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Wie bewerbe ich mich als Gasthörer*in, Quereinsteiger*in oder Zweithörer*in?

Studierende lernen am Laptop im Foyer

"Wie bewerbe ich mich für ein Bachelor- oder Masterstudium...

...als Gasthörer*in?"

Die Fachhochschule Südwestfalen bietet Interessierten die Möglichkeit, sich als Gasthörer*in mit dem Umfeld und der Lehre der Hochschule vertraut zu machen. Ein Studium als Gasthörer*in weicht dabei sehr von einem regulären Studium ab. Dies zeigt sich insbesondere in folgenden Punkten:

  • Für die Zulassung als Gasthörer*in sind der Nachweis der Hochschulreife sowie ein Sprachnachweis nicht erforderlich.
  • Als Gasthörer*in sind Sie nicht berechtigt Prüfungen abzulegen und können somit auch keinen Abschluss erlangen.
  • Eine Anerkennung von Studienleistungen auf ein eventuelles späteres Studium ist nicht möglich.
  • Es besteht kein Anspruch auf das Semesterticket zur Nutzung von Bussen und Bahnen.
  • Gasthörer*innen können keine Studienfinanzierung (BAföG) in Anspruch nehmen.
  • Gasthörer*innen bekommen keinen Studierendenausweis (Chiporello).

Die Fachhochschule Südwestfalen bietet interessierten Flüchtlingen ausdrücklich die Möglichkeit, die Hochschule als Gasthörer*in kennenzulernen. Der Gasthörerstatus hat dabei keine Auswirkungen auf den Asylstatus und/oder die Aufenthaltsgenehmigung.

Die Zulassung als Gasthörer*in ist immer schriftlich zu beantragen. Der Antrag kann in jedem Studierenden-Servicebüro eingereicht werden. Die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester; eine Verlängerung für weitere Semester ist jedoch möglich. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen.

...als Quereinsteiger*in, Studiengangwechsler*in, zweiten Studiengang?"
Im Laufe Ihres Studiums, vor allem in den ersten Semestern, kann es durchaus vorkommen, dass Sie an der Richtigkeit Ihrer Studienwahl zweifeln und überlegen, ob nicht ein anderer Studiengang geeigneter wäre.

Quereinsteiger*innen

Studierende, die mal an der Fachhochschule Südwestfalen eingeschrieben waren und Studierende anderer Hochschulen, die als "Quereinsteiger" in ein höheres Fachsemester eines Studiengangs einsteigen möchten, können die Online-Bewerbung nutzen.

Zur Bewerbung

Studiengangwechsler*innen / Zweiter Studiengang

Studierende, die innerhalb der Fachhochschule Südwestfalen ihren Studiengang wechseln oder sich in einen 2. Studiengang einschreiben möchten, können dies ganz einfach über die Online-Bewerbung beantragen.

Zur Bewerbung

Wichtige Hinweise:

  • Bitte beachten Sie die Termine und Fristen für den Wechsel
  • Ein Studiengangwechsel kann unter bestimmten Voraussetzungen den Verlust des Anspruchs auf BAföG-Förderung zur Folge haben. Daher ist eine vorherige Information im BAFöG-Amt unbedingt zu empfehlen.
  • Ein Wechsel kann nur mit Zustimmung des Studierenden-Servicebüros erfolgen. Wenn man beispielsweise in einem Fachhochschul-Studiengang Maschinenbau endgültig gescheitert ist, kann man diesen Studiengang an keiner Fachhochschule im Bundesgebiet mehr studieren. Auch ist in einigen Prüfungsordnungen festgelegt, dass man beim Scheitern in einzelnen, identischen Modulen nicht mehr wechseln kann.
  • Die Zulassungsvoraussetzungen für den neuen Studiengang müssen gegeben sein.
  • Bei einem Wechsel mit bereits vorhandenen Prüfungsleistungen muss man eine Leistungsanerkennung für die Einstufung in ein höheres Fachsemester durch den zuständigen Prüfungsausschuss vornehmen lassen, da die Einschreibung sonst versagt werden kann.
  • Bei einem Wechsel zum Wintersemester kann, wenn keine ausreichenden Leistungen für die Einstufung in ein höheres Semester vorhanden sind, in das 1. Fachsemester des neuen Studiengangs gewechselt werden. Wenn der Studiengang zulassungsbeschränkt ist, muss das entsprechende Auswahlverfahren durchlaufen werden. Wichtig ist jeweils die rechtzeitige und vollständige Bewerbung. Da der Antrag dann wie eine Erstbewerbung behandelt wird, sind die hierfür geltenden Fristen und Formen zu beachten.

