie dies dem SG 1.2 Personal – soweit möglich auch der*dem Vorgesetzten – unverzüglich mitzuteilen. Alle Informationen zum Meldeverfahren sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Krankmeldung Kind

Im Krankheitsfall eines Kindes gilt das im Meldeverfahren zur Dienst-/Arbeitsunfähigkeit entsprechend hinterlegte Verfahren. Dieses sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Informationen zur Freistellung bei kranken Kindern hat das Familienbüro auf der Seite Arbeiten mit Kind(ern) zusammengestellt.

Bei Vereinbarkeitsfragen und bei Problemen bei der Kinderbetreuung wenden Sie sich an das Familienbüro.

Kranzspenden

Beim Tod von ehemaligen und aktiven Beschäftigten der FH SWF wird eine Kranzspende veranlasst.

Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

L

Lagepläne (Liegenschaften / Campus)

Für eine bessere Orientierung auf dem Gelände der Fachhochschule Südwestfalen, geben die Lagepläne eine Standortübersicht. Für unsere Liegenschaften Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid, Meschede und Soest stehen Ihnen Lagepläne zum Download und zum Ausdruck zur Verfügung.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Layout und Gestaltung

Das Sachgebiet 5.3 Grafik / Services bietet hochschulweit umfassende Dienstleistungen in Layout und Gestaltung an. Wenn Sie Fragen zum Design von Broschüren, Plakaten und Handzetteln haben, finden Sie hier eine Liste von Ansprechpartner*innen des SG 5.3

Lehraufträge

Lehraufträge können für einen durch hauptberufliche Kräfte nicht gedeckten Lehrbedarf erteilt werden. Die Lehrbeauftragten nehmen ihre Lehraufgaben selbständig wahr. Der Lehrauftrag ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art; er begründet kein Dienstverhältnis.

Die Antragstellung erfolgt semesterweise durch die Fachbereiche.

Die Lehrbeauftragtenrichtlinie und alle weiteren Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Lehrdeputat

Das Lehrdeputat bezeichnet den Umfang der Lehrverpflichtung von Personal an der FH SWF, dem Lehraufgaben nach der Lehrverpflichtungsverordnung (LVV) obliegt. Näheres regelt die LVV.

Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Lehrgebietsfestlegungen

Die Bezeichnung des Lehrgebiets wird im Rahmen der Neuberufung von Professor*innen festgelegt. Bei sich ändernden Lehrinhalten kann ein Antrag auf Änderung der Lehrgebietsbezeichnung über die*den Dekan*in an die*den Rektor*in gerichtet werden.

Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Leistungsbezüge Professor*innen

Die Ämter der Professor*innen und ihre Besoldungsgruppen sind in der Landesbesoldungsordnung W geregelt. Dieses gilt auch für hauptamtliche Leiterinnen und Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, die nicht Professor*innen sind, soweit ihre Ämter nicht Besoldungsgruppen der Landesbesoldungsordnungen A und B zugewiesen sind. Bei Professor*innen werden nach Maßgabe des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG NRW) neben dem als Mindestbezug gewährten Grundgehalt variable Leistungsbezüge vergeben:

  • 1. aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen (Berufungs- oder Bleibe-Leistungsbezüge),
  • 2. für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung (besondere Leistungsbezüge) sowie
  • 3. für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung oder der Hochschulleitung (Funktions-Leistungsbezüge).

Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Leitung

Ein Überblick über alle Gremien, Beauftragte sowie die Hochschulleitung der Fachhochschule Südwestfalen

Liquiditätsplanung

M

Mach-Portal

Zum Mach-Portal

Ansprechpartner für das wissenschaftliche Personal: Sachgebietsleitung SG 7.3

Marketing: Content-Marketing / Digitales Marketing

Im Dezernat Hochschulkommunikation ist das Hochschulmarketing zu Hause. Generell kommt von der Hochschulkommunikation der crossmediale Content für diverse Plattformen. Im Dezernat stemmt man auch Filmprojekte vom Drehbuch bis zum Klick auf den Abspielbutton.

Kontakt und Infos zu Marketingdienstleistungen beim Sachgebiet 5.1. Presse / Marketing

Masterfolien Powerpoint

Masterdokumente für Powerpoint, die den Gestaltungsrichtlinien der Fachhochschule Südwestfalen entsprechen, gibt es in verschiedenen Formaten. Zusätzlich stellt eine allgemeine Powerpoint-Präsentation die Hochschule vor.

Die Dateien zum Herunterladen finden Sie auf der Seite des Sachgebiets 5.3 Grafik / Services

Medienzentrum

Das AudioVisuelleMedienZentrum (AVMZ) unterstützt Studierende und Mitarbeiter der Fachhochschule Südwestfalen bei Medienproduktionen

Mensa

Das Studierendenwerk Dortmund unterhält Mensen in den einzelnen Standorten, die von allen Mitgliedern der Hochschule genutzt werden können.

Zum Kontakt und zu den aktuellen Speiseplänen

Mindestlohn

Nach dem zum 01.01.2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetz (MiLoG) hat jede*r Arbeitnehmer*in einen Anspruch auf die Zahlung eines Mindestarbeitslohns von derzeit 12,00 € pro geleisteter Zeitstunde.

Weitere Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Mitarbeitendengespräche für Beschäftigte in Technik und Verwaltung

Das Vergangene reflektieren, Absprachen für die Zukunft treffen, Stressfaktoren identifizieren und versuchen, diesen entgegenzuwirken, durch ein konstruktives Gespräch die Arbeitsbeziehung stärken, Ideen äußern und aufgreifen - hierzu sollen die strukturierten Mitarbeitendengespräche im Bereich der Beschäftigten in Technik und Verwaltung eine regelmäßige Möglichkeit bieten.

Alle Unterlagen zur Unterstützung Ihrer Gesprächsvorbereitung und Durchführung finden Sie unter dem Handlungsfeld "Führung und Zusammenarbeit".

Mitteilungsverordnung

Gemäß Mitteilungsverordnung muss jährlich eine Meldung von Nebeneinkünften über 1.500 EUR an die Finanzbehörden erfolgen.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.2 Finanzbuchhaltung.

