Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Beispiele:
Allgemeine & technische Verwaltung / Bibliothek / Fachbereiche / Finanzen / Öffentlichkeitsarbeit / Studierendenberatung / Technologie& Transfer
Weiterbildungsformate (Beispiele)
Hospitationen / Jobshadowing / Studienbesuche / Teilname an Workshops, Seminaren und Sprachkursen
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Finanzielle Unterstützung
Weiter Informationen finden sich auf den Webseiten des
DAAD.
HAW.International: Kongress- und Messereisen
Bewerben können sich Masterstudierende, Promovierende (im eigenständigen oder im kooperativen Promotionsverfahren) und Angehörige des Lehr- und Forschungspersonals der deutschen Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Fachhochschulen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bewerben:
Was wird gefördert?
Das Programm ermöglicht die aktive Teilnahme an ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen Veranstaltungen (Fachtagungen, Konferenzen, Kongressen etc.) im Ausland oder an internationalen Messen im Ausland.
Bei der Teilnahme an Tagungen, Konferenzen und Kongressen muss der Bewerber / die Bewerberin eigene Ergebnisse aus der neueren Zeit präsentieren.
Dauer der Förderung
Gefördert wird der Aufenthalt i.d.R. vom ersten bis zum letzten Veranstaltungstag, maximal jedoch 8 Tage. Die Anzahl der bewilligten Aufenthaltstage richtet sich nach der Ankündigung des Veranstalters.
Bewerbungsschluss
Bewerbungen können ganzjährig und fortlaufend, spätestens jedoch 4 Monate (120 Tage) vor dem 1. Tag der Veranstaltung eingereicht werden.
Die Bewerbung erfolgt direkt über den DAAD (Bewerberportal) nicht an der FH SWF
Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:
daad.de/go/stipd57479681
Heinrich Hertz-Stiftung
Die Heinrich Hertz-Stiftung ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie fördert die Wissenschaft durch den internationalen Austausch von Hochschullehrern / Hochschullehrerinnen und sonstigen Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen, von wissenschaftlichen Nachwuchskräften und besonders qualifizierten Studierenden mittels Gewährung von Stipendien.
Deutsche Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen in Nordrhein-Westfalen können ein Stipendium für einen Forschungsaufenthalt im Ausland erhalten, ausländische Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen für einen Forschungsaufenthalt in Nordrhein-Westfalen.
Nähere Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie unter auf den web Seiten der
Heinrich Hertz-Stiftung.