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Stipendien

NRWege ins Studium – Integration von Flüchtlingen an Hochschulen in NRW ab 2023

Stipendien für Studierende mit Fluchthintergrund

Die Fachhochschule Südwestfalen vergibt im Rahmen des Programms „NRWege ins Studium – Unterstützung von Studierenden mit Fluchterfahrung an Hochschulen in Nordrhein-Westfallen“ Stipendien an Studierende mit Fluchthintergrund, die keine andere Möglichkeit zur Sicherung ihres Lebensunterhalts haben und die die Voraussetzungen erfüllen, ein Studium erfolgreich zu absolvieren. Gefördert wird das Programm aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Seit dem Jahr 2017 engagieren sich Hochschulen in Nordrhein-Westfalen (NRW) verstärkt für die Integration von studierwilligen und -fähigen Flüchtlingen in ein Studium.

Ein Schwerpunkt des Stipendienprogramms liegt auf der Finanzierung des Studiums für besonders begabte Flüchtlinge, um langfristig studierwillige und –fähige Flüchtlinge erfolgreich in ein Studium an einer Hochschule in NRW zu integrieren und zum Studienabschluss zu führen.

Die Fachhochschule Südwestfalen vergibt aus diesem Grund zum Sommersemester 2023 Studienstipendien für Studierende mit Fluchthintergrund, die sich durch eine hohe Motivation und Wahrscheinlichkeit des Studienerfolges auszeichnen und keine andere Möglichkeit zur Sicherung ihres Lebensunterhalts haben.

  • Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2024/2025: 01.08.2024
  • Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2025: 01.02.2025

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nach Fristende nicht berücksichtigt werden können! Setzen Sie sich rechtzeitig mit der Ansprechperson im International Office in Kontakt, um mögliche offene Fragen zu klären.

Voll- und Teilstipendien

Vollstipendien (bei negativem BAföG-Bescheid)

  • Für Personen, die keine andere Möglichkeit zur ausreichenden Sicherung ihres Lebensunterhalts bzw. ihrer Studienfinanzierung haben und die die Voraussetzungen erfüllen.
  • Personen, die sich für ein Stipendium bewerben, müssen nachweisen, dass sie BAföG beantragt haben und der Antrag noch nicht bewilligt oder abgelehnt wurde.
  • Die Förderdauer liegt bei zwölf Monaten. Die Höchstfördersumme beträgt 934 € monatlich.

Teilstipendien (als Ergänzung zum BAföG)

  • Wenn ein BAföG-Bezug erfolgt, kann bei überdurchschnittlichen Studienleistungen ein Teilstipendium vergeben werden.
  • Die Förderdauer liegt bei zwölf Monaten. Die Höchstfördersumme beträgt 300 € monatlich.

Weitere Informationen

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Vorliegen eines Fluchthintergrundes
  • Einreise nach Deutschland innerhalb der letzten fünf Jahre. Ausnahmen möglich, wenn Personen bereits im Rahmen von NRWege ins Studium gefördert wurden oder aus folgenden Gründen: Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, persönliche Krankheitszeiten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn das auf Sie zutreffen sollte.
  • Immatrikulation an der Fachhochschule Südwestfalen und Studium in einem regulären Studiengang (Bachelor oder Master)
  • Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung im Ausland
  • Schriftliche Bestätigung, dass BAföG beantragt und abgelehnt wurde
  • Wahrscheinlichkeit des Studienerfolgs aufgrund bisheriger (Studien-)Leistungen
  • bei einem Anschlussstipendium oder bei einem Erstantrag ab dem 4. Fachsemester:
    • Positives Gutachten einer/s Hochschullehrerin/s über die persönliche und fachliche Eignung der/s Bewerberin/s
    • Nachweis über die Studienergebnisse des vergangenen Zeitraums

Förderdauer

Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr vergeben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung um zwei weitere Jahre möglich.

Förderhöhe Vollstipendium

Der Höchstsatz beträgt monatlich maximal 934 €; er ist abhängig von der persönlichen Situation der/s Bewerberin/s (Wohnsituation, eigene Krankenversicherung).

Förderhöhe Teilstipendium

Der Höchstsatz beträgt monatlich maximal 300 €; er ist abhängig von der persönlichen Situation der/s Bewerberin/s (Wohnsituation, eigene Krankenversicherung).

Förderbeginn

Förderbeginn ist der 01. März bzw. der 01. September eines jeden Jahres. Wenn andere, von der FH SWF vergebene, Stipendien noch ausgezahlt werden, greift das NRWege Stipendium erst im Anschluss daran.

Bewerbungsunterlagen

  • Antragsformular
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der FH Südwestfalen
  • Kopie des Aufenthaltstitels (Vorder- und Rückseite)
  • BAföG-Antrag und ggf. Ablehnungsbescheid (Bei BAföG-Bezug den aktuellen Bescheid)
  • aktueller Notenspiegel (erstellt vom Studierenden-Servicebüro mit Angabe der Gesamtnote und des Notendurchschnitts)
  • ausführliches Motivationsschreiben in dem das Studieninteresse in Anknüpfung an den bisherigen Bildungsweg und die Unterstützungsnotwendigkeit dargelegt wird
  • Kopie Schulzeugnisse und Studienleistungen aus dem Heimatland inkl. Notenübersicht, in der Originalsprache und als Übersetzung (deutsch oder englisch)
  • Gutachten einer/s Hochschullehrerin/s (bei einem Anschlussstipendium oder einem Erstantrag ab dem 4. Fachsemester)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Bankkonten
  • Nachweis bei Bezug staatlicher Leistungen (z.B. Wohngeld) oder weiterer Stipendien
  • Nachweis der Wohnsituation und ggf. Kosten der Unterkunft
  • Nachweis über besondere persönliche Umstände

Sollten Sie ein Stipendium erhalten, ist spätestens zwei Monate nach Abschluss des Stipendiums ein Nachweis über die innerhalb der Stipendienzeit erbrachten Studienleistungen zu erbringen.

Bewerbungsfrist

Bewerbungsfrist ist jeweils der 01. Februar bzw. der 01. August

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren beginnt nach der Bewerbungsfrist und dauert ca. 4 Wochen.

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Auswahlkommission der Hochschule auf Basis der eingereichten Unterlagen nach den Vorgaben des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft.

Wesentliche Auswahlkriterien sind hierbei die erbrachten und zu erwartenden Studienleistungen, das Motivationsschreiben sowie das Gutachten einer/s Hochschullehrerin/s. Die Stipendiaten müssen sich bereit erklären, die notwendigen persönlichen Daten der Hochschule zur Verfügung zu stellen sowie Beratungsleistungen regelmäßig in Anspruch zu nehmen. Die finanzielle und soziale Situation der Bewerber/innen werden bei der Stipendienvergabe ebenfalls berücksichtigt.

Die Kommission begutachtet nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge, denen alle geforderten Nachweise zur fachlichen und finanziellen Situation beigefügt sind.

Die Entscheidung der Auswahlkommission ist endgültig. Die Benachrichtigung über die Bewilligung oder Ablehnung erfolgt schriftlich und ohne Angabe von Gründen. Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium und die Stipendienleistungen besteht nicht.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen vollständig per E-Mail als pdf-Datei an

International Office

Anna-Marie Wahle (Dezern. 4)

Hausanschrift

Frauenstuhlweg 31
58644 Iserlohn
Raum: H.117

Postanschrift

Postfach 2061
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