Mittelbewirtschaftung

Unter Mittelbewirtschaftung sind alle Maßnahmen zu verstehen, die sich mit der Vereinnahmung, Verplanung und Verwendung zugewiesener Haushalts- und Drittmittel befasst. Wichtige Teilaufgabenbereiche sind dabei die Budgetierung der zentralen und dezentralen Bereiche, die Prüfung der korrekten Mittelverwendung sowie eine globale Liquiditätsprüfung, insbesondere auch im Rahmen des sog. Liquiditätsverbundes zwischen dem Land NRW und den Hochschulen.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 3.1 Finanzverwaltung und -steuerung.

Mittelüberwachung

Unter Mittelüberwachung sind alle Maßnahmen zu verstehen, die sich mit der Prüfung zugewiesener Budgets in die zentralen und dezentralen Hochschulbereiche befasst. Dies kann sowohl auf der Ebene der Kostenstellen (im ERP-System MACH auf den sog. Abrechnungsobjekten) wie auch auf verdichteten, also aggregierten Auswertungsebenen erfolgen.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes Finanzverwaltung und -steuerung.

Mobilfunk

Die Administration von dienstlichen Mobilfunk- und Datenverträgen wird vom SG 1.1 Organisation / Innerer Dienstbetrieb wahrgenommen. Es besteht eine Rahmenvereinbarung durch das Deutsche Forschungsnetz, an der auch die FH SWF teilnimmt.

Moodle

Als E-Learning-System stellt die FH SWF Moodle zur Verfügung. Moodle bietet Ihnen und Ihren Studierenden viele Vorteile, um den Austausch zwischen Ihnen und Ihren Studierenden zu erleichtern und die Lehre zu optimieren. Sie können interaktive, multi-mediale Materialien anbieten, sich in Diskussionsforen austauschen, Termine abstimmen, Wissensstandsüberprüfungen vornehmen, uvm.

Sie erreichen die Plattform via Browser über den Link:
https://elearning.fh-swf.de

Der Login ist mit Ihrer FH-Benutzerkennung möglich.

Bei Fragen oder Problemen zum Thema Moodle finden Sie hier eine Liste der Ansprechpersonen.

Anleitungen, Videotutorials und Hilfe zu Moodle finden Sie außerdem in unserem Moodle Kurs "Blended Learning@FH SWF".

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die Fachprüfungsordnung eines Studiengangs kann regeln, dass sich ein Prüfling vor einer Festsetzung der Note „nicht ausreichend“ nach einer oder nach der zweiten Wiederholung eines Prüfungsversuchs in einer Klausurarbeit auf Antrag einer mündlichen Ergänzungsprüfung unterziehen kann.

Zum Antrag Terminvorschlag zur Mündlichen Ergänzungsprüfung

Musterverträge

Das SG 2.3 – Recht und Compliance stellt Musterverträge für bestimmte rechtliche Angelegenheiten zur Verfügung.

Mutterschutz

Der Mutterschutz ist gesetzlich verankert und dient dem Schutz der Gesundheit schwangerer und stillender Frauen und ihrer Kinder. Daneben soll - in verantwortbarem Rahmen - eine Fortführung von Beschäftigung / Studium ohne Nachteile ermöglicht werden. Er gilt für Beschäftigte und Studierende gleichermaßen. Ansprechpartner für Fragen in Sachen Mutterschutz ist das Familienbüro.

Eine Gefährdungsbeurteilung wird durch den AGU vorgenommen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.

Zur Meldung der Schwangerschaft wenden Sie sich an das Sachgebiet 1.2 bzw. das Studierendenservicebüro. Diese leiten dann die weiteren Schritte ein.

Weitere Informationen finden Sie auch im Eintrag "Schwangerschaft".

N

Namensänderung

Wenn sich Ihr Name (zum Beispiel aufgrund von Heirat) geändert hat, benötigen wir ein amtliches Dokument, aus dem die Änderung hervorgeht (zum Beispiel Ihre Heiratsurkunde). Bitte reichen Sie diesen Nachweis bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung im SG 1.2 Personal ein. Von hier aus wird das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW über die Namensänderung informiert.

Zudem müssen Sie die Änderung der E-Mail-Adresse per E-Mail an servicedesk@fh-swf.de beantragen.

Nebentätigkeiten

Unter Nebentätigkeit ist jede Tätigkeit zu verstehen, die Beamt*innen sowie Tarifbeschäftigte außerhalb ihres Hauptarbeitsverhältnisses bei der FH SWF ausüben.

Nebentätigkeiten sind rechtzeitig vor deren Aufnahme im SG 1.2 Personal anzuzeigen oder es ist je nach Art und Umfang der Nebentätigkeit ein Antrag auf Genehmigung zu stellen (nur beamtetes Personal).

Notruf wählen im Hausnetz

Bei Notfällen wählen Sie über das Hausnetz folgende Telefonnummern:

  • Polizei: 0-110
  • Feuerwehr: 0-112

NRWege

Ist ein Programm zur Unterstützung von Studierfähigen mit Fluchterfahrung sowie von Studierenden in Nordrhein-Westfalen, das vom MKW (Ministerium für Kultur und Wissenschaft) gefördert wird.

Mehr Informationen zu NRWege

O

Öffentlichkeitsarbeit

Das Sachgebiet 5.1 Presse / Marketing ist zuständig für die klassische Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – online wie offline.

Weiterführende Infos zu Hochschulpublikationen, Pressemitteilungen, Social Media-Richtlinien sowie die Kontaktdaten von Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite des SG 5.1 Presse / Marketing

Öffnungszeiten der Gebäude

Die Gebäude an den Standorten der FH Südwestfalen sind gemäß den in der Hausordnung angegebenen Öffnungszeiten öffentlich zugänglich.
In den Semesterferien kann es zu abweichenden Öffnungszeiten kommen. Sofern diese von den angegebenen Zeiten in der Hausordnung abweichen, werden Sie vom Gebäudemanagement rechtzeitig vorab per E-Mail informiert.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Onboarding

Das wichtigste Ziel des Einarbeitungsprozesses ist die Entwicklung qualifizierter, motivierter, integrierter und sich mit der Hochschule identifizierender Mitarbeiter*innen. Um die Führungskräfte und die neuen Beschäftigten bei der Erreichung dieses Ziels zu unterstützen, werden verschiedene Instrumente zur Verfügung gestellt.

