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Fragen, die immer wieder gestellt werden

Alle Infos rund um Studium und Einschreibung.

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Hier möchten wir Ihnen einen Überblick über die Fragen geben, die für Ihr Studium an der FH Südwestfalen relevant sein können.

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A

Abschlüsse

Welche Abschlüsse kann man an der FH Südwestfalen erlangen?

Bachelor
  • Bachelor of Arts
  • Bachelor of Engineering
  • Bachelor of Science
  • Bachelor of Laws
Master
  • Master of Arts
  • Master of Science

sowie Internationale Doppelabschlüsse

Akkreditierung

Die Akkreditierung stellt fest, ob das Studienangebot bestimmten Mindestanforderungen entspricht - eine Art TÜV für Studiengänge. Wichtig ist dabei z.B., dass das Studienprogramm in der vorgesehenen Zeit absolviert werden kann, dass die Module tatsächlich an Qualifikationszielen ausgerichtet sind und es entsprechende Berufsfelder für die Absolventen gibt. Im Auftrag einer Akkreditierungsagentur prüfen externe Gutachter die Erfüllung der Standards und bescheinigen sie mit einem Qualitätssiegel. Vorgaben für die Akkreditierung werden bundesländerübergreifend in der Kultusministerkonferenz abgestimmt. Die Akkreditierung ist immer befristet, die Studiengänge müssen regelmäßig reakkreditiert werden, d.h. sie müssen sich regelmäßig einer Qualitätskontrolle unterziehen.

(Text übernommen von der Homepage des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen.)

Anfahrt

Die Fachhochschule Südwestfalen ist auf mehrere Gebäude an den Standorten Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid, Meschede und Soest verteilt:

Anschriftenänderung

Bitte teilen Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift so umgehend wie möglich mit. Nur dann ist sichergestellt, dass wichtige Unterlagen (z.B. die Studienbescheinigung etc.) Sie erreichen. Sie können die Änderung Ihrer Anschrift über das Online-Portal mitteilen.

Attest: Abmeldung von Prüfungen wegen Erkrankung

Bei Abmeldungen von Klausuren wegen Erkrankung ist zu beachten, dass dies durch ärztliches Attest zu erfolgen hat, welches spätestens am Prüfungstag selbst ausgestellt sein muss.

Das Attest muss im Original spätestens drei Werktage nach der betreffenden Prüfung beim Studierenden-Servicebüro eingehen.

Auswahlverfahren (NC-Verfahren)

In einigen Studiengängen werden mehr Bewerber*innen erwartet als Studienplätze zur Verfügung stehen. Deshalb wird für diese Studiengänge ein sogenannter Orts-NC festgesetzt (NC = Numerus Clausus) und ein Auswahlverfahren durchgeführt; d.h. es wird nicht jede*r Bewerber*in einen Studienplatz erhalten können.

Ob der von Ihnen angestrebte Studiengang einem Orts-NC unterliegt und weitere Informationen zum Verfahren, finden Sie auf der Seite Auswahlverfahren.

Erläuterungen zur Online-Bewerbung für einen Studiengang mit örtlichen Auswahlverfahren.

AVMZ

AudioVisuellesMedienZentrum
Das AVMZ unterstützt Studierende und Mitarbeiter*innen der Fachhochschule Südwestfalen bei Medienproduktionen.

B

Bachelor

Was ist ein Bachelor?

Der Bachelor ist ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss.

Nach einer Studiendauer von in der Regel sechs Semestern kann man in den Beruf einsteigen. Doch immer häufiger gibt es auch Bachelor-Studiengänge, die sieben Semester dauern.

Je nach studierter Fachrichtung wird ein Bachelor of Arts (B.A.), ein Bachelor of Science (B.Sc.), ein Bachelor of Engineering (B.Eng.) oder ein Bachelor of Laws (LL.B.) verliehen. Deutschsprachige Bezeichnungen (z.B. Bakkalaureus der Wissenschaften) sind ebenfalls möglich.

Im Anschluss an das Bachelor-Studium kann – entweder direkt oder nach einiger Zeit der Berufstätigkeit – noch ein zusätzlicher Master-Studiengang belegt werden, um eine zusätzliche Qualifikation zu erlangen.

BAföG

  • Wo erhalte ich einen BAfög-Antrag?
    Direkt unter Studierendenwerk Dortmund
  • Wo reiche ich meinen BAföG-Antrag ein und wo ist das Studierendenwerk Dortmund?
    Sie reichen Ihren BAföG-Antrag beim Studierendenwerk in Dortmund ein. Dieses befindet sich auf dem Universitätsgelände der Universität Dortmund, Vogelpothsweg 85, 44227 Dortmund.
  • Wo erhalte ich die Bescheinigung für das BAfög-Amt?
    Die Bescheinigung nach § 9 BAföG finden Sie im Online-Portal.
  • Ich möchte mich zum Thema BAföG beraten lassen.
    Bitte wenden Sie sich an das Studierendenwerk Dortmund.

Zu Semesterbeginn (in der Regel im September) finden auch BAföG-Beratungen für Studienanfänger durch Mitarbeiter*innen des Studierendenwerks hier vor Ort an den Standorten Iserlohn, Hagen, Meschede und Soest der Fachhochschule Südwestfalen statt. Die Termine werden rechtzeitig auf der Internetseite der FH Südwestfalen unter Fristen und Termine / Termine zum Studienbeginn bekannt gegeben.

Beglaubigungen

Im Bewerbungsverfahren bzw. Einschreibungsverfahren müssen Sie amtlich beglaubigte Kopien u.a. Ihrer Hochschulzugangsberechtigung einreichen. Bitte reichen Sie nach Möglichkeit keine Originale Ihrer Zeugnisse hier ein, sondern nur beglaubigte Kopien.

Die amtliche Beglaubigung muss eine Behörde oder Institution vornehmen, die ein Dienstsiegel führt (z.B. Stadtverwaltung, Amtsgericht, öffentlich-rechtliche Kirchengemeinde pp.). Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von beispielsweise Krankenkassen und Sparkassen.

Durch die Beglaubigung wird amtlich bescheinigt, dass eine Abschrift, Ablichtung oder sonstige Vervielfältigung mit der Urschrift übereinstimmt.

Eine amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:

  • einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (= Beglaubigungsvermerk)
  • die Unterschrift des Beglaubigenden
  • den Abdruck des Dienstsiegels.

Merkblatt: Die Beglaubigung

Behinderung oder chronische Erkrankung und Studium

In Deutschland haben etwa 16% aller Studierenden eine Behinderung oder chronische Erkrankung, welche sich erschwerend auf das Studium auswirkt. Zu diesen Studierenden gehören z.B. Studierende mit

  • Beeinträchtigungen der Mobilität, des Sehens oder des Hörens,
  • psychische Beeinträchtigungen (z.B. Angststörungen, Depressionen),
  • chronisch-somatische Erkrankungen (z.B. Morbus Crohn, Rheuma),
  • Autismus-Spektrum-Störungen oder
  • Teilleistungsstörungen (z.B. Legasthenie).

Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung unterstützt und berät Studierende mit Beeinträchtigung bei der Beantragung von Nachteilsausgleichen, zum Umgang mit der Beeinträchtigung und bei allen Fragen zum Studium mit einer Beeinträchtigung.

Weitere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie auf den Seiten Studium und Behinderung.

Beiträge

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung von Chancengleichheit beim Hochschulzugang in Nordrhein-Westfalen“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studienbeiträge durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Dementsprechend werden seit dem Wintersemester 2011/2012 an der FH Südwestfalen keine Studienbeiträge mehr erhoben.

Von allen eingeschriebenen Studierenden wird aber aufgrund § 11 des Studentenwerksgesetzes ein sogenannter "Sozialbeitrag" erhoben, der den Studierendenwerken für ihre Aufgaben zufließt. Zusätzlich erhebt die Studierendenschaft für die Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung ebenfalls einen Beitrag von ihren Mitgliedern. Die Beiträge der Studierendenschaft sind gemäß § 57 Hochschulgesetz in einer eigenen Beitragsordnung festgelegt. Hinzu kommt für die Studierenden der Standorte Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid und Soest der Beitrag für das Semesterticket.

Mehr zu den Beiträgen und Gebühren an der FH Südwestfalen finden Sie auf der Seite Semesterbeiträge.

Beurlaubung

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann eine Beurlaubung vom Studium gewährt werden, und zwar in der Regel für ein Semester, bei Wehr- und Zivildienst für zwei Semester.

Während der Beurlaubung können keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden.

C

Clearingverfahren

Nähere Informationen finden Sie im entsprechenden Studierenden-Servicebüro.

Coronavirus-Pandemie

Bereits am 28. Februar 2023 ist die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nach 1.073 Tagen ausgelaufen. Damit sind in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen entfallen.

Das Infektionsgeschehen verändert sich ständig, aktuell hat sich die Lage deutlich entspannt. Daher werden auch die Informationen in diesem Bereich regelmäßig angepasst und ergänzt.

Wissenswertes finden Sie auch auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (LINK).

Credits

Was sind Credits?
In den Studiengängen werden alle Lehrveranstaltungen nach dem European Credit Transfer System (ECTS) mit Leistungspunkten (Credits) versehen. Die Credits messen den Umfang der studentischen Arbeitsleistung, also den durchschnittlichen Gesamtarbeitsaufwand (inklusive Vor- und Nachbereitung). Eine verbreitete Faustregel besagt, dass eine Semesterwochenstunde ca. 1 bis 1,5 Credits entspricht. Dies gilt aber nicht zwangsläufig, entscheidend sind die studentischen Arbeitsstunden: je 25-30 Stunden ergeben einen Credit! Für die erstmalige Festsetzung der Creditzahlen sind in erster Linie der Dekan bzw. Dozenten selbst zuständig. In der Prüfungsordnung werden dann die Credits für die Veranstaltung festgeschrieben. Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums muss eine festgelegte Anzahl an Credits erworben werden.

D

Deutschkenntnisse / Deutschsprachprüfung (DSH)

Voraussetzung für die Einschreibung von internationalen Studienbewerbern in deutschsprachige Studiengänge ist, dass ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache bestehen. Diese Sprachkenntnisse sind durch eine Deutschprüfung nachzuweisen.

Als Nachweis über ausreichende Kenntnisse für das Studium werden an der Fachhochschule Südwestfalen nur die Bescheinigungen über das erfolgreiche Ablegen einer der folgenden Prüfungen anerkannt:

  • die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH):
    sie kann an deutschen Hochschulen abgelegt werden, allerdings werden DSH-Prüfungen nicht an allen deutschen Hochschulen angeboten. Die Fachhochschule Südwestfalen bietet die Ablegung der DSH-Prüfung nicht an. Bitte fragen Sie daher bei einer anderen Hochschule nach oder schauen Sie unter folgendem Link im Internet nach: http://www.daad.de/
  • der Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 4:
    diese werden von Test-Zentren für den TestDaF angeboten (http://www.testdaf.de/)
  • die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts:
    Goethe-Institute gibt es weltweit in vielen Ländern und auch in vielen verschiedenen Städten in Deutschland: http://www.goethe.de/

Diploma Supplement

Das Diploma Supplement soll (ähnlich wie auch die Leistungspunkte / Credit Points) die Bewertung und Einstufung von Studiengängen unter den Hochschulen und auf dem internationalen Arbeitsmarkt in Europa erleichtern.

Das Diploma Supplement ist als "Zeugnis-Ergänzung", so die wörtliche Übersetzung, äußerst praktisch: Es enthält eine genaue Auflistung der einzelnen Bestandteile des absolvierten Studiengangs sowie eine Übersicht über das deutsche Hochschulsystem in englischer Sprache und wird den Absolvent*innen der Bachelor-/Master-Studiengänge zusammen mit dem Abschlusszeugnis ausgestellt.

Im Diploma Supplement können auf Antrag weitere Angaben eingetragen werden, die sich auf zusätzliche studienzielbezogene Aktivitäten im Ausland beziehen. Diese Angaben betreffen nur Aktivitäten, die nicht regulärer Bestandteil Ihres Studiums sind und nicht im Rahmen von Erasmus+ erfolgt sind, aber dennoch zu den Lernergebnissen des Studiengangs beigetragen haben.
Antrag auf Aufnahme von Auslandsaufenthalten in das Diploma Supplement

E

ECTS-Bewertung / ECTS-Einstufungstabelle

Zusätzlich zu der Gesamtnote wird an der Fachhochschule Südwestfalen eine relative Notenverteilung i.S.v. § 63 Abs. 1 Satz 3 HG (Hochschulgesetz NRW) in Form einer ECTS-Einstufungstabelle ausgewiesen. Diese Notenverteilungsskala gibt eine statistische Auskunft über die Verteilung der Abschlussnoten in einem Studiengang und dient als Vergleichsmöglichkeit. Die Tabelle wird in den Zeugnisunterlagen in der Regel ausgewiesen, wenn mindestens 50 Abschlussnoten in der Referenzgruppe vorhanden sind. Die Ermittlung basiert auf dem ECTS Leitfaden der Europäischen Kommission in der jeweils geltenden Fassung. Vor der Einführung der ECTS-Einstufungstabelle erfolgte die ECTS-Bewertung durch die Vergabe einer ECTS-Note.

Beschluss des Rektorats vom 08.01.2020 zur Ausweisung der ECTS-Einstufungstabelle

Elterngeld / -zeit

Ihr Ansprechpartner für Fragen in Sachen Elterngeld / -zeit ist unser Familienbüro.

E-Mail-Account / Benutzerkennung

An der Fachhochschule Südwestfalen erhalten Sie einen Hochschul-Account (Benutzername, Passwort und persönliche FH-E-Mail-Adresse) und können mit Ihrer Benutzerkennung Dienste im Hochschulnetz nutzen wie z.B. Online-Notenabfrage oder E-Mails lesen/versenden. Über die Benutzerkennung sollen zukünftig alle Online-Dienste für Studierende, die derzeit kontinuierlich ausgeweitet werden, abgewickelt werden. Hier finden Sie weitere Informationen zum Email-Account .