Für Quereinstieg, Studiengangwechsel oder zweiten Studiengang bewerben!

Hinweis: Für manche Studiengänge gelten bestimmte Zugangsvoraussetzungen. Prüfen Sie diese bitte ggf. vor der Online-Bewerbung.

Direkt zur Online-Bewerbung

...als Zweithörer*in?"

Voraussetzung für die Zulassung als Zweithörer*in ist eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule in der Bundesrepublik. Dementsprechend können eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen auf Antrag als "kleine/r" oder "große/r" Zweithörer*in zugelassen werden.

Ausnahme: Der Fachbereich Maschinenbau am Standort Iserlohn hat eine eigene Ordnung für die Zulassung von Zweithörerinnen und Zweithörern erstellt.

Die "kleine Zweithörerschaft"

Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen können gemäß § 52 Abs. 1 HG auf Antrag als kleine Zweithörerin/Zweithörer mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zum Ablegen studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden. Die Beschränkung auf studienbegleitende Prüfungen bedeutet, dass ein Abschluss in dem gewählten Studiengang nicht möglich ist.

Für ein Studium in "Kleiner Zweithörerschaft" wird lt. Hochschulabgabensatzung ein Beitrag in Höhe von 100,- € pro Semester erhoben. Eine Zulassung in zulassungsbeschränkten Studiengängen ist grundsätzlich nicht möglich.

Diese Form der Zweithörerschaft kommt z. B. für Studienbewerberinnen und -bewerber in Betracht, die bereits für den gleichen Fachhochschulstudiengang immatrikuliert sind.

Für "kleine Zweithörer*innen" ist das Online-Verfahren noch nicht vorgesehen, da hier die Einreichung zusätzlicher Unterlagen und ggfs. die Einhaltung anderer Fristen erforderlich ist. Eine Zulassung wird direkt beim jeweligen Hochschulstandort beantragt:

Download Antrag auf Zulassung zur kleinen Zweithörerschaft - Standort Hagen

Download Antrag auf Zulassung zur kleinen Zweithörerschaft - Standort Iserlohn

Download Antrag auf Zulassung zur kleinen Zweithörerschaft - Standort Meschede

Download Antrag auf Zulassung zur kleinen Zweithörerschaft - Standort Soest

Die "große Zweithörerschaft"

Große Zweithörerinnen und Zweithörer studieren an ihrer Ersthochschule grundsätzlich in einem anderen Studiengang und/oder anderen Hochschultyp (Beispiele: eingeschrieben an der FH Bochum in Architektur, Zweithörer*in an der FH Südwestfalen im Verbundstudiengang Elektrotechnik / eingeschrieben in Maschinenbau an der Uni Dortmund, Zweithörer*in in Maschinenbau an der FH Südwestfalen).

Die Voraussetzungen für die Einschreibung in den gewählten Studiengang müssen erfüllt sein. Große Zweithörerinnen und Zweithörer müssen sich wie Bewerberinnen und Bewerber für das 1. Fachsemester über das Online-Portal für die Studiengänge der Fachhochschule Südwestfalen bewerben. In dem weiteren Studiengang können Sie als Zweithörer*in den entsprechenden Abschluss der Fachhochschule Südwestfalen machen.

Für die große und kleine Zweithörerschaft gilt außerdem

  • Durch die Zulassung und für die Dauer der Zulassung werden Zweithörerinnen und Zweithörer Angehörige der Fachhochschule Südwestfalen, ohne Mitglied zu sein.
  • Auch als Zweithörer*in müssen Sie sich jeweils innerhalb der Rückmeldefrist rückmelden, wenn Sie Ihr Studium fortsetzen wollen. Sie reichen dazu innerhalb der Rückmeldefrist eine Studienbescheinigung Ihrer Ersthochschule für das kommende Semester ein.
  • Sollten Sie Zweithörer/in in einem Verbundstudiengang der FH Südwestfalen werden, müssen Sie die für den entsprechenden Studiengang geltende Materialbezugsgebühr entrichten.
  • Zweithörerinnen und Zweithörer bekommen keinen Studierendenausweis (Chiporello) automatisch zugesandt.

Fragen zum Bewerbungsverfahren?

Ihre Ansprechpartner*innen in den Studierenden-Servicebüros helfen Ihnen gerne weiter.

  • per Mail oder Telefon
  • persönlich an den Standorten
  • Sprechzeiten, Kontaktdaten und weitere Infos beim Studierenden-Servicebüro

Hier finden Sie weitere Ansprechpartner*innen.