Die Unterlagen für Führungskräfte zum Onboarding neuer Beschäftigter finden Sie unter dem Handlungsfeld "Personalgewinnung und -einführung".

Online-Marketing

Sie möchten einen oder mehrere Studiengänge online bewerben? Dann wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet 5.1 Presse / Marketing.

Erste Informationen sowie Kontaktdaten von Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 5.1 Presse / Marketing.

Organigramm (PDF auf Startseite / Zuständigkeiten)

Ortflexibles Arbeiten

Mit der Dienstvereinbarung „Ortsflexible Arbeit“ (OFA) wurden an der FH SWF transparente und verlässliche Rahmenbedingungen zur Gestaltung des Arbeitsortes geschaffen, die die Interessen der Beschäftigten und der FH SWF berücksichtigen.

Durch die Erhöhung der persönlichen Flexibilität sowie der Eigenverantwortung und Selbstbestimmung ihrer Beschäftigten möchte die FH SWF die Arbeitszufriedenheit, Motivation und Gesundheit ihrer Beschäftigten stärken. Im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben sollen Belastungssituationen, die beim Zusammentreffen dienstlicher mit außerdienstlichen Belangen und Verpflichtungen entstehen können, reduziert werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „ Flexible Arbeit“ (SG 1.2 Personal).

P

Parken

Die FH SWF bietet Ihren Mitarbeiter*innen an einigen Standorten reservierte Parkflächen an. Die Lage der Parkplätze an den einzelnen Standorten sind auf den Lageplänen ersichtlich.
Für den Standort Iserlohn, Baarstraße 6, befinden sich diese im nahe gelegenen Parkhaus City. Nähere Informationen erteilt das Sachgebiet 1.1 Organisation und Innerer Dienstbetrieb.

Über die Parkmöglichkeiten aller anderen Standorte informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Personalbefragung

Vom 10.05.2022 bis zum 10.06.2022 hatten alle Beschäftigten der FH Südwestfalen im Rahmen unseres Gesundheitsmanagements die Möglichkeit, an unserer Personalbefragung teilzunehmen.

Die Ergebnisse sowie alle weiteren Informationen zum Befragungsprozess finden Sie auf der Seite zur Personalbefragung 2022.

Personalentwicklung

Personalentwicklung verfolgt an unserer Hochschule das Ziel der systematischen Schaffung von Rahmenbedingungen, die das Erkennen und Umsetzen der Potenziale der Hochschule als Organisation sowie ihrer Beschäftigten ermöglichen. Aufgabe der Personalentwicklung ist es daher zur bestmöglichen Qualifizierung, beruflichen Förderung und Motivierung unseres Hochschulpersonals beizutragen.

Dies erfolgt durch die sukzessive Entwicklung und Gestaltung von PE-Instrumenten und -Konzepten, die von Beschäftigten und Führungskräften individuell ein- und umgesetzt werden.

Das betriebliche Gesundheitsmanagement stellt eine übergreifende Funktion der Personalentwicklung dar.

Weiterführende Informationen sowie Angebote und Materialien finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes 1.3 Personalentwicklung.

Personalfinanzierung

Die Finanzierung der Personalkosten kann für Beschäftigte aus unterschiedlichen Mittelherkünften erfolgen. Die Klärung der Finanzierung muss rechtzeitig vor einer Neueinstellung oder einer geplanten Änderung bei bereits beschäftigten Personen erfolgen.

Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Personalplanung

Ansprechpartner*innen zur Personalplanung finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Personalrat

An der FH SWF nehmen zwei Personalräte die Aufgaben der Personalvertretung wahr, die Ihnen durch das Landespersonalvertretungsgesetz und andere Gesetze übertragen worden sind.

Personalrat für das wissenschaftliche Personal (PRwiss)
Personalrat für das Personal in Technik und Verwaltung (PRTuV)

Die unter 18-jährigen Beschäftigten sowie die Auszubildenden und Praktikanten besitzen eine eigene Jugend-und Auszubildendenvertretung.

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Personalwirtschaft

Die Personalwirtschaft beinhaltet die Themen Personalfinanzierung, Stellenplan und Personalkostenverarbeitung.

Weitere Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Personenbezogene Daten

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sonstigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelten für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten. Hierbei handelt es sich gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO um Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Identifizierbar ist eine Person, wenn diese direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO identifiziert werden kann.

Ein Personenbezug ist dann nicht (mehr) gegeben, wenn die Daten anonymisiert oder aggregiert sind. Daten, die lediglich pseudonymisiert sind, fallen weiterhin unter den Anwendungsbereich der DSGVO. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a bis f bzw. Art. 9 Abs. 2 DSGVO besteht.

Der betroffenen Person stehen bei einer Verarbeitung ihrer Daten in der Regel die in Kapitel III der DSGVO genannten Rechte gegenüber der datenverarbeitenden Stelle zu.

Siehe auch Einträge "Datenschutz" sowie "Datenschutzbeauftragte*r".

Pflege von Angehörigen

Haben Sie pflegebedürftige Angehörige, erhalten Sie Informationen und Unterstützung beim Familienbüro.

Bei Fragen zur Freistellung wenden Sie sich an das Familienbüro und Ihre zuständige Personalsachbearbeitung. Die Beantragung von Pflegezeit erfolgt mit dem Antrag auf Pflegezeit.

Die Checkliste der Personalentwicklung gibt Ihnen einen guten Überblick bei Abwesenheiten aufgrund der Pflege von Angehörigen.

Im akuten Pflegefall wenden Sie sich für die Freistellung an das SG 1.2 Personal.

Weitere Informationen finden Sie auch im Eintrag "Freistellung".