Energiepreispauschale

Studierende können seit dem 15. März 2023 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Der Antrag kann bis zum 30. September 2023 gestellt werden.

Zuständig für die Auszahlung sind die Länder. Die Länder schaffen jeweils in eigener Verantwortung die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen dafür, dass das Geld beantragt und ausgezahlt werden kann. Die bundesweit einheitliche Antragstellung zur Auszahlung der 200 Euro soll ab Mitte März für alle Antragsberechtigten möglich sein.

Weitere Hinweise und alle notwendigen Informationen zur Auszahlung finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung:

Für weitere Informationen zur Energiepreispauschale klicken Sie hier.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne direkt an die bundesweite Hotline wenden: +49 800 2623 003

Die wichtigsten Informationen zur Antragsstellung haben wir Ihnen auch auf der folgenden Seite zusammengefasst:

Kurz und knapp: Energiepreispauschale

Erstattung Semesterbeitrag

Eine Rückzahlung des Sozial- und Studierendenschaftsbeitrages - ggf. auch der Materialbezugsgebühr und der Studiengebühr - ist nur möglich, wenn die Exmatrikulation (Eingang des Antrags), die Beurlaubung oder die Versagung der Einschreibung VOR Vorlesungsbeginn für das Semester, für das der Beitrag entrichtet wird, erfolgt. Antrag auf Erstattung im Online-Portal

Bitte stellen Sie den u.a. Papierantrag nur, wenn Sie bereits länger als 60 Tage exmatrikuliert sind und somit keinen Zugriff mehr auf das Online-Portal haben.
Erstattungsantrag

Das Semesterticket (Standorte Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid und Soest) kann nur bis Semesterbeginn (also 1. März bzw. 1. September) vollständig erstattet werden. Nach Semesterbeginn entscheidet der AStA über eine evtl. anteilige Erstattung. Entsprechende Anfragen/Anträge sind bitte direkt an den AStA zu richten.

Exmatrikulation

Im Gegensatz zur Immatrikulation ist die Exmatrikulation die Streichung aus der Liste ("Matrikel") der Studierenden. Nach der Exmatrikulation durch das Studierenden-Servicebüro erhält man eine Exmatrikulationsbescheinigung, die wiederum die Voraussetzung für jede künftige Immatrikulation an einer deutschen Hochschule darstellt. Studierende können von der Hochschule auch gegen Ihren Willen exmatrikuliert werden, z.B. wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben.

F

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife ist ein Schulabschluss, der zu einem Studium an einer Fachhochschule berechtigt. Die allgemeine Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Anteil.

Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangen Schüler bei entsprechenden Leistungen am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11, die Jahrgänge mit neunjähriger Gymnasialzeit erreichen den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12) an Gymnasien und nach Abschluss der Klasse 12 an Gesamtschulen, an einem Berufskolleg oder an einer Fachoberschule (FOS). In einigen bundesdeutschen Ländern auch durch allgemeinbildende Zusatzfächer auf Oberstufenniveau in Verbindung mit einer Berufsausbildung an Berufsschulen oder Fachschulen (beispielsweise Techniker- oder Sozialpädagogikschulen). Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird durch ein mindestens einjähriges, einschlägiges Berufspraktikum oder durch eine mindestens zweijährige, einschlägige Berufsausbildung erlangt.

Liegt ein Zeugnis der mittleren Reife und eine (mindestens zweijährige) Berufsausbildung vor, erfolgt bei der Fachoberschule die Einstufung in die Klasse 12. Ansonsten muss zuvor die Klasse 11 der Fachoberschule besucht werden, die aus einem integrierten berufsbezogenen Anteil (Praktikum) und einem schulischen Anteil besteht. Das gilt nicht für alle Bundesländer, z.B. Bayern.

Wichtig: Sollte auf Ihrem Zeugnis nicht ausdrücklich vermerkt sein, dass dieses bundesweit bzw. in Nordrhein-Westfalen anerkannt wird, benötigen Sie für Nordrhein-Westfalen unbedingt eine Anerkennung Ihres Zeugnisses durch die zuständige Bezirksregierung.

Fachoberschulreife

Die Fachoberschulreife (FOS-Reife) wird auch Mittlere Reife genannt. Sie ist der Abschluss an einer Realschule oder einer der Schulabschlüsse, die an einer Gesamtschule erworben werden können. Dieser Schulabschluss berechtigt nicht zu einem Hochschulstudium und kann auch nicht an einer Hochschule erworben werden.

Fahrpreisermäßigung

Mit Ihrem Studierendenausweis können Sie bei den Verkehrsbetrieben eine Fahrpreisermäßigung beantragen, eine kostenlose Benutzung von Bus oder Bahn ist damit allerdings nicht möglich. Bitte wenden Sie sich für die Beantragung der Ermäßigung direkt an den für die für Sie zutreffende/n Region/en zuständigen Verkehrsbetrieb.

Anmerkung:
dem Studierenden-Servicebüro liegt keine Liste der zuständigen Verkehrsbetriebe für die verschiedenen Regionen vor.

Familienbüro

Familie, Beruf und Studium sinnvoll zu vereinen, kann eine große Herausforderung sein. Beratung, in einem kostenlosem und vertraulichem Gespräch, bietet die Mitarbeiterin des Familienbüros.

Ferienbetreuung

Ihr Ansprechpartner für Fragen in Sachen Ferienbetreuung ist unser Familienbüro.

FH-Forum

Das offizielle Forum der Fachhochschule
Das Forum der Fachhochschule Südwestfalen ist als Kurs in die E-Learning Plattform der Fachhochschule umgezogen. Um dem Forum beizutreten, folgen Sie dem Link https://elearning.fh-swf.de/course/view.php?id=6916 um sich im Kurs einzuschreiben oder zu dem Forum zu gelangen. Alle weiteren Informationen zum Forum finden Sie dann dort.

Finanzierung des Studiums

Vom Stipendien bis zum kooperativen Modell gibt es viele Wege, ein Studium zu finanzieren - hier erhalten Sie weitere Infos zur Studienfinanzierung.

"Formlos schriftlich"

Was bedeutet: „formlos schriftlich“?
Formlos bedeutet, dass Sie einen Antrag frei formulieren können, ohne auf entsprechende Vordrucke zurückgreifen zu müssen.

Schriftlich bedeutet, dass Sie einen Antrag eigenhändig unterschreiben müssen und diesen per Post, per Fax oder persönlich einreichen müssen. Wenn beglaubigte Nachweise beizufügen sind, empfiehlt sich die Übersendung auf dem Postwege oder die persönliche Abgabe.

Eine E-Mail ist nicht ausreichend.

G

Gasthörer

Sie haben die Möglichkeit, sich als Gasthörer*in an der Fachhochschule Südwestfalen anzumelden. Als Gasthörer*in können Sie auch ohne Fachhochschulreife an allen Vorlesungen eines Studienganges teilnehmen, jedoch keine Prüfungsleistungen ablegen.

Gebühren

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung von Chancengleichheit beim Hochschulzugang in Nordrhein-Westfalen“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studienbeiträge durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Dementsprechend werden seit dem Wintersemester 2011/2012 an der FH Südwestfalen keine Studienbeiträge mehr erhoben.

