Sachgebiet 1.2
Personal

Alle Anfragen und Anträge senden Sie bitte an
dienstreise@fh-swf.de
- Dienstreise-Info
(Informationen zu Dienstreisen, Fortbildungsreisen u. ä. ) - Regelung bei Verbindung von Dienstreisen mit Privatreisen
Rechtliches:
Hilfsmittel:
Prognose für die Erstattung BahnCard
- siehe auch Dienstreise-Info
Routenplaner
zur Bahnauskunft
Flexible Arbeitszeit:
->
zum Erklärvideo "Dienstreisen"
->
zur Kurzanleitung "Dienstreisen" bzgl. ZEUS X
Dienstreisen
Dienstreise-Antrag
mind. 14 Tage vor Dienstreisebeginn im SG 1.2 unter Berücksichtigung etwaiger bereichsinterner Vorgaben (z. B. Unterschrift durch die*den Dekan*in in bestimmten Fällen) einreichen - Antrag soll bevorzugt in digitaler Form an dienstreise@fh-swf.de übersandt werden.
Bei Auslandsdienstreisen ist ein Fragebogen beizufügen, Hinweis siehe Bereich Auslandsdienstreisen.
Bitte beachten Sie auch die
Regelung bei Verbindung von Dienstreisen mit Privatreisen
Antrag generelle Dienstreisegenehmigung
Antrag soll bevorzugt in digitaler Form an dienstreise@fh-swf.de übersandt werden
Bitte beachten Sie hierbei:
Die Beschäftigten der Fachhochschule Südwestfalen verfügen ab dem jeweils individuellen Beschäftigungsbeginn über eine generelle Dienstreisegenehmigung für Dienstreisen zwischen den Standorten der Fachhochschule Südwestfalen und für Dienstreisen im Umkreis von 50 km um den jeweils individuell festgesetzten Dienstort.
Bisher bereits erteilte - auch über den o.g. Umkreis hinausgehende - generelle (allgemeine) Dienstreisegenehmigungen gelten unverändert weiter.
Auslandsdienstreisen
zusätzliche Unterlagen für die Beantragung
- Fragebogen für Dienstreisen innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs
- Fragebogen für Dienstreisen außerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs. Bitte wählen Sie auf der Seite der DRV Bund das jeweilige Land aus.
Sofern kein separater Vordruck für das Land, in das Sie reisen möchten, hinterlegt ist, verwenden Sie bitte hilfsweise den Fragebogen für Dienstreisen innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des vereinigten Königreichs.
Fügen Sie den ausgefüllten Bogen zu Ihrem Dienstreiseantrag bzw. Exkursionsantrag hinzu. Die Beantragung, auch im SV Meldeportal, erfolgt ausschließlich durch das SG 1.2.
Bitte beachten Sie die Regelung bei Verbindung von Dienstreisen mit Privatreisen
Information: Auslandstagegelder und Übernachtungsgelder
Exkursionen
Exkursionsantrag
mind. 14 Tage vor Dienstreisebeginn im SG 1.2 unter Berücksichtigung etwaiger bereichsinterner Vorgaben (z. B. Unterschrift durch die*den Dekan*in in bestimmten Fällen) einreichen.
Bei Auslandsdienstreisen ist ein Fragebogen beizufügen, Hinweis siehe Bereich Auslandsdienstreisen.
Bitte beachten Sie auch die
Regelung bei Verbindung von Dienstreisen mit Privatreisen
Fortbildung
Anfragen für diesen Bereich senden Sie bitte an fortbildung@fh-swf.de
Weitere Links:
Informationen aus anderen Bereichen
ERASMUS: Internationale Angebote für Lehr- und Forschungspersonal