Zum Inhalt springen

Stipendien

Das Bewerbungsverfahren für das Förderjahr 2023/24 ist abgeschlossen!

Informationen zum nächsten Bewerbungszeitraum folgen voraussichtlich im Frühjahr 2024.

Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium richtet sich an Studierende, deren bisheriger Werdegang besonders gute Studienleistungen erwarten lässt.

Die Stipendien mit einer monatlichen Höhe von 300 € werden je zur Hälfte vom Bund und von privaten Geldgebenden finanziert. Zum Förderjahr 2023/24 konnte die Fachhochschule Südwestfalen 150 Stipendien vergeben.

Wer kann sich für ein Deutschlandstipendium bewerben?

Für ein Deutschlandstipendium können sich Studierende bewerben, wenn Sie die nachstehenden Anforderungen erfüllen:

  • Bewerberinnen und Bewerber müssen zu Förderbeginn als ordentliche/r Studierende/r an der FH Südwestfalen immatrikuliert sein und dürfen die Regelstudienzeit bzw. die aufgrund der Corona-Pandemie individualisierte Regelstudienzeit (siehe Studienbescheinigung) nicht überschritten haben.
  • Bewerberinnen und Bewerber können glaubhaft darlegen, dass ihr bisheriger Werdegang besondere Leistungen im Studium erwarten lässt.
  • Bewerberinnen und Bewerber geben bei ihrer Bewerbung um ein Stipendium an, ob und in welcher Höhe sie ein anderes Stipendium erhalten. Diese Unterrichtungspflicht besteht während des Empfangs des Stipendiums fort. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Personen, die bereits ein begabungs- und leistungsabhängiges Stipendium eines anderen Stipendiengebers in Höhe von mehr als 29 €/Monat erhalten, sind von der Förderung ausgeschlossen. Hier finden Sie eine Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Förderungen.
  • Es findet keine Überprüfung der Einkommensverhältnisse statt.

Wie kann man sich für ein Deutschlandstipendium bewerben?

Die Bewerbung für ein Deutschlandstipendium erfolgt in Form einer schriftlichen Bewerbung. Ihre Bewerbungsunterlagen (Antrag nebst dazugehörigen Anlagen) übermitteln Sie uns in einem pdf-Dokument per Moodle-Kurs. Bitte sehen Sie sich hierzu auch die Erläuterungen in der Rubrik „Wichtige Fragen“ an!

Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:

  • aktuelles Antragsformular
  • aktuelle Bescheinigung der Förderwürdigkeit von einer/m Lehrenden (Formular), diese fordern Sie bitte aufgrund der aktuellen Lage per E-Mail an, eine digitale Unterschrift auf der Bescheinigung ist ausreichend
  • Motivationsschreiben für die Bewerbung um ein Deutschlandstipendium, ggf. auch mit Nennung eines besonderen Studienschwerpunktes
  • Lebenslauf
  • aktuellen Notenspiegel (= alle Leistungen, und zwar nach dem Prüfungszeitraum zum WS 2022/2023 - keine "Bescheinigung über Prüfungsleistungen" - es genügt der Ausdruck über das Virtuelle Servicecenter, die Dokumente müssen nicht gesiegelt werden)
  • aktuelle Studienbescheinigung der FH Südwestfalen
  • ggf. vorhandener Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung (inkl. Zeugnis)
  • Kopie des Bachelor-Zeugnisses, d.h. alle Seiten (bei Masterstudierenden)
  • ggf. Nachweise über besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise
  • ggf. Nachweise/Informationen zum außerschulischen/-fachlichen Engagement
  • ggf. Nachweise/Informationen zu besonderen persönlichen oder familiären Umständen

Bei nicht vollständig eingereichten Unterlagen kann der Antrag vom Verfahren ausgeschlossen werden!

Wichtige Fragen und Antworten

Hinweise zum Bewerbungsverfahren

Sie bewerben sich für das kommende Förderjahr über den Moodle-Kurs https://elearning.fh‐swf.de/course/view.php?id=18985.

In dem Kurs finden Sie auch die entsprechenden Bewerbungsformulare.

Eine Bewerbung ist im Zeitfenster 03.04. bis 24.05.2023 möglich. Für eine fristgerechte Bewerbung reicht es nicht aus, sich lediglich für den Kurs innerhalb des Bewerbungszeitraums anzumelden, sondern es ist erforderlich, dass Sie innerhalb der Frist Ihre Bewerbungsunterlagen (Antrag nebst allen zugehörigen Anlagen – idealerweise auch in dieser Reihenfolge) in einem pdf‐Dokument hochladen! 

Speichern Sie das Dokument bitte so ab, dass das PDF nicht mehr veränderbar ist (= ohne Formularfunktion auf Antrag und Förderwürdigkeitsbescheinigung), z. B. über „Drucken als pdf“. Ihre Datei benennen Sie bitte nach dem folgenden Muster: 
Standort_Name, Vorname.pdf
(Beispiel: H_Mustermann, Max.pdf)

Bitte beachten Sie, dass Sie im Moodle‐Kurs keinen Kommentar vermerken, der für die Auswahlkommission bestimmt ist. Dieser geht bei der Zurverfügungstellung der Unterlagen verloren und sollte daher mit in das Motivationsschreiben aufgenommen werden.