Von allen eingeschriebenen Studierenden wird aber aufgrund § 11 des Studentenwerksgesetzes ein sogenannter "Sozialbeitrag" erhoben, der den Studierendenwerken für ihre Aufgaben zufließt. Zusätzlich erhebt die Studierendenschaft für die Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung ebenfalls einen Beitrag von ihren Mitgliedern. Die Beiträge der Studierendenschaft sind gemäß § 57 Hochschulgesetz in einer eigenen Beitragsordnung festgelegt. Hinzu kommt für die Studierenden der Standorte Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid und Soest der Beitrag für das Semesterticket.

Mehr zu den Beiträgen und Gebühren an der FH Südwestfalen finden Sie auf der Seite Semesterbeiträge.

Gremien

Hier finden Sie einen Überblick über alle Gremien, Beauftragte sowie die Hochschulleitung.

H

Hagen: Studierenden-Servicebüro

Für die Studierenden am Hochschulstandort Hagen ist in Verwaltungsangelegenheiten das Studierenden-Servicebüro Hagen zuständig.

Hochschulleitung

Ein Überblick über alle Gremien, Beauftragte sowie die Hochschulleitung.

Hochschulzugangsberechtigung

Der Erwerb der Fachhochschulreife setzt sich immer aus zwei Bestandteilen zusammen:

  • dem schulischen Teil, der in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Weiterbildungskolleg, in der Fachoberschule oder der Berufsfachschule (z.B. Höhere Handelsschule) erworben werden kann und
  • dem fachpraktischen Teil, der abhängig vom schulischen Teil in Form eines einjährigen oder eines halbjährigen Praktikums nachzuweisen ist.

Weitere Informationen über das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife

Wann muss welches Praktikum nachgewiesen werden?

Einjähriges gelenktes Praktikum

Schüler*innen müssen zum Erwerb der Fachhochschulreife ein einjähriges Praktikum durchführen, und zwar
  • in der Klasse 11 der Fachoberschule,
  • bei entsprechenden Leistungen am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11) der gymnasialen Oberstufe (die auslaufenden Jahrgänge mit neunjähriger Gymnasialzeit erreichen den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12)
  • nach oder während der entsprechenden Jahrgangsstufe 12 des Weiterbildungskollegs,
  • nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12) des Beruflichen Gymnasiums.

Das Praktikum ist nach der Praktikum-Ausbildungsordnung vom 11.12.2006 durchzuführen (BASS 13-36 Nr.5). Der Nachweis der Fachhochschulreife nach der Fachoberschule erfolgt durch die Vorlage des von der Schule erstellten Zeugnisses der Fachhochschulreife. In den anderen Fällen erfolgt der Nachweis durch die Vorlage des Zeugnisses des schulischen Teils der Fachhochschulreife und der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des gelenkten Praktikums. Eine förmliche Zuerkennung durch die obere Schulaufsichtbehörde erfolgt ausschließlich für Schülerinnen und Schüler, die an Fachhochschulen in anderen Bundesländern studieren möchten.

Halbjähriges einschlägiges Praktikum

Schüler*innen der zwei-jährigen Berufsfachschule müssen zum Erwerb der Fachhochschulreife ein einschlägiges halbjähriges Praktikum durchführen.
Das Praktikum ist nach der Praktikum-Ausbildungsordnung vom 11.12.2006 durchzuführen (BASS 13-36 Nr.5). Zuständig für die Zuerkennung der Fachhochschulreife sind die Berufskollegs, in denen der Bildungsgang abgeschlossen wurde.

I

Interessenvertretung, studentische

Die an der Hochschule eingeschriebenen Studierenden bilden die Studierendenschaft. Organe der Studierendenschaft sind das Studierendenparlament und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA).

Das Studierendenparlament
(kurz auch StuPa genannt) ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Seine Aufgaben werden vorbehaltlich besonderer Regelungen des Hochschulgesetzes durch die Satzung der Studierendenschaft bestimmt. Zu den Aufgaben gehören:

  • Beschlüsse in grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft zu fassen,
  • die Wahl des AStA,
  • die Entscheidung über die Verwendung der Finanzmittel der Studierendenschaft, also die Verabschiedung des Haushalts und die Kontrolle dessen Ausführung
  • Zustimmung bei Ausgaben von erheblicher finanzieller Bedeutung,
  • die Beschlussfassung und Änderung von Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft,
  • die Durchführung von Urabstimmungen.

Das StuPa wählt aus seiner Mitte einen vorsitzendes und ein stellvertretend vorsitzendes Mitglied, das die Sitzungen leitet. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Als ständiger Ausschuss des StuPa ist ein Haushaltsausschuss zu bilden. Bei Bedarf können weitere Ausschüsse gebildet werden. Das Studierendenparlament wird von den Mitgliedern der Studierendenschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Der Allgemeine Studierendenausschuss
vertritt die Studierendenschaft. Er führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung der Studierendenschaft.

  • Anlauf- und Informationsstelle für alle Studierenden,
  • Sprachrohr für Belange der Studierenden,
  • Beratungsstelle für: Fragen zum BAföG und zu sozialen Angelegenheiten (Wohngeld, Sozialhilfe, Studieren mit Kind etc.)
  • Unterstützung studentischer Interessengruppen,
  • Koordinationsstelle für fachbereichsübergreifende Aktionen / Themen,
  • Sammelstelle für bundesweit aktuelle hochschulpolitische Themen und deren Weitergabe an die Fachbereiche.

Die Studierendenschaft kann sich nach Maßgabe ihrer Satzungen außerdem in Fachschaften gliedern.

Der Fachschaftsrat (die gewählte Vertretung der Fachschaft) ist die ständige Vertretung der Fachschaft und wird von allen Studierenden des jeweiligen Fachbereichs einmal pro Jahr gewählt. Zu den Aufgaben der Fachschaften zählen unter anderem:

  • Ansprechpartner für die Studierenden des Fachbereichs, Beratung in fachbereichsspezifischen Themen
  • Vertretung der Studierenden gegenüber der*dem Dekan*in und in den Gremien
  • evtl. Organisation von Parties, Feten, Stammtischen usw.

Internationaler Studierendenausweis

Der Internationale Studierendenausweis (ISIC) ermöglicht es Studierenden, die jeweils im Ausland geltenden Studierenden-Ermäßigungen zu bekommen.

Er ist erhältlich beim AStA-Sekretariat.

Iserlohn: Studierenden-Servicebüro

Für die Studierenden am Hochschulstandort Iserlohn ist in Verwaltungsangelegenheiten das Studierenden-Servicebüro in Iserlohn zuständig.

J

Jungstudierende

Schüler*innen der Sekundarstufe II (in Ausnahmefällen auch der 10. Jahrgangsstufe weiterführender Schulen) haben die Möglichkeit an Vorlesungen, Übungen und Praktika in ausgewiesenen Studiengängen der FH Südwestfalen an den Standorten Iserlohn, Soest, Hagen und Meschede teil zu nehmen und dort auch ihre Leistungen in Prüfungen unter Beweis zu stellen. Schüler*innen, die an diesem Projekt teilnehmen werden als Jungstudierende bezeichnet.