Pforte Iserlohn (Information Iserlohn)

Die MitarbeiterInnen an der Pforte in Iserlohn sind Anlaufstelle für alle Belange auf dem Campus. Sie führen u.a. die Telefonzentrale der Standorte Hagen & Iserlohn, Verwalten die Poststelle sowie das Fundbüro, Empfangen Besucher und händigen Schlüssel, Fahrzeugunterlagen sowie Beamerzubehör aus.
Auch bei Störungen & Beeinträchtigungen können die MitarbeiterInnen an der Pforte unterstützen und einen Kontakt zum Technischen Betriebsdienst herstellen.

Die Pforte ist Montags bis Freitags von 07:00-12:00 Uhr sowie von 12:30-19:30 Uhr und Samstags von 08:00-12:00 Uhr sowie von 12:30-18:00 Uhr besetzt.

Ansprechpartner*innen für Information / Poststelle in Iserlohn

Post und Posttransport

Es wird zwischen internen Sendungen und Ausgangspost unterschieden. Zweimal wöchentlich (Mittwoch und Freitag) werden alle Standorte der FH SWF angefahren. Bei Sendungen, die innerhalb der Hochschule durch den Botendienst in die verschiedenen Standorte gebracht werden, sollten Mehrfachbriefumschläge benutzt werden. Die Ausgangspost wird zentral in der Poststelle frankiert und durch die Deutsche Post AG befördert.

Mehr Informationen beim Sachgebiet 1.1 Organisation und Innerer Dienstbetrieb

Poststellen

Die Poststellen sind für den Empfang, die Zuordnung sowie den Versand aller Postsendungen an der FH Südwestfalen zuständig. Für die Poststellen ist das örtliche Gebäudemanagement zuständig.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Praktikum

Die Fachhochschule Südwestfalen ermöglicht Schüler*innen, Interessierten, Auszubildenden und Studierenden in verschiedenen Fachbereichen, Laboren, Werkstätten und Standorten der Hochschule durch ein Praktikum praktische Kenntnisse und Arbeitsplatzerfahrungen unter fachlicher Anleitung zu sammeln.

Hierzu muss zunächst ein Lebenslauf sowie eine Bewerbung mit der gewünschten Berufsrichtung und dem Zeitraum an unsere Ansprechpartner*innen des SG 1.2 Personal geschickt werden.

Pressemitteilungen

Sie recherchieren zu einem spezifischen Thema? Sie suchen eine bestimmte Pressemitteilung? Diese werden von unserer Pressestelle erstellt und archiviert.

Aktuelle Pressemitteilungen und das zugehörgie Archiv finden Sie auf der Seite der Pressestelle.

Pressestelle

Sie haben Fragen zur Fachhochschulle Südwestfalen? Sie recherchieren zu einem spezifischen Thema? Viele Informationen hat die Pressestelle bereits für Sie zusammengefasst.

Ansprechpartner*innen, Pressemitteilungen sowie weitere Hochschulpublikationen wie den Impulsnewsletter finden Sie auf der Seite der Pressestelle.

Promotion

Eine Promotion beinhaltet das Verfassen und Veröffentlichen einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) sowie die anschließende mündliche Verteidigung der Arbeit vor der Promotionskommission (Disputation). Mit einer erfolgreichen Promotion wird der Doktorgrad verliehen. Insgesamt dient die Promotion als Nachweis der Fähigkeit zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit. In der Regel ist die Promotion die Voraussetzung für eine weitere wissenschaftliche Karriere und die Erlangung einer Professur. Zudem kann sie aber auch für Karrieren in anderen Bereichen von großem Nutzen sein.

Fachhochschulen in NRW haben kein eigenes Promotionsrecht, aber sie haben das Recht auf kooperative Promotionen. Dies bedeutet, dass Promotionsverfahren an der FH Südwestfalen immer in Kooperation mit einer Universität (bzw. promotionsberechtigten Hochschule) durchgeführt werden müssen. In der Regel wird eine Promotion daher von einer*m Professor*in an der FH Südwestfalen und einer*m Professor*in an einer kooperierenden Universität betreut. Die wissenschaftliche Arbeit erfolgt in der Regel an der FH Südwestfalen. Die Betreuung, das Gutachten der Dissertation sowie die abschließende Prüfung werden gleichberechtigt durch FH und Universität durchgeführt. Der Doktorgrades wird schließlich von der Universität (bzw. promotionsberechtigten Hochschule) verliehen.

Zudem wurde Ende des Jahres 2022 dem Promotionskolleg NRW ein eigenes Promotionsrecht verliehen. Damit wird die hochschulübergreifende wissenschaftliche Einrichtung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in NRW eigenständige Promotionsverfahren durchführen und Doktorgrade vergeben können.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie bei unserer Servicestelle für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Prüfungsausschüsse

Für die Organisation der Prüfungen und die durch die Rahmenprüfungsordnung der FH SWF und die jeweiligen Fachprüfungsordnungen zugewiesenen Aufgaben ist für jeden Studiengang ein Prüfungsausschuss zu bilden.

Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung und der Fachprüfungsordnungen eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Er ist insbesondere zuständig für die Entscheidungen über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen.

Informationen und Kontakt auf der Seite des Sachgebiet 2.4

Publikationsdienstleistungen

Die Bibliothek unterstützt die Wissenschaftler*innen der FH Südwestfalen bei gedruckten und elektronischen Publikationsvorhaben. Informationen zum Publizieren von Open Access Veröffentlichungen und zur Übernahme von Publikationsgebühren aus dem Open-Access-Publikationsfonds der Fachhochschule finden Sie auf der Seite der Bibliothek.

Q

Queer an der FH SWF

Alle Infos rund um dieses Thema finden Sie auf der Seite Queer an der Fachhochschule Südwestfalen.

R

Rechtliche Rahmenbedingungen

Grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen für die Fachhochschule Südwestfalen existieren neben Regelungen in dem Grundgesetz und der Landesverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen u. a. im Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (HG), im Gesetz zur Neuordnung der Fachhochschulen (Gründungsgesetz) und in der Grundordnung der Fachhochschule Südwestfalen sowie den durch die Fachhochschule Südwestfalen erlassenenSatzungen.