Aus Gründen der Gleichbehandlung werden wir keine individuellen Fristverlängerungen zur Abgabe von Bewerbungsunterlagen aussprechen. Dies gilt insbesondere auch für „Technische Probleme“ beim Hochladen der Unterlagen. 

Unsere Empfehlung: warten Sie mit Ihrer Bewerbung nicht bis zur letzten „Sekunde“! Bei Fristüberschreitung gilt der Ausschluss vom Verfahren.

Ich bin VerbundstudentIn an der Fachhochschule Südwestfalen. Kann ich mich bewerben?

Ja. Geben Sie bei der Bewerbung bitte an, ob Sie ausbildungs- oder berufsbegleitend studieren und nennen Sie im Lebenslauf ggf. Ihren Ausbildungsberuf oder Ihre derzeitige Position.

Ich bin MasterstudentIn an der Fachhochschule Südwestfalen bzw. plane direkt nach Abschluss meines Bachelorstudiums in den Master zu wechseln. Kann ich mich bewerben?

Ja, eine Förderung ist möglich. Geben Sie bei der Bewerbung bitte an, welchen Masterstudiengang Sie nach Abschluss Ihres Bachelorstudiums beginnen möchten.

Ich habe mein Bachelor-Studium an einer anderen Hochschule absolviert und beginne zum Wintersemester ein Masterstudium an der Fachhochschule Südwestfalen. Kann ich mich bewerben?

Ja, eine Bewerbung ist möglich.

Ich studiere an einer anderen Hochschule in Nordrhein-Westfalen. Kann ich mich bewerben?

Nein, die Bewerbung ist nur für immatrikulierte Studierende der Fachhochschule Südwestfalen möglich.

Ich studiere Fach XY im Zweitstudium. Kann ich mich bewerben?

Ja, eine Förderung ist möglich.

Ich erhalte BAföG. Wird das Stipendium darauf angerechnet?

Nein, das Stipendium wird nicht auf Leistungen nach dem BAföG angerechnet. Die Abfrage im Rahmen des Bewerbungsformulars erfolgt lediglich aufgrund einer Pflicht zur statistischen Meldung.

Ich bin Stipendiat eines Begabtenförderungswerkes. Kann ich mich bewerben?

Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Personen, die bereits ein begabungs- und leistungsabhängiges Stipendium eines anderen Stipendiengebers in Höhe von mehr als 29 €/Monat erhalten, sind von der Förderung ausgeschlossen. Bewerberinnen und Bewerber geben bei ihrer Bewerbung um ein Stipendium an, ob und in welcher Höhe sie ein anderes Stipendium erhalten. Diese Unterrichtungspflicht besteht während des Empfangs des Stipendiums fort.

Ich war mit dem ERASMUS- oder einem DAAD-Programm im Ausland. Zählt das als Doppelförderung?

Nein. Bitte geben Sie dies aber bei der Bewerbung an.

Wie lang sollte das Motivationsschreiben sein und was sollte es beinhalten?

(ca. eine DIN A4-Seite: Warum bewerbe ich mich um ein Deutschlandstipendium an der Fachhochschule Südwestfalen, Gründe für die Wahl des Studiengangs, akademische und berufliche Ziele, besondere Schwerpunktwahl im Studium?)

Muss der aktuelle Notenspiegel vom Studierendenservicebüro ausgestellt und gesiegelt werden?

Nein, es reicht der Ausdruck über das Virtuelle Servicecenter. Bitte beachten Sie hierbei, dass der "Notenspiegel" (= alle Leistungen) und nicht die "Bescheinigung über Prüfungsleistungen" (= bestandene Leistungen) für die Bewerbung benötigt wird.

Was hat es mit dem Formular zur Bescheinigung der Förderwürdigkeit auf sich bzw. wer kann dieses Formular unterschreiben?

Dieses Formular dient zur Bescheinigung ihrer Förderwürdigkeit und muss daher von einer/einem Lehrenden unterschrieben und der Bewerbung beigefügt werden. Der Lehrende kann, muss aber keine Anmerkungen eintragen. Das Formular kann von Professorinnen und Professoren, Lehrkräften für besondere Aufgaben oder Lehrbeauftragten unterzeichnet werden, die sie kennen und eine entsprechende Aussage über sie treffen können. Bei Studierenden, die zuvor an einer anderen Hochschule studiert haben, kann diese Bescheinigung auch durch Lehrende der Vorgängerhochschule erfolgen. Bei Studienanfängern ist die Bescheinigung durch einen Lehrer der zuletzt besuchten Schule auszustellen.

Wann bekomme ich eine Rückmeldung, ob ich ein Stipendium erhalte?

Ende August/Anfang September werden die Zu- bzw. Absagen verschickt.