Arbeitszeitregelungen und Unterstützungsmöglichkeiten
Die Pflege eines hilfebedürftigen Menschen ist eine große Herausforderung. Es gibt keine Standardlösung, die auf jeden Pflegefall anwendbar ist. Lassen Sie sich von professioneller Seite und von unserem Familienbüro beraten und unterstützten.
Zur ersten Orientierung finden Sie im Folgenden einige Möglichkeiten, die Sie bei der Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Pflege unterstützen können. Kompakt nachlesen können Sie alle Regelungen zur Pflege auf der
Seite des BMFSFJ
1. Arbeitszeitregelungen
Im Rahmen der Pflege-Reform sind verschiedene Rahmenbedingungen geschaffen worden, um Beschäftigten die Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung zu ermöglichen. Zu den "Beschäftigten" zählen nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Azubis, Volontäre und Praktikanten. Zu den "nahen Angehörigen" zählen: Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, eigene Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder sowie diejenigen des Ehegatten oder Lebenspartners (nicht: des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft), Schwieger- und Enkelkinder.
Tritt in Ihrer Familie ein Pflegefall auf, haben Sie mehrere Möglichkeiten, dies mit Ihrem Beruf zu vereinbaren:
2. Pflege von Kindern
Für die Betreuung minderjähriger, chronisch kranker und/oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, auch in außerhäuslicher Umgebung, besteht ebenfalls die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Freistellung.
Der seit 1.1.2015 neue Rechtsanspruch gilt auch für die außerhäusliche Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Die Pflegezeit setzt eine Pflegebedürftigkeit voraus; eine schwere Krankheit alleine führt nicht zu einem Anspruch auf Freistellung.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat in der Broschüre "Wenn es anders kommt" Informationen für Eltern von chronisch kranken oder behinderten Kindern zusammengetragen.
3. Unterstützungsangebote
Wer pflegt ist besonders belastet und gefährdet. Bei einer doppelten Belastung durch Pflege und Beruf ist es umso wichtiger, Entlastungs- und Unterstützungsangebote zu nutzen und sich regelmäßige Freiräume zu schaffen.
Seit dem 01.01.2016 haben alle Pflegebedürftigen einen Anspruch auf die Erstattung von zusätzlichen
Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro einsetzbar für
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
- Leistungen der Kurzzeitpflege
- anerkannten niedrigschwelligen Betreuungs- oder Entlastungsangeboten (z.B. Besuchsdienste)
Bauen Sie sich frühzeitig ein Netzwerk auf, auf das Sie zurückgreifen können und das Sie unterstützt, z.B. auch in der
Pflegeselbsthilfe. Versuchen Sie so viele Dinge wie möglich zu delegieren. Neben der eigenen Familie und Freunden können auch verschiedene Dienste (z.B. im Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen) und Organisationen hilfreich sein. Eine Übersicht über regionale Anbieter finden Sie beim
Pflegewegweiser NRW.
Vielerorts gibt es auch familienunterstützende bzw. Pflegedienste verschiedener Anbieter. Diese entlasten Menschen mit Behinderung und deren Angehörige sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen stundenweise. Bei Pflegebedürftigkeit steht Ihnen pro Kalenderjahr ein bestimmtes Budget für diesen Dienst zu. Lassen Sie diese wertvolle Unterstützung nicht verfallen!
In einigen Kommunen gibt es zusätzlich
Seniorenbüros, welche ehrenamtliche Informations-, Begegnungs-, Beratungs- und Vermittlungsangebote auf lokaler Ebene anbieten.
Krankenkassen bieten neben der Pflegeberatung auch oftmals kostenlose Kurse für Pflegende Angehörige an, die Grundlagen des Pflegens, das richtige Heben, Rückentraining u.v.m. vermitteln. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach deren Angeboten.
Ich pflege - auch mich
Das viertägige Kompaktseminar
"Ich pflege - auch mich" der BARMER steht allen gesetzlich Krankenversicherten, die privat einen ihnen nahestehenden Menschen pflegen und versorgen unabhängig von ihrer Kassenzugehörigkeit offen. Inbegriffen sind verschiedene Workshops, die Ihrer Entlastung dienen sollen. Die BARMER berät Sie gerne, wie die Pflege zuhause anderweitig sichergestellt werden kann.