Sie haben noch weitere Fragen?

Ansprechpartner*in bei weiteren Fragen ist:
Allgemeine Studienberatung
Telefon: 02371 566 538
E-Mail: studienberatung@fh-swf.de

Bewerbung/Einschreibung:
Heike Sobasik
Telefon: 02371/566-551
E-Mail: sobasik.heike@fh-swf.de

K

Kinderbetreuung

Ihr Ansprechpartner für Fragen in Sachen Kinderbetreuung ist unser Familienbüro.

Kindergeld

Wie erbringt man den Nachweis für die Auszahlung des Kindergeldes bei der Familienkasse?

Durch Einreichung einer Studienbescheinigung aus dem Bescheinigungssatz, den Sie von der Fachhochschule erstmals automatisch nach der Einschreibung und für die folgenden Semester jeweils nach der Rückmeldung für das entsprechende Semester erhalten (einzureichen bei der Familienkasse durch die Eltern der/des Studierenden, die die Bezugsberechtigten für das Kindergeld sind).

Hintergrund:
Volljährige Kinder werden für das Kindergeld nur berücksichtigt, wenn sie besondere (Tatbestands-)Voraussetzungen erfüllen. Das kann z.B. eine Ausbildung sein. Hierzu gehören insbesondere schulische, berufliche und universitäre Ausbildungen. Im Regelfall ist es ausreichend, bei der Familienkasse vor Vollendung des 18. Lebensjahres einen Ausbildungsnachweis und eine Erklärung zu den Einkünften und Bezügen des Kindes vorzulegen. Weitergehende Informationen für Kindergeldberechtigte finden Sie auf der Internsetseite des Bundesamtes für Finanzen.

Kooperatives Modell / Kooperatives Studienmodell an der FH SWF

Kooperative Studienmodelle schaffen die Möglichkeit, während des Studiums Berufserfahrung zu sammeln. An den Standorten der Fachhochschule Südwestfalen gibt es verschiedene Varianten des Kooperativen Studienmodells.

Krankenversicherung (Health Insurance)

Please see english version below

Seit dem 01.12.2021 hat das neue elektronische Studenten-Meldeverfahren (SMV) das bisherige Papierverfahren abgelöst. Alle meldepflichtige Daten zwischen der Fachhochschule Südwestfalen und Krankenkassen werden nun in beide Richtungen ausschließlich elektronisch ausgetauscht.

Weiterhin gilt: Jede*r Studienbewerber*in muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen! Bitte beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine spezielle Versicherungsbescheinigung zur Einschreibung, welche uns die Krankenkasse elektronisch übermittelt. Geben Sie dazu den Sitz der Hochschule an: Iserlohn. Bei manchen Krankenkasse können Sie auch die gesonderte Absendernummer der Fachhochschule Südwestfalen angeben: H0000339.

Um die Online-Bewerbung abzuschließen ist es zusätzlich notwendig, die Versicherungsdaten ihrer Krankenkasse (Versichertennummer und Name der Krankenkasse) einzugeben. Krankenkassen-Nachweise oder Bescheinigungen müssen nicht hochgeladen werden, sondern werden uns von der Krankenkasse ausschließlich elektronisch übermittelt!

Bei einer privaten Krankenversicherung müssen Sie sich mit einer privaten Versicherungsbescheinigung an eine gesetzliche Krankenkasse wenden. Die gesetzliche Krankenkasse meldet im Anschluss elektronisch Ihre Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht an die Fachhochschule Südwestfalen.

Bei einer ausländischen Krankenversicherung gehen Sie bitte vor der Online-Bewerbung mit Ihren Versicherungsunterlagen zu einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland. Diese prüft Ihre Versicherung und meldet im Anschluss elektronisch Ihren Versicherungsstatus an die Fachhochschule Südwestfalen

Merkblatt über die Krankenversicherung der Studierenden

Hinweis: bei einigen gesetzlichen Krankenkassen können Sie die elektronische Übersendung der Bescheinigung online beauftragen.

Hilfreiche Informationen finden Sie auch beim Arbeitskreis Krankenversicherung

Health Insurance

Starting from 01 December 2021, the new electronic student registration procedure will replace the previous paper-based one. All data subject to notification between the South Westphalia University of Applied Sciences and health insurance agencies will then be exchanged electronically in both directions.

The following continues to apply: Each applicant must contact the health insurance agency prior to enrolment! Please apply to your health insurance agency for a special insurance certificate for enrolment, which the agency will send to us electronically.

For this purpose, please indicate the location of the center of our university which is: Iserlohn. With some health insurance companies you can also note the separate sender number of the South Westphalia University of Applied Sciences: H0000339.

To complete the online application, it is also necessary to enter the insurance data of your health insurance agency (insurance number and name of the health insurance agency). Proof of health insurance cover or certificates do not have to be uploaded, but will only be sent to us electronically by the health insurance agency! If you have private health insurance cover, you must contact a statutory health insurance agency with a private insurance certificate. The statutory health insurance agency will then electronically report your exemption from the statutory health insurance obligation to the South Westphalia University.

If you have a health insurance cover from a foreign country, please contact a statutory health insurance agency in Germany with your insurance documents before submitting your online application. They will check your insurance cover and report your insurance status electronically to the South Westphalia University.

Please note: Some statutory health insurance agencies provide you with the option of sending the certificate electronically online. You can also find helpful information at the health insurance work group (German language content only).

Krankmeldung Kind

Ihr Ansprechpartner für Fragen in Sachen Krankmeldung Kind ist unser Familienbüro.

L

Leihfrist

Die Leihfrist für Bücher beträgt i.d.R. 30 Tage. Weitere Regelungen finden Sie auf den Bibliotheksseiten.

Die Leihfrist für Fernleihbestellungen wird von den einzelnen Lieferbibliotheken unterschiedlich festgesetzt.

Leitbild

Auftrag
Die Hochschulbibliothek der Fachhochschule Südwestfalen mit ihren Standorten Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid, Meschede und Soest ist als Zentrale Betriebseinheit für die Versorgung mit Informationen und Medien und deren Pflege zuständig. Sie berät und unterstützt vorrangig die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule beim Umgang mit Informationen und Medien. Darüber hinaus bietet die Bibliothek das Informationsangebot allen interessierten NutzerInnen aus der Region aktiv an. Die Hochschulbibliothek erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:

  • Beschaffung, Erschließung und Vermittlung von Informationen durch gedruckte und elektronische Medien sowie Pflege des Angebots;
  • Bereitstellung von Lehr-, Lern- und Arbeitsmöglichkeiten in physischer und elektronischer Form;
  • Beratung, Unterstützung und Fortbildung der Mitglieder und Angehörigen der Hochschule im Umgang mit Informationen und Medien.

Ziele
Wir erbringen unsere Dienstleistungen kompetent, schnellstmöglich und freundlich. Wir bieten initiativ neue Informationsangebote und –dienstleistungen an und reagieren auf konkrete und individuelle Nutzerwünsche. Die Nutzerschaft steht partnerschaftlich im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Die Entwicklung im Informations- und Bibliotheksbereich wollen wir aktiv mitgestalten und bedarfsgerecht in unserer Hochschule umsetzen. Dazu und zur Nutzung aller Informationsressourcen kooperieren wir mit anderen Bibliotheken und Einrichtungen.

