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Familienbüro

Infos für werdende Eltern

Studieren mit Kind ist immernoch eine Ausnahme an deutschen Hochschulen. Es gibt einige Besonderheiten. Im Folgenden haben wir einige relevante Informationen zusammengestellt.

Mutterschutz auch für Studentinnen

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen und Praktikantinnen. Neu ist, dass außer den erwerbstätigen schwangeren und stillenden Frauen nun auch Studentinnen in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen werden, soweit die jeweilige Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf von Ausbildungsveranstaltungen verpflichtend vorgibt.

Für Studentinnen gelten jedoch im Mutterschutz Besonderheiten. Insbesondere können Studentinnen auf die Inanspruchnahme der Schutzfrist nach der Entbindung verzichten. Damit sie die Schutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen können und die Fachhochschule entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen kann, sollen Studentinnen eine Schwangerschaft so früh wie möglich gegenüber der Fachhochschule anzeigen. Die Anzeige der Schwangerschaft senden Sie bitte zusammen mit der Kopie des Mutterpasses, aus der der ET ersichtlich wird, oder einem ärztlichen Attest an das Studierenden-Servicebüro.

Auch für Studierende, die neben ihrem Studium (auch als Teilzeitkraft oder Aushilfe) arbeiten oder sich in einem Praktikum befinden, gelten im Falle einer Schwangerschaft die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes. Der Mutterschutz muss unabhängig von Art und Umfang der Arbeit, dem Arbeitsvertrag, der Staatsangehörigkeit oder dem Familienstand gewährt werden. Bitte melden Sie auch hier Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft.

Checkliste zur Schwangerschaft und Elternzeit

In der Checkliste haben wir einige Informationen und Todos zusammengestellt, die vor und nach Geburt Ihres Kindes wichtig sind.

Kindschaftsrecht

Vaterschaftsanerkennung: Sind die Eltern des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, besteht die Möglichkeit die Vaterschaft durch eine formelle Erklärung des Vaters und die Zustimmung der Mutter beim Jugendamt oder Standesamt anerkennen zu lassen. Mit der wirksamen Vaterschaftsanerkennung wird das Kind unterhalts- und erbberechtigt.

Sorgerecht: Sind die Eltern des Kindes nicht verheiratet, können sie im Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht erklären. Falls die Mutter die Zustimmung verweigert, hat sie die Alleinsorge. Der Vater kann jedoch seit August 2010 auf Zustimmung klagen.

Umgangsrecht: Väter, Großeltern, Geschwister oder Stiefeltern haben ein Umgangsrecht, wenn es dem Wohl des Kindes dient. Im Streitfall entscheidet darüber das Familiengericht.

Namensrecht: Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können bei einem gemeinsamen Sorgerecht für ihr Kind auch gemeinsam darüber entscheiden, welchen Familiennamen das Kind tragen soll. Hierfür ist wichtig, dass die Sorgerechtserklärung bereits vor der Geburt abgegeben wird. Ansonsten erhält das Kind den Namen der Mutter, denn bei nicht verheirateten Eltern ist zum Zeitpunkt der Geburt nur die Mutter sorgeberechtigt.

Externe Beratungs- und Informationsangebote

Ob es um die Begleitung während der Schwangerschaft, berufliche Fragen oder Finanzielles geht: Für werdende Mütter und Väter stellt die Internetseite www.familienplanung.de/schwangerschaft wertvolle Tipps bereit. Betreut wird das Portal von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Weitere Informationen rund um das Thema Familie finden Sie auf der Informationsplattform Familien-Wegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Auf Studierende zugeschnittene Informationen, Tips und Tricks finden Sie auf der Seite studieren-mit-kind.

Elternpaket der FH

Zum guten Start ins Leben gehört genauso ein familienfreundliches Umfeld. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium zu fördern ist daher ein wichtiges Anliegen an der FH SWF. Dies demonstriert sie mit dem Eltern-Begrüßungspaket, das an Studierende und Beschäftigte ausgegeben wird, die kürzlich Familienzuwachs erhalten haben. In einer mit fröhlichen bunten Figuren bedruckten fairtrade-Baumwolltasche werden den frisch gebackenen Eltern neben einem Lätzchen für die kleinen „Nachwuchsgenies“, Informationsmaterial und kleinen Begrüßungsgeschenken wichtige Informationen zu Elternzeit und Elterngeld und den familienfreundlichen Strukturen an den Standorten weitergegeben.

Das Begrüßungspaket erhalten Studierende mit Vorlage der Geburtsurkunde bei den Studierendencoaches oder über das Familienbüro. Beschäftigte erhalten Ihr Begrüßungspaket per Post, sobald die Geburt des Kindes durch Vorlage der Geburtsurkunde im Personaldezernat bekannt ist.