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Flexible Arbeit

Dienstvereinbarungen und Informationen

Gebäude Iserlohn

Überblick

Abschluss der Dienstvereinbarungen zur Flexiblen Arbeit

Am 13. Dezember 2022 wurden jeweils gleichlautende Dienstvereinbarungen über die „Ortsflexible Arbeit (OFA)“ und die „Flexible Arbeitszeit mit Zeitkonten (FLAZ+)“ für die wissenschaftlich Beschäftigten und die Beschäftigten in Technik und Verwaltung abgeschlossen:

Dienstvereinbarung OFA wiss. Beschäftigte
Dienstvereinbarung OFA TuV Beschäftigte

Dienstvereinbarung FLAZ+ wiss. Beschäftigte
Dienstvereinbarung FLAZ+ TuV Beschäftigte

Den wissenschaftlich Tarifbeschäftigten steht die Teilnahme an der FLAZ+ dabei frei. Entscheiden sie sich nicht für eine Teilnahme daran, gelten die Regelungen einer dritten Dienstvereinbarung über die „Flexible Arbeitszeit ohne Zeitkonten (FLAZ)“, welche sich hinsichtlich der Gestaltung der Arbeitszeit an den gleichen Rahmenbedingungen orientiert.

Dienstvereinbarung FLAZ wiss. Beschäftigte

Die Dienstvereinbarungen sind am 18. Januar 2023 in Kraft getreten.

Zeitgleich wurde ein neues Urlaubs- und Zeiterfassungssystem (ZEUS X) eingeführt, welches eine hohe Flexibilität bei der elektronischen Zeiterfassung insbesondere auch beim ortsflexiblen Arbeiten bietet, und mit dem es zum Beispiel möglich ist, die Arbeitszeit per HandyApp zu erfassen.

Flankierend dazu wurden weitere Unterlagen entwickelt, die die Umsetzung der orts- und zeitflexiblen Arbeitsmodelle unterstützen. Eine Übersicht inklusive Download-Möglichkeit befindet sich in der Info-Box auf der rechten Seite.

Im Folgenden bzw. über den Schnellzugriff besteht die Möglichkeit, sich einen inhaltlichen Überblick über die Modelle zu verschaffen.

Tastatur, Uhr, Stift auf einem Zettel und eine Kaffeetasse

Handlungshilfe zur Flexiblen Arbeit (wird sukzessive ergänzt)

Ortsflexible Arbeit

Mobiles Arbeiten

  • ist unabhängig von festen Arbeitszeiten und –plätzen
  • ohne Bindung an ein Büro in der Hochschule oder eine häusliche Arbeitsstätte
  • erfolgt unregelmäßig und kommt ohne eine formale Vereinbarung, d. h. auch ohne die Festlegung der Dauer und eines maximalen Anteils an der regelmäßigen Arbeitszeit aus.

Grafik verdeutlicht Orts- und Zeitunabhängigkeit abhängig von dienstlichen und betrieblichen Belangen
  • freiwillige Teilnahme
  • Voraussetzung: Eignung der Tätigkeiten

Verfahren

Ablaufdiagramm: erstmalig zu Beginn: Absprache mit Vorgesetzter*m z.B. zu Zeitpunkt und Form der Information - Pfeil - Entscheidung abhängig von Geeignetheit der Tätigkeit - Pfeil - kurzfristig/anlassbezogen: Informations der*s Vorgesetzten durch die*den Beschäftigte*n nach den hierzu getroffenen Absprachen. Wichtig: abreits- und Gesundheitsschutz, Datenschutz, grundsätzlich telefonische Erreichbarkeit.

Datenschutz & Informationssicherheit

Die Verarbeitung personenbezogener oder anderer Daten mit hohem oder sehr hohem Schutzbedarf ist im Rahmen mobilen Arbeitens grundsätzlich nicht gestattet.