Arbeitsorganisation
Ziel unserer Arbeit ist die stete Verbesserung der Servicequalität unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen wie die personellen und finanziellen Ressourcen. Zur Erreichung unserer Ziele bedienen wir uns einer Teamorganisation mit konkreten Aufgabenstellungen, eindeutigen Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnissen. Persönliches Engagement, Flexibilität und Interesse an der Arbeit sollen bei allen MitarbeiterInnen durch die flache Hierarchie, eine offene Arbeitsatmosphäre und lebendige interne Kommunikation erhalten und gefördert werden.

Leitung

Ein Überblick über alle Gremien, Beauftragte sowie die Leitung der Hochschule.

Logo der Fachhochschule

Losverfahren

Bitte lesen Sie dazu die Informationen unter dem FAQ Punkt Clearingverfahren.

M

Master

Was ist ein Master?

Der Master ist ein auf das beendete Bachelor-Studium aufbauender Studienabschluss.

Ein großer Teil der Studierenden wird allerdings bereits nach dem Bachelor-Abschluss (= erster berufsqualifizierender Abschluss) direkt in den Beruf wechseln. Diejenigen aber, die über das im Bachelor-Studium Erlernte hinaus Ihre Kenntnisse noch weiter vertiefen wollen (z.B. weil sie eine bestimmte wissenschaftliche Karriere ins Auge fassen oder eine berufliche Spezialisierung anstreben), können ein Masterstudium aufnehmen, das auch die Voraussetzung für eine Promotion ist.

Man kann den Master-Abschluss entweder unmittelbar im Anschluss an den Bachelor-Studiengang oder auch später erst aus dem Beruf heraus erwerben, z.B. um sich nach einer ersten Berufseinstiegsphase beruflich weiterzuentwickeln.

Als Abschlussbezeichnungen gibt es - analog zu den Bezeichnungen der Bachelor-Abschlüsse (s.o.) - den Master of Arts (M.A.), den Master of Science (M.Sc.), den Master of Engineering (M.Eng.) und den Master of Laws (LL.M.).

Medienzentrum

AudioVisuellesMedienZentrum
Das AVMZ unterstützt Studierende und Mitarbeiter der Fachhochschule Südwestfalen bei Medienproduktionen

Meschede: Studierenden-Servicebüro

Für die Studierenden am Hochschulstandort Meschede ist in Verwaltungsangelegenheiten das Studierenden-Servicebüro Meschede zuständig.

Mutterschutz

Ihr Ansprechpartner für Fragen in Sachen Mutterschutz ist unser Familienbüro.

N

Nachteilsausgleiche

Studierende, die aufgrund einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung die Prüfungen nicht in der vorgesehenen Weise ablegen können, können bei der*dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einen Nachteilsausgleich für die Prüfungen beantragen. Ein Nachteilsausgleich kann zum Beispiel die Verlängerung der Bearbeitungszeit, die Bereitstellung eines separaten Prüfungsraums oder die Verwendung von technischen Hilfsmitteln bedeuten.

Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung unterstützt und berät Studierende mit Beeinträchtigung bei der Beantragung von Nachteilsausgleichen, zum Umgang mit der Beeinträchtigung und bei allen Fragen zum Studium mit einer Beeinträchtigung.

Weitere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie auf den Seiten Studium und Behinderung.

Namensänderung

Wenn sich Ihr Name (zum Beispiel aufgrund von Heirat) oder Geschlecht geändert hat, finden Sie im Online-Portal einen entsprechenden Antrag auf Änderung der Personendaten. Zusätzlich benötigen wir ein Dokument aus dem die Änderung hervorgeht (zum Beispiel Ihre Heiratsurkunde). Bitte laden Sie diesen Nachweis zusammen mit dem zugehörigen Antrag im Online-Portal hoch und die Kolleg*innen vor Ort werden Ihre Angaben korrigieren.

Wenn Sie eine Vornamens- und/oder Personenstandsänderung (Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags) beantragen möchten, können Sie den hier hinterlegten Antrag verwenden. Diesen Antrag laden Sie anschließend bitte im Online-Portal hoch.

Antrag auf Neuausstellung des Chiporellos - wird in Kürze hier veröffentlicht!

NC - Numerus Clausus

In einigen Studiengängen werden mehr Bewerber*innen erwartet als Studienplätze zur Verfügung stehen. Deshalb wird für diese Studiengänge ein sogenannter Orts-NC festgesetzt (NC = Numerus Clausus) und ein Auswahlverfahren durchgeführt; d.h. es wird nicht jeder Bewerber einen Studienplatz erhalten können.

Ob der von Ihnen angestrebte Studiengang einem Orts-NC unterliegt und weitere Informationen zum Verfahren, finden Sie auf der Seite Auswahlverfahren.

Erläuterungen zur Online-Bewerbung für einen Studiengang mit örtlichen Auswahlverfahren.

Nicht-Hochschulangehörige

Ausführliche Informationen zur Bibliotheksnutzung für Nicht-Hochschulangehörige finden Sie auf den Bibliotheksseiten.

Notenspiegel

Wo bekomme ich einen Notenspiegel?
Ihren Notenspiegel können Sie im Virtuellen Service-Center einsehen und als PDF runterladen.

O

Öffnungszeiten Studierenden-Servicebüros

Online-Katalog KAI

Unser Online-Katalog KAI ist der zentrale Einstieg zur Literaturrecherche an der FH Südwestfalen - das steht für KAtalog und Information. Im Katalog sind unsere gedruckten und elektronischen Medien nachgewiesen - auch Datenbanken. Viele Datenbanken werden direkt inhaltlich durchsucht, sodass Treffer bis auf Kapitel- und Artikelebene angezeigt werden.

  • Unter Suchtipps finden Sie Informationen zum Medienangebot sowie Angaben zur Nutzung der E-Medien, z. B. die Zugangsmöglichkeiten von außerhalb des Campus.
  • Eine fachliche Übersicht unseres Datenbankangebotes finden Sie unter Facheinstieg zusammengestellt. Dort erfahren Sie außerdem, ob die Inhalte einer bestimmten Datenbank in KAI durchsucht werden.
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an die e-Auskunft@fh-swf.de.

P

Parken am Standort Iserlohn

Am Standort Iserlohn können die Studierenden nur direkt auf dem FH-Gelände parken, wenn Sie eine körperliche Behinderung durch eine entsprechende ärztliche Bescheinigung nachweisen. Das Formular zur Beantragung eines Parkausweises erhalten Sie auf der Seite des Gebäudemanagements oder im Studienrenden-Servicebüro Iserlohn.

Einen kurzen Fußweg entfernt stehen jedoch Parkplätze an der Alexanderhöhe/Parkhalle zur Verfügung.

Personenstandsänderung

Wenn Sie eine Vornamens- und/oder Personenstandsänderung (Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags) beantragen möchten, können Sie im Studierenden-Servicebüro einen entsprechenden Antrag erhalten. Diesen Antrag laden Sie dann bitte anschließend im Online-Portal hoch.

