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Erasmus+ Weiterbildung

Mobilität von Hochschulangehörigen

Die Fachhochschule Südwestfalen beteiligt sich am ERASMUS Programm der Europäischen Union. Im Bereich der Dozentenmobilität nehmen in jedem akademischen Jahr Dozentinnen und Dozenten die Möglichkeit wahr, für eine gewissen Zeit an einer europäischen Partnerhochschule zu unterrichten. Die Maßnahme soll:

  • Dozentinnen und Dozenten die Möglichkeit zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung verschaffen
  • Hochschulen ermutigen, Umfang und Inhalt ihrer Lehrangebote zu verbreitern und zu bereichern
  • Studierenden, die nicht an Mobilitätsprogrammen teilnehmen können, die Möglichkeit zu geben, von Kenntnissen und Fachwissen der Dozentinnen und Dozenten von Hochschulen aus anderen europäischen Ländern zu profitieren
  • die Verbindungen zwischen den Hochschulen in verschiedenen Ländern festigen
  • den Austausch von Fachwissen und Erfahrung hinsichtlich verschiedener pädagogischer Methoden fördern

Weiter Informationen finden sich auf den Webseiten des DAAD.

Finanzielle Unterstützung

Erasmus DAAD

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An einer Partnerhochschule im Ausland zu lehren ist für viele Lehrende eine gute Möglichkeit ihre Expertise über die eigenen Hochschulgrenzen hinweg zu vermitteln und selbst neue Impulse zu gewinnen. Die Erasmus+ Lehrendenmobilität bringt Menschen aus ganz Europa zusammen.

Bewerbungsverfahren und Ablauf der Mobilität:

Lehrende der Fachhochschule Südwestfalen können im Akademischen Auslandsamt Mittel für eine ERASMUS Dozentenmobilität anmelden.

Die Lehrenden schließen mit der Partnerhochschule an der sie die Gastdozentur durch führen möchten eine sogenannte Lehrprogrammvereinbarung ab. Darin werden die Inhalte und Modalitäten der Gastdozentur festgehalten. Sie wird von der Gasthochschule und der Fachhochschule Südwestfalen unterzeichnet und stellt somit den Vertragsrahmen dar. Dieses Verfahren wird vom Akademischen Auslandsamt durch geführt. Nach Beendigung der Gastdozentur bescheinigt die Gasthochschule den Lehrenden die Aufenthaltsdaten sowie die Anzahl der abgehaltenen Unterrichtsstunden in einem Formular. Zudem erhalten die Lehrenden per E-Mail eine Aufforderung von der EU online einen Bericht über Ihre Gastvorlesung einzureichen.

ERASMUS+ : Mobilität zu Fort- und Weiterbildung (STT)

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Auch für Hochschulmitarbeiter ist ein Auslandsaufenthalt eine gute Möglichkeit um sich sprachlich und kulturell weiterzubilden. Durch Sprachkurse oder Job Shadowing können Sie Ihre Kompetenzen erweitern und vertiefen. Wie arbeiten die Kollegen im Nachbarland? Was für Gemeinsamkeiten gibt es?

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.

Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.

Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.

Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Beispiele:

Allgemeine & technische Verwaltung / Bibliothek / Fachbereiche / Finanzen / Öffentlichkeitsarbeit / Studierendenberatung / Technologie& Transfer

Weiterbildungsformate (Beispiele)

Hospitationen / Jobshadowing / Studienbesuche / Teilname an Workshops, Seminaren und Sprachkursen

Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Finanzielle Unterstützung

Weiter Informationen finden sich auf den Webseiten des DAAD.

HAW.International: Kongress- und Messereisen

Bewerben können sich Masterstudierende, Promovierende (im eigenständigen oder im kooperativen Promotionsverfahren) und Angehörige des Lehr- und Forschungspersonals der deutschen Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Fachhochschulen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bewerben:

Was wird gefördert?
Das Programm ermöglicht die aktive Teilnahme an ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen Veranstaltungen (Fachtagungen, Konferenzen, Kongressen etc.) im Ausland oder an internationalen Messen im Ausland.
Bei der Teilnahme an Tagungen, Konferenzen und Kongressen muss der Bewerber / die Bewerberin eigene Ergebnisse aus der neueren Zeit präsentieren.

Dauer der Förderung
Gefördert wird der Aufenthalt i.d.R. vom ersten bis zum letzten Veranstaltungstag, maximal jedoch 8 Tage. Die Anzahl der bewilligten Aufenthaltstage richtet sich nach der Ankündigung des Veranstalters.

Bewerbungsschluss
Bewerbungen können ganzjährig und fortlaufend, spätestens jedoch 4 Monate (120 Tage) vor dem 1. Tag der Veranstaltung eingereicht werden.
Die Bewerbung erfolgt direkt über den DAAD (Bewerberportal) nicht an der FH SWF

Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Link: daad.de/go/stipd57479681

Heinrich Hertz-Stiftung

Die Heinrich Hertz-Stiftung ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie fördert die Wissenschaft durch den internationalen Austausch von Hochschullehrern / Hochschullehrerinnen und sonstigen Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen, von wissenschaftlichen Nachwuchskräften und besonders qualifizierten Studierenden mittels Gewährung von Stipendien.

Deutsche Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen in Nordrhein-Westfalen können ein Stipendium für einen Forschungsaufenthalt im Ausland erhalten, ausländische Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen für einen Forschungsaufenthalt in Nordrhein-Westfalen.

Nähere Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie unter auf den web Seiten der Heinrich Hertz-Stiftung.