Rechtsangelegenheiten

Reisekosten

Dienstreisende erhalten auf Antrag Reisekostenvergütung zur Abgeltung der dienstlich veranlassten notwendigen Mehraufwendungen nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung. Anfragen und Anträge zu Reisekosten senden Sie bitte an dienstreise@fh-swf.de.

Weitere Informationen zu den Themen
  • Dienstreisen
  • Auslandsdienstreisen
  • Exkursionen

finden Sie auf dieser Seite des SG 1.2 Personal.

Raumbuchungen

Räume können i.d.R. über VPIS beantragt werden, für einzelne Räume kann es jedoch abweichende Verfahren geben, die am Standort erfragt werden müssten.

S

Sachkontenplan

Der Sachkontenplan ist ein Verzeichnis, das alle relevanten Konten für die Finanzbuchhaltung der Hochschule beinhalten. Dabei folgt der Aufbau einer systematisch numerischen vorgegebenen Struktur und orientiert sich an den Kontierungsrichtlinien des Landes NRW.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie beim Sachgebiet 3.2 Finanzbuchhaltung

Sachliche Richtigkeit

Die Übertragung der Befugnis zur Bescheinigung der sachlichen Richtigkeit von zahlungsbegründenden Unterlagen wird in der Regel auf Antrag durch den Vorgesetzten vorgenommen. Diese ist Voraussetzung für das Recht der Freizeichnung in d.3.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie beim Sachgebiet 3.1 Finanzverwaltung und -steuerung

Satzungen

Schließanlage

Die Schließanlagen an den Standorten der FH Südwestfalen werden vom örtlichen Gebäudemanagement betreut, dies umfasst die Instandhaltung der Schlösser und Beschläge sowie die Ausgabe und Rücknahme von Schlüsseln.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Dezernat 7 Gebäudemanagement.

Schwangerschaft

Bei Fragen und Anliegen rund um Schwangerschaft, Mutterschutz und Eltern werden, wenden Sie sich an das Familienbüro. Schwangerschaft

Die Meldung der Schwangerschaft erfolgt an das Sachgebiet 1.2 Personalund Ihre Vorgesetzten. Eine Gefährdungsbeurteilung wird veranlasst.

Eine Checkliste mit wichtigen Terminen und Fristen in der Schwangerschaft und danach finden Sie beim Famlienbüro

Hilfreiche Hinweise zum Kontakthalte- und Wiedereinstiegsprogramm bei längeren Abwesenheiten bietet die Checkliste bei Mutterschutz etc. der Personalentwicklung.

Schwerbehindertenangelegenheiten

Besitzen Sie einen Schwerbehindertenausweis oder wurden einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, reichen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen bei der Ansprechpartner*in im SG 1.2 Personal ein. Nach Vorlage des Nachweises werden etwaige weitere Ansprüche, z.B. Stundenreduzierung, Ermäßigungsstunden, Zusatzurlaub geprüft. Weiterhin erfolgt eine Information an die Schwerbehindertenvertretung und an die fachvorgesetzte Person.

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten der Fachhochschule Südwestfalen. Sie unterstützt diese Beschäftigten in ihrem Arbeitsalltag durch Informationen und Hilfestellungen in allen Fragen rund um das Thema „Schwerbehinderung und Beruf“.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Vertrauensperson der Schwerbehinderten

Bei Personalmaßnahmen, die schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Beschäftigte betreffen, wird die Schwerbehindertenvertretung beteiligt.

Semester

Jedes Jahr an einer Hochschule ist in Winter- und Sommersemester eingeteilt. An Fachhochschule dauert das Wintersemester immer vom 1. September bis Ende Februar und das Sommersemester vom 1. März bis Ende August jeden Jahres.

Als Fachsemester werden jene Semester bezeichnet, die innerhalb eines Studiengangs absolviert wurden.

SmartFM

SmartFM ist das Programm zur Liegenschaftsverwaltung welches vom Gebäudemanagement genutzt wird um das Raumbuch, Wartungen und Störungen zu verwalten und organisieren.
Weiterhin werden in diesem Programm auch die Raumverantwortlichkeiten dokumentiert.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Social-Media

Sie möchten im Namen der Hochschule einen Socia-Media-Kanal einrichten, zum Beispiel für einen Studiengang oder einen Fachbereich? Dann wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet 5.1 Presse / Marketing.

Erste Informationen wie ein Social-Media-Richtlinien sowie Kontaktdaten von Ansprechpartner*innen finden Sie beim SG. 5.1: Presse / Marketing

Software

Die Fachhochschule Südwestfalen stellt den Professor*innen, Mitarbeiter*innen und Studierenden Software zur Verfügung. Informationen zu einzelnen Softwareprodukten finden Sie beim Sachgebiet 3.3 unter Software

Software, die von Professor*innen und Mitarbeiter*innen dienstlich benötigt wird und auf der genannten Seite nicht aufgeführt ist, kann über den digitalen Blankoauftrag (bis 500 EUR netto) oder digitalen Beschaffungsantrag (ab 500 EUR netto) beantragt werden.

Weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie beim Sachgebietes 3.3 Beschaffung

Spendenbescheinigungen

Die Fachhochschule Südwestfalen kann Zuwendungsbestätigungen über Geld- und Sachzuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes (Spendenbescheinigungen) erstellen. Nach Möglichkeit ist vorab Kontakt mit dem Sachgebiet aufzunehmen.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie beim SG. 3.1: Spendenangelegenheiten

Statistik (Personal)

Zur Planung und Gestaltung des Hochschulwesens werden von verschiedenen externen Stellen statistische Daten angefordert. Hierzu zählen z.B. die Hochschulstatistik oder die Schwerbehindertenstatistik.

Für den Bereich des Personals werden diese Statistiken im SG 1.2 Personal erstellt. Bitte wenden Sie sich auch bei internen statistischen Abfragen an die Ansprechpartner*in beim Sachgebiet 1.2 Personal

Statistik (Studierende)

Der Bereich der Hochschulstatistik umfasst vielfältige Auswertung zu den Studierenden, Absolvent*innen und Exmatrikulierten.