Pflege

Ihr Ansprechpartner für Fragen in Sachen Pflege ist unser Familienbüro.

Praktikumstellen

Auf der Suche nach einer Praktikumstelle können wir Ihnen leider nicht unmittelbar behilflich sein, da die Studierenden-Servicebüros selbst keine Listen von Firmen vorliegen haben, die regelmäßig Praktika anbieten.

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das für Ihren Wohnort zuständige Berufsinformationszentrum (BIZ) - angesiedelt bei der Agentur für Arbeit - oder an die IHK.

Auch am schwarzen Brett in der Hochschule oder auf unserer Internetseite im Bereich Stellenbörse: Stellenangebote Wirtschaft sind manchmal Praktikumstellen inseriert.

Prüfungsorganisation online

Die Prüfungsan- und abmeldung erfolgt für Studierende mit einer Prüfungsordnungsversion bis 2021 über das Virtuelle Service-Center.

Für Studierende mit einer Prüfungsordnungsversion ab 2022 erfolgt die Prüfungsan- und abmeldung über das Online-Portal. Auf unserer Homepage finden Sie auch einen Anleitungsfilm mit entsprechenden Erläuterungen.

Welche Prüfungsordnungsversion Sie aktuell studieren, können Sie im Online-Portal im Menü unter Mein Studium>Studienservice>Mein Status einsehen.

Falls Sie Probleme mit der Anwendung haben, beachten Sie bitte die technischen Hinweise.

Für Prüfer steht hier eine zusätzliche Anleitung bereit.

Prüfungsrücktritt

Prüfungsanmeldungen haben eine verbindliche Wirkung, so dass an den Prüfungsrücktritt besondere Anforderungen gestellt werden.

Deswegen empfehlen wir Ihnen, das PDF Ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit zur Vorlage beim Prüfungsausschuss der Fachhochschule Südwestfalen zu nutzen.

Übersicht der Regelungen für den Prüfungsrücktritt insbesondere auch aufgrund von Erkrankungen (deutsche Version)
Regulations on withdrawal from an examination due to illness (english version)

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das für Ihren Standort zuständige Studierenden-Servicebüro.

Q

Quereinstieg

Diese Informationen richten sich sowohl an Studierende, die innerhalb der Fachhochschule Südwestfalen ihren Studiengang wechseln, als auch an Studierende anderer Hochschulen, die als "Quereinsteiger" in ein höheres Fachsemester eines Studiengangs der Fachhochschule Südwestfalen einsteigen möchten.

R

Recherche

Bitte lesen Sie dazu die Informationen unter dem FAQ Punkt Online-Katalog KAI.

Rückmeldung

Zur Rückmeldung loggen Sie sich in das Online-Portal ein und überweisen den angegebenen Betrag. Die Login-Daten sind Ihnen per Post zugesandt worden. Alternativ erhalten Sie eine E-Mail an Ihre von der Fachhochschule Südwestfalen eingerichtete E-Mail-Adresse (nachname.vorname@fh-swf.de) zum Starttermin der Rückmeldung.

S

Schuldnerberatung

Das Studierendenwerk Dortmund bietet in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk Dortmund eine SchuldnerInnenberatung für Studierende an: Termine und Kontakt

Schwangerschaft

Semester

Ein Semester ist ein Studienhalbjahr an einer Hochschule. Darin sind die Semesterferien (= vorlesungsfreien Zeiten) enthalten.

Das akademische Jahr gliedert sich in ein Winter- und ein Sommersemester. Das Wintersemester beginnt am 1. September und endet am 28. bzw. 29. Februar. Das Sommersemester beginnt am 1. März und endet am 31. August.

In der Vorlesungszeit finden die meisten Lehrveranstaltungen statt. In der vorlesungsfreien Zeit können Prüfungen, Praktika oder Blockveranstaltungen stattfinden.

Semesterbeiträge

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung von Chancengleichheit beim Hochschulzugang in Nordrhein-Westfalen“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studienbeiträge durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Dementsprechend werden seit dem Wintersemester 2011/2012 an der FH Südwestfalen keine Studienbeiträge mehr erhoben.

Von allen eingeschriebenen Studierenden wird aber aufgrund § 11 des Studentenwerksgesetzes ein sogenannter "Sozialbeitrag" erhoben, der den Studierendenwerken für ihre Aufgaben zufließt. Zusätzlich erhebt die Studierendenschaft für die Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung ebenfalls einen Beitrag von ihren Mitgliedern. Die Beiträge der Studierendenschaft sind gemäß § 57 Hochschulgesetz in einer eigenen Beitragsordnung festgelegt. Hinzu kommt für die Studierenden der Standorte Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid und Soest der Beitrag für das Semesterticket.

Mehr zu den Beiträgen und Gebühren an der FH Südwestfalen finden Sie auf der Seite Semesterbeiträge.

Bitte beachten Sie: die Studierenden-Servicebüros können keine Bescheinigungen über gezahlte Semesterbeiträge ausstellen. Benötigte Nachweise, z.B. für Behörden/Finanzamt, müssen selbst über Kontoauszüge (z.B.) geführt werden.

Semesterticket

Ein Semesterticket gibt es an den Standorten Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid und Soest für alle dort eingeschriebenen Studierenden.

Die aktuelle Kostenhöhe wird regelmäßig auf der Seite Beiträge und Gebühren aktualisiert. In welchen Bereichen das Semesterticket gültig ist, teilt Ihnen der AStA Ihres Standortes mit.

Informationen zum Deutschland-Ticket

Mit der Einführung des Deutschland-Tickets (49,- EUR-Ticket) gibt es für die Studierenden im Portal der Deutschn Bahn (siehe unten - Ticket to Print) die Möglichkeit, das Semesterticket auf ein Deutschland-Ticket umzubuchen.

Den Link zu Ihrem Semesterticket finden Sie im Virtuellen Service-Center unter "Mein Studium" und hier:

Der Ausdruck des Tickets ist nach erfolgter Rückmeldung immer 45 Tage vor dem Gültigkeitstermin (01.03. oder 01.09.) möglich.

An dem Standort Meschede gibt es kein Semesterticket; Sie können jedoch mit Ihrem Studierendenausweis in der Regel eine Fahrpreisermäßigung beantragen. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an den für die fragliche Region zuständigen Verkehrsbetrieb.

Ob und wo es ein Semesterticket gibt, ist übrigens durch eine Studierendenbefragung festgelegt worden.

Soester Modell

Finanzierung des Studiums: Dieses kooperative Studienmodell ist eine Kombination aus Studium an der Hochschule und Anwendung der Inhalte in einem Unternehmen, das ein Stipendium für das Studium vergibt. Das Studium am Standort Soest findet dann in den üblichen Semesterabläufen statt; in der vorlesungsfreien Zeit aber sind die Studierenden in die Tätigkeiten des Unternehmens eingebunden. Bei der Vermittlung der Kontakte sind die Fachbereiche Elektrische Energietechnik und Maschinenbau am Hochschulstandort Soest gerne behilflich.

Soest: Studierenden-Servicebüro

Für die Studierenden am Hochschulstandort Soest ist in Verwaltungsangelegenheiten das Studierenden-Servicebüro Soest zuständig.