Ausgenommen hiervon ist der Fall,

  • dass mobiles Arbeiten in einem geschützten Bereich erfolgt, in dem die gleichen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen erfüllt sind, die auch bei alternierender Telearbeit gelten
  • des Zugriffs auf dienstliche E-Mails, dabei sind Einfluss- und Missbrauchsmöglichkeiten durch Dritte auszuschließen.

Beispiele für Daten mit hohem oder sehr hohem Schutzbedarf

Daten mit hohem Schutzbedarf

  • E-Learning-Plattform Moodle und ähnliche Lehr- und Lernplattformen
  • Seminarplatzvergabe
  • Haushalts- und Kassenverfahren
  • Finanzverwaltung
  • Studierenden- und Personalverwaltung

Daten mit sehr hohem Schutzbedarf

  • Studierenden- und Personalverwaltung
  • Prüfungsverwaltung
  • Korrektur studentischer Arbeiten wie z. B. Klausuren, Seminar- und Abschlussarbeiten
  • Lehrveranstaltungsevaluationen
  • Bewerbungsmanagement (in BITE)
  • Administration Identity Management und damit verbundene Systeme (z. B. E-Mail-Verwaltung, Groupware)
  • Bibliotheksausleihdaten
  • Strahlenschutzverwaltung

Alternierende Telearbeit

Bei der alternierenden Telearbeit wird
  • ein arbeitsvertraglich oder durch Vereinbarung
  • festgelegter Anteil der wöchentlichen Arbeitszeit
  • an einem - vom Arbeitgeber für eine bestimmte Dauer - fest installierten und ausgestatteten Bildschirmarbeitsplatz
  • im Privatbereich der Beschäftigten erbracht.

Heimarnbeitsplatz und Uhr: max. 60% der vertraglichen/vereinbarten Arbeitszeit unter Berücksichtigung dientlicher und betrieblicher Belange.

  • freiwillige Teilnahme
  • Voraussetzungen:
    • Eignung der Tätigkeiten
    • vertragliche / vereinbarte Mindestarbeitszeit ≥ durchschnittlich 12 Stunden / Woche
    • Eignung der häuslichen Arbeitsstätte
    • keine vorherige Mindestbeschäftigungsdauer erforderlich

Verfahren

Ablaufdiagramm: Gespräch mit Vorgesetzer vor dem 30.04. - Pfeil - Antrag inkl. Anlagen auf Dienstweg an Dienstvorgesetzen bzw. Personaldezernat bis 30.04. - Pfeil - Abhängig von Entscheidung des Dienstvorgesetzten: Genehmigung für ein Jahr ab 01.08.

In Ausnahmefällen können auch vom Stichtag abweichende Anträge gestellt werden.

Bei bereits bestehenden Genehmigungen über alternierende Telearbeit besteht ab Inkrafttreten der Dienstvereinbarung ein Bestandsschutz für deren vereinbarte Dauer. Auf Antrag der*des alternierend Telearbeitenden kann im Einvernehmen mit der*dem Vorgesetzten eine einmalige Verlängerung des bestehenden Telearbeitsverhältnisses höchstens bis zum nächsten Stichtag erfolgen.

Unterlagen zur Umsetzung der Ortsflexiblen Arbeit

Flexible Arbeitszeit

Möglichkeiten und Anforderungen der Arbeitszeitgestaltung

Der dargestellte Arbeitszeitrahmen definiert dabei den frühestmöglichen Arbeitsbeginn und das spätestmögliche Arbeitsende. Dies ist demnach der tägliche Zeitraum, innerhalb dessen die Arbeitszeit unter Berücksichtigung dienstlicher und betrieblicher Belange sowie ggf. vorhandener Servicezeiten flexibel erbracht werden kann.

Übersichti Montag bis Freitag: Arbeitszeitrahmen 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr, Zeitspanne für planbare dienstliche Belange 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr; Zeitspanne zur Festlegung einer Servicezeit 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr.


Hinweise zu der neuen Arbeitszeitgestaltung für alle Wochentage

  • Für erforderliche Arbeiten außerhalb dieser Zeitspannen kann von den Regelungen bedarfsgerecht abgewichen werden, z. B. bei der Sicherstellung von Gebäudeöffnungszeiten.
  • Für die Arbeit an der Hochschule müssen die Gebäudeöffnungszeiten berücksichtigt werden.
  • Bei Vollzeitbeschäftigung wird die regelmäßige Arbeitszeit grundsätzlich an 5 Arbeitstagen und an den Wochentagen von Montag bis Freitag erbracht.
  • Die Arbeit an Sonntagen erfolgt ausschließlich in den im ArbZG definierten besonderen Fällen.
  • Unter bestimmten Gegebenheiten, kann auch der Samstag ein Arbeitstag sein, wie z. B.
    • Einzelfälle aufgrund zwingender dienstlicher Notwendigkeiten
    • regelmäßig im Zusammenhang mit dem Verbundstudium (insbesondere in Lehre, Bibliothek, IT-ServiceDesk und Studierenden-Servicebüros sowie aufgrund individueller Vereinbarungen)

Übersicht Samstag: Arbeitszeitrahmen 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr, Zeitspanne für planbare dienstliche Belange 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Zeitspanne zur Festlegung einer Servicezeit 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Häufig gestellte Fragen zur Flexiblen Arbeitszeit

Wobei handelt es sich um planbare dienstliche Belange?

Unter dienstlichen und betrieblichen Belangen ist insbesondere das Bereitstellen von Infrastruktur wie z. B. Gebäuden, die Aufrechterhaltung von Lehre und Forschung sowie die Sicherstellung von Services, gemeinsamen Terminen und Sprechzeiten zu fassen.

Die planbaren dienstlichen und betrieblichen Belange werden so gestaltet, dass die Arbeitszeit unter Einhaltung der gesetzlichen Pausenregelung sowie der Arbeitszeitregeln ohne zusätzliche Arbeitspausen i. d. R. zusammenhängend erbracht werden kann.

Besprechungen sollen aus Gründen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zwischen 9 und 17 Uhr stattfinden. Für Gremiensitzungen können in Abstimmung mit ihren Mitgliedern darüber hinausgehende Zeiträume festgelegt werden.

Dienstliche und betriebliche Belange erfordern nicht notwendigerweise eine Anwesenheit in Präsenz.

Was bedeutet "Servicezeit" und wozu dient die Festlegung einer solchen?

Für Bereiche, in denen eine regelmäßige und verlässliche Verfügbarkeit gewährleistet sein muss, können Servicezeiten festgesetzt werden. Die Servicezeit ist die Zeit, in der eine ausreichende personelle Besetzung, d. h. die allgemeine Funktionsfähigkeit eines Bereichs durch ein Mindestmaß an Verfügbarkeit und Erreichbarkeit gesichert ist. Eine individuelle Verfügbarkeit aller Beschäftigten des jeweiligen Bereichs während der Servicezeit ist hiermit demnach nicht verbunden.

Servicezeiten erfordern nicht notwendigerweise eine Anwesenheit in Präsenz.


Arbeitszeitdokumentation mit Zeitkonten (FLAZ+)

Die Regelungen der FLAZ + (mit Zeitkonten) gelten für alle Beschäftigten in Technik und Verwaltung (ausgenommen < 18 Jahre und Fahrdienst) sowie für alle Beamt*innen verpflichtend. Wissenschaftlich Tarifbeschäftigte können sich auf freiwilliger Basis für eine Teilnahme entscheiden. FLAZ+

Die Dokumentation der erbrachten Arbeitszeit erfolgt über das zentrale elektronische Urlaubs- und Zeiterfassungssystem ZEUS X.