Neben den im Rahmen der amtlichen Statistik zu erstellenden Auswertungen werden die Daten auch für interne Zwecke zusammengestellt.

Ansprechpartner ist das SG 2.1: Hochschulplanung und Hochschulcontrolling.

Aktuelle Hochschulstatistiken Studierende

Stellenausschreibungen

Sofern eine Stelle an der Fachhochschule Südwestfalen neu zu besetzen ist, erfolgt eine Information i.d.R. in Form einer Stellenausschreibung. Aktuelle Stellenausschreibungen der Fachhochschule Südwestfalen werden auf der Karriere-Seite veröffentlicht.
Ihre Karriere an der Fachhochschule Südwestfalen

Bei Fragen zu Ausschreibungen wenden Sie sich per Mail an bewerbung@fh-swf.de.

Stellenplan

Der Stellenplan ist eine Übersicht, welche alle wissenschaftlichen sowie nichtwissenschaftlichen (Plan-)Stellen enthält, unabhängig davon, ob sie besetzt sind oder nicht. Der Stellenplan ist Teil des Haushaltsplans und wird jährlich im SG 1.2 Personal erstellt und fortlaufend aktualisiert.
Statistiken / Stellenplan

Steuerangelegenheiten

Die Steuerangelegenheiten der Hochschule beinhalten die Bearbeitung aller anfallenden Steuersachverhalte wie z.B. Erstellung sämtlicher Steuererklärungen inkl. Gewinnermittlungen, Erstellung sämtlicher Steueranmeldungen, Beurteilung steuerrechtlicher Sachverhalte, steuerrechtliche Sonderaufgaben sowie Betreuung der steuerrechtlichen Außenprüfung.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie beim Sachgebiet 3.2 Finanzbuchhaltung unter Steuerrechtliche Angelegenheiten

Störungen + Beeinträchtigungen

Technischen Störungen (ausgenommen IT), Schäden im und am Gebäude sowie an den Außenanlagen, das Fehlen von Sanitärartikeln usw. können Sie uns über den nachfolgenden Link dem örtlichen Gebäudemanagement melden.

Störungen + Beeinträchtigungen

Informationen über größere Störungen und Beeinträchtigungen (Bauunterhaltungsarbeiten, Umbaumaßnahmen, Fensterreinigung usw.), die den normalen Betrieb an Ihrem Standort beeinflussen können, erhalten Sie von Ihrem örtlichen Gebäudemanagement per E-Mail.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Strahlenschutz

Ansprechpartner*innen:
Stabsstelle Arbeits- Gesundheits- und Umweltschutz

Informationen, Zuständigkeiten, Verfahrenskriterien etc. im AGU-System:
Strahlenschutz

Studentensekretariat

Studentische Angelegenheiten

Studentische Hilfskräfte

Studienberatung

Studienorientierung

Die Allgemeine Studienberatung begleitet Interessierte auf dem Weg der individuellen Studienorientierung.
Allgemeinen Studienberatung

Studieren probieren

Im Rahmen des Programms Studieren probieren können Interessierte an echten Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesungen) teilnehmen.
Studieren probieren, Hochschulpraktikum.

Studierendenparlament

Das Studierendenparlament (kurz auch StuPa genannt) ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Seine Aufgaben werden vorbehaltlich besonderer Regelungen des Hochschulgesetzes durch die Satzung der Studierendenschaft bestimmt. Zu den Aufgaben gehören:

  • Beschlüsse in grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft zu fassen,
  • die Wahl des AStA,
  • die Entscheidung über die Verwendung der Finanzmittel der Studierendenschaft, also die Verabschiedung des Haushalts und die Kontrolle dessen Ausführung
  • Zustimmung bei Ausgaben von erheblicher finanzieller Bedeutung,
  • die Beschlussfassung und Änderung von Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft,
  • die Durchführung von Urabstimmungen.

Das StuPa wählt aus seiner Mitte einen vorsitzendes und ein stellvertretend vorsitzendes Mitglied, das die Sitzungen leitet. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Als ständiger Ausschuss des StuPa ist ein Haushaltsausschuss zu bilden. Bei Bedarf können weitere Ausschüsse gebildet werden. Das Studierendenparlament wird von den Mitgliedern der Studierendenschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Weitere Informationen zum Studierendenparlament

Studierendenschaftsrecht

Das SG 2.3 koordiniert den Kontakt zu den Organen der Studierendenschaft und unterstützt bei rechtlichen und organisatorischen Fragen. Es ist für die verwaltungsmäßigen Angelegenheiten der Ausübung der Rechtsaufsicht zuständig (Satzung, Beitragsordnung, Wahlordnung und sonstige Ordnungen der Studierendenschaft).
SG 2.3: Recht und Compliance

Studierenden-Servicebüros

An unseren Hochschulstandorten helfen die Ansprechpartner*innen in unseren Servicebüros gerne weiter, um Fragen rund ums Studium (z.B. zu Einschreibung, Rückmeldung, Semesterbeiträgen, Praktika als Studienvoraussetzung, Prüfungen etc.) zu klären.
Studierenden-Servicebüros

Studierendenvertretung

Die Studentische Selbstverwaltung setzt sich zusammen aus dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und dem Studierendenparlament (StuPa).

Ihre Mitglieder repräsentieren die Studierenden und engagieren sich konstruktiv bei der Gestaltung des Studienalltags der Entwicklung der Hochschule.

Übersicht Selbstverwaltung der Studierenden

Studierendenzahlen

Wie viele Studierende gibt es eigentlich an der Fachhochschule Südwestfalen?
Zum Zahlenspiegel

Ansprechpartner*innen beim SG 2.1: Hochschulplanung und Hochschulcontrolling

Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Die Fachhochschule Südwestfalen möchte jedem Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ein barrierefreies und chancengleiches Studium ermöglichen.

