Ombudsperson und Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Nach der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Fachhochschule Südwestfalen bestellt der Senat eine erfahrene Wissenschaftlerin oder einen erfahrenen Wissenschaftler als Ombudsperson.
Ebenso wird zur Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens vom Senat eine Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis eingesetzt.
Die Ordnung finden Sie hier: https://publikationen.fhb.fh-swf.de/receive/fhswf_mods_00002708
Mitgliederliste
Ombudsperson gemäß § 22 der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis gemäß § 20 (Stand: Dezember 2025)
