Wichtige Hinweise:
- Bitte beachten Sie die Termine und Fristen für den Wechsel
- Ein Studiengangwechsel kann unter bestimmten Voraussetzungen den Verlust des Anspruchs auf BAföG-Förderung zur Folge haben. Daher ist eine vorherige Information im BAFöG-Amt unbedingt zu empfehlen.
- Ein Wechsel kann nur mit Zustimmung des Studierenden-Servicebüros erfolgen. Wenn man beispielsweise in einem Fachhochschul-Studiengang Maschinenbau endgültig gescheitert ist, kann man diesen Studiengang an keiner Fachhochschule im Bundesgebiet mehr studieren. Auch ist in einigen Prüfungsordnungen festgelegt, dass man beim Scheitern in einzelnen, identischen Modulen nicht mehr wechseln kann.
- Die Zulassungsvoraussetzungen für den neuen Studiengang müssen gegeben sein.
- Bei einem Wechsel mit bereits vorhandenen Prüfungsleistungen muss man eine Leistungsanerkennung für die Einstufung in ein höheres Fachsemester durch den zuständigen Prüfungsausschuss vornehmen lassen, da die Einschreibung sonst versagt werden kann.
- Bei einem Wechsel zum Wintersemester kann, wenn keine ausreichenden Leistungen für die Einstufung in ein höheres Semester vorhanden sind, in das 1. Fachsemester des neuen Studiengangs gewechselt werden. Wenn der Studiengang zulassungsbeschränkt ist, muss das entsprechende Auswahlverfahren durchlaufen werden. Wichtig ist jeweils die rechtzeitige und vollständige Bewerbung. Da der Antrag dann wie eine Erstbewerbung behandelt wird, sind die hierfür geltenden Fristen und Formen zu beachten.
- Quereinsteiger*innen und Studiengangswechsler*innen nutzen bitte das Bewerbungsportal