Zur Erfassung ihrer Arbeitszeit stehen den Beschäftigten ein WebTerminal, eine App sowie Zeiterfassungsterminals in den Hochschulgebäuden zur Verfügung.

App: "ZEUS X mobile"
Download für iOS / Download für Android
("ZEUS X mobile plus“ findet keine Anwendung!)

Logo Zeus ohne Plus ist korrekt, Logo Zeus mit Plus-Schrift ist durgestrichen.

Zeitkonten#link.Zeitkonten

Zu Beginn der Teilnahme an der FLAZ+ werden 2 individuelle Zeitkonten eingerichtet (Zeitausgleichskonto und Arbeitszeitkonto) und in dem zentral zur Verfügung gestellten elektronischen Urlaubs- und Zeiterfassungssystem ZEUS X geführt.

Zeitausgleichskonto (ZAG)

  • "Girokonto"
  • Buchung der täglich erbrachten Arbeitszeit
  • Saldo = erbrachte Arbeitszeit pro Tag abzgl. tägliche Sollarbeitszeit (Arbeitszeit pro Woche / Anzahl Arbeitstage)
Ampelsystem beim Zeitausgleichskonto

Arbeitszeitkonto (AZK)

  • "Sparbuch"
  • einmal pro Jahr wird der Saldo des Zeitausgleichkontos dem Arbeitskonto gutgeschrieben (Stichtag: 31.10.)
  • Abbuchungen für Freizeitausgleich (ganze Tage) sind jederzeit möglich
Ampelsystem beim Arbeitszeitkonto

Langzeitkonto

Auf Grundlage einer Nebenabrede (Tarifbeschäftigte) oder individuellen Vereinbarung (Beamt*innen) kann für eine*n Beschäftigte*n ein Langzeitkonto eingerichtet werden.

Tarifbeschäftigte
  • unterliegt keinem Abrechnungszeitraum
  • dient dem Ansparen von Zeitguthaben für einen konkreten, vorher zu bestimmenden Zweck (z. B. Sabbatical, früherer Renteneintritt ...)
  • Ansparphase soll i. d. R. mindestens 3 Jahre und maximal 8 Jahre betragen
Beamt*innen
  • Ausgestaltung richtet sich insbesondere nach § 14a AZVO


Arbeitszeitdokumentation ohne Zeitkonten (FLAZ)

Die Regelungen der FLAZ (ohne Zeitkonten) gelten für alle tarifbeschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und alle tarifbeschäftigten Lehrkräfte für besondere Aufgaben, die nicht freiwillig an der FLAZ+ teilnehmen.

Für Tage, an denen > 8 Stunden gearbeitet wird:
  • Die Arbeitszeit muss eigenständig dokumentiert werden.
  • erforderliche Angaben: Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Summe der an diesem Tag geleisteten Arbeitszeit ohne Pausen (Nettoarbeitszeit)
  • Die Dokumentation muss für mind. zwei Jahre aufbewahrt werden.
  • Es erfolgt eine halbjährliche Stichprobenprüfung, ob die Dokumentation vorhanden ist. Diese wird hierzu in elektronischer Form angefordert.
Voraussetzung für ortsflexibles Arbeiten:
  • vollumfängliche Dokumentation durch Selbstaufschreibung (Arbeitsbeginn und -ende, Pausen etc.)
  • oder Teilnahme an FLAZ +

Melanie Voss

Frau Melanie Voß (SG 1.2)

Hausanschrift

Baarstraße 6
58636 Iserlohn
Raum: 216

Frau Vanessa Volbracht (SG 1.2)

Hausanschrift

Baarstraße 6
58636 Iserlohn
Raum: 216

Maria Hopkins

Maria Hopkins (SG 1.2)

Hausanschrift

Baarstraße 6
58636 Iserlohn
Raum: 202

Theresa Schmidt

Frau Theresa Schmidt (SG 1.3)

Hausanschrift

Baarstraße 6
58636 Iserlohn
Raum: 208