Studienabschlussdarlehen

Wenn andere Förderungswege nicht oder nicht mehr bereitstehen - z.B. bei Überschreitung der BAföG-Förderungshöchstdauer - kann das DAKA-Darlehn zur Finanzierung der normalen Kosten der Lebensführung und des studienbedingten Aufwandes in Anspruch genommen werden (DAKA = Darlehnskasse der Studentenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen e.V.): Kontakt beim Studierendenwerk Dortmund.

Studienfachberatung

Bei der Studienfachberatung können Sie sich ausführlich bezüglich des Aufbaus und Inhalts des Studiengangs, für den Sie sich interessieren, informieren. Jeder Fachbereich an der Fachhochschule Südwestfalen bietet eine Studienfachberatung an - teils zu festen Zeiten, teils zu individuellen Terminen. Auch Laborbesichtigungen und der Besuch von "Schnuppervorlesungen" sind möglich.

Der Besuch der Beratung ist zu empfehlen, um ein besseres Bild vom Inhalt des gewünschten Studiengangs zu bekommen und so von Beginn an die richtige Studienentscheidung zu treffen. Die Fachberater sind bemüht, die Studienanfänger/innen so umfassend wie möglich über den gewählten Studiengang zu informieren.

Nach Aufnahme des Studiums findet die studienbegleitende Fachberatung der Studierenden im weiteren Studienverlauf dann in der Regel in den Sprechstunden der Mitglieder des Lehrkörpers statt.

Übersicht über alle aktuelle Aktionen und Veranstaltungen an der FH Südwestfalen - vielleicht ist ja auch hier etwas Interessantes für Sie dabei!

Studienförderung / Stipendien

Stipendien sind ein bedeutendes Mittel, um junge begabte Menschen in ihrer Ausbildung zu kompetenten Fachkräften auf hohem Niveau zu fördern. Darin besteht eine Chance sowohl für die Studierenden, für die Gesellschaft und für Unternehmen als Förderer, Stifter, Ausbilder und Arbeitgeber.

Studiengangwechsel

Diese Informationen richten sich sowohl an Studierende, die innerhalb der Fachhochschule Südwestfalen ihren Studiengang wechseln, als auch an Studierende anderer Hochschulen, die als "Quereinsteiger" in ein höheres Fachsemester eines Studiengangs der Fachhochschule Südwestfalen einsteigen möchten.

Studierendenparlament

Das Studierendenparlament (kurz auch StuPa genannt) ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Seine Aufgaben werden vorbehaltlich besonderer Regelungen des Hochschulgesetzes durch die Satzung der Studierendenschaft bestimmt. Zu den Aufgaben gehören:

  • Beschlüsse in grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft zu fassen,
  • die Wahl des AStA,
  • die Entscheidung über die Verwendung der Finanzmittel der Studierendenschaft, also die Verabschiedung des Haushalts und die Kontrolle dessen Ausführung
  • Zustimmung bei Ausgaben von erheblicher finanzieller Bedeutung,
  • die Beschlussfassung und Änderung von Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft,
  • die Durchführung von Urabstimmungen.

Das StuPa wählt aus seiner Mitte einen vorsitzendes und ein stellvertretend vorsitzendes Mitglied, das die Sitzungen leitet. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Als ständiger Ausschuss des StuPa ist ein Haushaltsausschuss zu bilden. Bei Bedarf können weitere Ausschüsse gebildet werden. Das Studierendenparlament wird von den Mitgliedern der Studierendenschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Studierendenvertretung

Ein Überblick über die studentischen Vertretungen an der Fachhochschule Südwestfalen.

Studierendenzahlen

Wie viele Studierende gibt es eigentlich an der Fachhochschule Südwestfalen?

U

Unfallanzeigen/-versicherung Studierender

Als eingeschriebene*r Studierende*r an der Fachhochschule Südwestfalen sind Sie gesetzlich unfallversichert.

Wenn Sie einen Unfall erleiden, benachrichtigen Sie bitte so schnell wie möglich die zuständige Stelle in der Hochschulverwaltung, von dort wird der Unfall per Unfallanzeige an die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gemeldet. Die entsprechende Unfallanzeige für Kita-Kinder, Schüler*innen und Studierende finden Sie in diesem Unfallanzeige-Dokument (pdf) .

Ansprechpartner:
Tobias Becker
Tel.: 02371-566-104
E-Mail: becker.tobias@fh-swf.de
Baarstraße 6
58636 Iserlohn

*Teilen Sie bitte auch der*dem behandelnden Ärztin*Arzt (auch Zahnärzten) mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch einer Hochschule handelt.

Falls sich der Unfall im Rahmen des vom AStA angebotenen Hochschulsports ereignet hat, verständigen Sie bitte den AStA, damit dieser den Unfall versicherungstechnisch in eigener Zuständigkeit über die Versicherung für den Hochschulsport abwickeln kann.

Wann sind Sie als Studierende*r unfallversichert?
z.B.
  • während des Besuchs der Vorlesungen und Seminare,
  • bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten wie z.B. Teilnahme an Exkursionen,
  • während des Besuchs der Fachhochschulbibliothek,
  • sowie auf den damit zusammenhängenden Hin- und Rückwegen.
  • Übrigens: versichert ist bereits der Weg zur Immatrikulation.

Nicht versichert sind private Tätigkeiten wie
z.B.
  • Studienarbeiten zu Hause
  • private Studienfahrten
  • Repetitorien bei privaten Anbietern
  • private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause (z.B. Einkauf), Umwege aus privaten Gründen oder private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule.

V

Vollmacht der/des gesetzlichen Vertreters für minderjährige Bewerber*innen

Bitte laden Sie die unterschriebene Einwilligung für die Einschreibung von Minderjährigen im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung im Bewerbungsportal hoch.

Vorlesungspläne

Vorlesungsverzeichnisse,
Stundenpläne,
Raumbelegung
u.v.m. finden Sie im

W

Wahlordnung Studierendenschaft

In Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung online gestützter Wahlen der Hochschulen und der Studierendenschaften in Nordrhein-Westfalen (Onlinewahlverordnung) vom 30.10.2020 (GV.NRW. S. 1056) hat das Studierendenparlament der Fachhochschule Südwestfalen die Wahlordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Südwestfalen erlassen.

Z

Zertifikate

Die Fachhochschule Südwestfalen stellt seinen Nutzern Zertifikate im Selfservice-Verfahren zur Verfügung. Mit diesem "digitalen Ausweis" können Sie beispielsweise E-Mails signieren oder verschlüsseln.

HINWEIS: Für die Anmeldung im Virtuellen Service-Center ist kein Nutzerzertifikat mehr notwendig!

Zulassungsbeschränkung

Manche Studiengänge sind zulassungsbeschränkt. D.h. sollten mehr Bewerbungen eingehen als Studienplätze vorhanden sind, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Studienplätze werden dabei nach Leistung und Wartezeit vergeben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Bewerbungsverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge (sog. NC-Verfahren).

Zweithörerschaft

Studierende anderer Hochschulen können auf Antrag als Zweithörer*innen zugelassen werden. Sie erhalten damit die Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen.