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FAQs zu den Corona-Ausnahmeregelungen

Die Ausnahmeregelungen für das Prüfungsgeschehen sowie für Einschreibung und Studium der Fachhochschule Südwestfalen aufgrund der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie (Ausnahmeregelungen Corona-Epidemie) sind ausgelaufen.

Häufig gestellte Fragen

Ausnahmeregelungen Corona-Epidemie - zum 31.03.23 ausgelaufen

Mit der dritten Änderungsordnung vom 1. September 2022 wurde die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung verlängert.

Auf Grund dieser Verordnung hatte das Rektorat der Fachhochschule Südwestfalen die folgenden Ausnahmeregelungen erlassen, die zum zum 31. März 2023 ausgelaufen ist.

Ausnahmeregelungen für das Prüfungsgeschehen sowie für Einschreibung und Studium (01.10.2022)

Freiversuchsregelung - seit dem SoSe 2022 ausgelaufen

Für Prüfungen, die dem Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und dem Wintersemester 2021/2022 zugeordnet waren, galt Folgendes: Prüfungen, die abgelegt und nicht bestanden wurden oder zu denen der Prüfling nicht erschienen ist, gelten als nicht unternommen.

Für Prüfungen ab dem Sommersemester 2022 gilt diese Freiversuchsregelung nicht mehr!

Regelstudienzeit

Für alle im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 oder Wintersemesters 2021/2022 eingeschriebenen Studierenden ist aufgrund § 10 Absatz 1 der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes NRW die Regelstudienzeit um ein Semester erhöht worden.

Dies betrifft auch Studierende, die im Sommersemester 2020 und/oder im Wintersemester 2020/2021 und/oder im Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2021/2022 beurlaubt waren.