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter dem Thema Studium und Behinderung

T

Tarifbeschäftigte

Bei Fragen zur Tarifbeschäftigung wenden Sie sich an das SG 1.2 Personal

Technischer Betriebsdienst (Gebäudemanagement)

Die Mitarbeiter*innen des Technischen Betriebsdienstes betreiben und betreuen alle technischen Anlagen und Gebäude der FH SWF.
Die zuständigen Ansprechpartner an den Standorten finden Sie beim Dezernat 7 Gebäudemanagement

Standort Iserlohn – Sachgebiet 7.1 Gebäudemanagement Iserlohn

Standorte Hagen/Lüdenscheid – Sachgebiet 7.2 Gebäudemanagement Hagen+Lüdenscheid

Standort Soest – Sachgebiet 7.3 Gebäudemanagement Soest

Standort Meschede – Sachgebiet 7.4 Gebäudemanagement Meschede

Telefonangelegenheiten

Das Dezernat 7 ist anteilig im sog. Onboarding Prozess (Einstellung und zielgerichtete Integration neuer Mitarbeiter) verantwortlich für die Vergabe von Nebenstellen.
Zudem unterstützen wir Sie wenn ein Gerät defekt ist oder erstmalig aufgestellt werden soll.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.


Transportdienste + (Klein)Umzüge

Das Team des Gebäudemanagements kann bei Umzügen, Umorganisationen sowie Umräumarbeiten für interne Veranstaltungen unterstützen. Hierzu ist eine frühzeitige Beteiligung und Information wichtig.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Trennungsrechnung

Kalkulation von wirtschaftlichen Drittmittelprojekten nach den Vorgaben der EU

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie beim SG 3.5 Drittmittelbüro

Trinkwasserspender

Die Fachhochschule Südwestfalen stellt kostenfrei Trinkwasser zur Verfügung. Dazu gibt es an den Standorten Hagen, Iserlohn, Meschede und Soest Trinkwasserspender. Bitte bringen Sie sich selber eine Trinkflasche mit.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

U

Umbuchung

Eine Umbuchung ist im Rechnungswesen die Änderung einer zuvor erfolgten Buchung.

Hier können sowohl Sachkontierung als auch Kostenstellen im Nachhinein innerhalb des gleichen Geschäftsjahres korrigiert werden.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie beim SG 3.2 Finanzbuchhaltung.

Unfall

Dienst- und Arbeitsunfälle sind dem Sachgebiet 1.2 Personal unverzüglich zu melden. Entsprechende Vordrucke finden Sie auf der Seite des SG 1.2 unter dem Punkt: Bei einem Arbeitsunfall

Informationen dazu finden Sie auch im AGU-Portal.

Urlaub

Beschäftigten steht nach der tariflichen Regelung Erholungsurlaub zu. Dieser wird ausschließlich durch die*den Dienstvorgesetzten (vertreten durch das SG 1.2 Personal) genehmigt. Die Beantragung erfolgt durch das Urlaubs- und Zeiterfassungssystem ZEUS X. Ein Erklärvideo zur Beantragung finden Sie unter Urlaub und andere Fehlzeiten beantragen

V

Veranstaltungen im Hochschulbereich

Jede (Sonder-)Veranstaltung ist genehmigungspflichtig und muss dem/der Kanzler*in angezeigt werden. Das Team vom Gebäudemanagement kann Sie bei der Beantragung, Planung und Durchführung der Veranstaltung unterstützen.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Vergabe

Vergebene Aufträge

Vergütungsangelegenheiten

Zuständig für die Berechnung und Zahlbarmachung von Bezügen (Vergütung) ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV NRW). Für Fragen rund um Ihre Bezügeabrechnung können Sie sich an Ihre zuständige Personalsachbearbeitung im SG 1.2 Personal oder direkt an das LBV NRW wenden. Aktuelle Bezügetabellen finden Sie auf der Internetseite des LBV NRW

Weitere Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.

Vermietung (Raumvermietung)

Die Räumlichkeiten der Fachhochschule Südwestfalen können auch für hochschulfremde Veranstaltungen gemietet werden. Das Team vom Gebäudemanagement ist Ansprechpartner bei der Beantragung, Planung und Durchführung der Veranstaltung.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Vermögenswirksame Leistungen

Nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) in seiner jeweiligen Fassung haben Beschäftigte grundsätzlich Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen.

Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal

Verträge

Verwaltungsbücherei

Beschaffung und Bestandsführung der für die Hochschulverwaltung notwendigen Literatur:
Sachgebiet 1.1: Organisation/ Innerer Dienstbetrieb

Videos

Sie möchten ein öffentlichkeitswirksames Video für einen Studiengang, Ihren Fachbereich oder Ihre Abteilung erstellen? Dann wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet 5.1 Presse / Marketing.

Erste Informationen wie Corporate Design Vorgaben sowie Kontaktdaten von Ansprechpartner*innen finden Sie beim SG. 5.1: Presse / Marketing

Visitenkarten

Sie benötigen neue Visitenkarten? Diese erhalten Sie beim Sachgebiet 5.3 Grafik / Services

VMS

Vorschussangelegenheiten

Für außergewöhnliche persönliche Situationen kann ein Antrag auf Vorschuss gestellt werden. Informationen sowie den Antrag finden Sie auf dieser Seite des Sachgebiets 1.2 Personal unter Vorschussangelegenheiten / Kranzspenden.

VPN

Für die Nutzung von IT-Diensten, welche nur im Hochschulnetzwerk zur Verfügung stehen, muss eine VPN-Verbindung (Virtual Private Network) hergestellt werden.

Informationen zu Einrichtung und Nutzung finden Sie bei den IT-Services unter VPN

W

Wahlen

Ansprechpartner für die Wahlen zu den Hochschulgremien ist das Sachgebiet 2.1

W-Besoldung

Die Ämter der Professor*innen und ihre Besoldungsgruppen sind in der Landesbesoldungsordnung W geregelt.

Näheres regelt das Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW)

Webredaktion

Webseite

Wiedereinstieg nach Abwesenheit

Sind Beschäftigte aus persönlichen oder familiären Gründen für längere Zeit beurlaubt oder abwesend, ist es sowohl für die*den Beschäftigte*n als auch für die Führungskraft bzw. die Hochschule besonders wichtig, Planungssicherheit und Transparenz zu schaffen, während der Abwesenheit – soweit von der*m Beschäftigten gewünscht – Kontakt zu halten und den beruflichen Wiedereinstieg an unserer Hochschule auf diese Weise zu erleichtern.

Hierbei soll das Kontakthalte- und Wiedereinstiegsprogramm Mitarbeiter*innen und deren Führungskräfte unterstützen. Alle Informationen und Unterlagen finden Sie beim Handlungsfeld Führung und Zusammenarbeit

Nach längerer krankheitsbedingter Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit kann eine stufenweise Wiedereingliederung (umgangssprachlich: Hamburger Modell) den schrittweisen Wiedereinstieg ins Arbeitsleben erleichtern.

Ein Merkblatt mit Informationen zu den Rahmenbedingungen, dem Verfahren sowie Hilfestellungen zur Planung finden Sie auf beim Sachgebiet 1.2 Personal unter Links & Downloads

Winterdienst

Der Winterdienst ist Teil der Pflege aller Außenanlagen der Fachhochschule Südwestfalen. Die Mitarbeiter*innen des Technischen Betriebsdienstes sorgen für die Befreiung der Gehwege von Schnee und Glätte, auch an Sonn- und Feiertagen sowie Wochenenden.

Weiterführende Informationen, Downloads und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webseite des Dezernats 7 Gebäudemanagement.

Wirtschaftliche Projekte

Übernahme von Auftragsforschung/Anwendung gesicherter Erkenntnisse für den nicht hoheitlichen Bereich, siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fachhochschule Südwestfalen für Forschungs- und Entwicklungsaufträge

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des Sachgebietes 3.5 Drittmittel.

Wissenschaftliche Hilfskräfte

WLAN

Die Fachhochschule Südwestfalen bietet an allen Stand/Studienorten in allen Gebäuden und auf einigen Freiflächen ein flächendeckendes WLAN an.

Weitere Informationen finden Sie bei den IT-Services unter WLAN

Z

Zahlenspiegel

Wie viele Studiengänge bietet die Fachhochschule Südwestfalen an? Wie viele Menschen studieren eigentlich bei uns? Diese und weitere Zahlen bereitet das Sachgebiet 5.3 Grafik / Services auf.

Grafische Darstellungen, PDFs zum Herunterladen sowie Hochschulstatistiken finden Sie beim Zahlenspiegel

Zahlungsverkehr

Der Zahlungsverkehr ist die Übertragung von Zahlungsmitteln als Ausgleich von offenen Forderungen bzw. offenen Verbindlichkeiten. Es beschäftigt sich mit dem Umgang von unbezahlten und überfälligen Rechnungen.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie beim Sachgebiet 3.2 Finanzbuchhaltung.

Zeiterfassung

Die Erfassung der Arbeitszeit erfolgt für Beschäftigte in Technik und Verwaltung, Beamt*innen sowie freiwillig an der DV FLAZ+ teilnehmende tarifbeschäftigte Lehrkräfte für besondere Aufgaben und wissenschaftliche Beschäftigte über das elektronische Zeiterfassungssystem ZEUS X.

Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte für besondere Aufgaben und wissenschaftlich Beschäftigte, die nicht freiwillig an der elektronischen Zeiterfassung über ZEUS X teilnehmen, gilt die Dienstvereinbarung FLAZ und die entsprechenden Regelungen zur Selbstaufzeichnung

Weitere Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite Flexible Arbeit.

Praktische Tipps zur Zeiterfassung finden Sie unter Anleitungen zum Urlaubs- und Zeiterfassungssystem ZEUS X.

Zentralmittelverwaltung

Unter Zentralmittelverwaltung wird die Bewirtschaftung, Budgetierung und Überwachung von Mitteln verstanden, die aus sog. Zentralen Kapiteln eines Landes- oder Bundesministeriums für besondere Zwecke (z.B. eine Zuweisung für ein bestimmtes Gerät) zur Verfügung gestellt worden sind. Im Gegensatz hierzu steht die Verwaltung der Grundfinanzierung der Hochschule, die aus dem hochschuleigenen Kapitel erfolgt.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden Sie beim Sachgebiet 3.1 unter Budgetierung der Finanzmittel und deren Überwachung

Zentrum für Forschungsmanagement und Transfer

Das Zentrum für Forschungsmanagement und Transfer ist eine zentrale Einrichtung der Fachhochschule Südwestfalen. Es hat die Aufgabe, die Bereiche Forschung, Transfer und Gründung an der Fachhochschule Südwestfalen zukunftsorientiert weiter zu entwickeln und standort- und fachbereichsübergreifende Aktivitäten der Hochschule in den drei Handlungsfeldern Angewandte Forschung, Transfer und Gründung sowie Wissenschaftliche Qualifikation (siehe Eintrag Promotion) zu koordinieren und zu fördern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Zentrums für Forschungsmanagement und Transfer.

Zertifikate

Die Fachhochschule Südwestfalen stellt ihren Nutzern Zertifikate im Selfservice-Verfahren zur Verfügung.

Weitere Informationen zu Zertifikaten finden Sie bei IT-Services.

ZEUS X (Urlaubs- und Zeiterfassungssystem)

ZEUS X bildet die elektronische Urlaubsbeantragung sowie die elektronische Zeiterfassung (soweit notwendig) ab.

Auf der Seite von ZEUS X können Sie sich einloggen.

Informationen sowie Bedienungshilfen finden Sie auf der Seite Anleitungen zum Urlaubs- und Zeiterfassungssystem ZEUS X.

Bei Fragen wenden Sie sich an das SG 1.2 Personal unter abwesend@fh-swf.de.

Zusatzversorgung - VBL

Die VBL ist eine Zusatzversorgungskasse im öffentlichen Dienst. Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung erfolgt die Zahlung zusätzlich und in Abhängigkeit von der individuellen Rente von der Deutschen Rentenversicherung.

Weitere Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite des SG 1.2 Personal.