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Fachbereich Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften

Campus

Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen

Rechtliche Regelung

Gem. § 63a HG NRW können Prüfungs- und Studienleistungen anerkannt werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen. Wesentliche Unterschiede bestehen insbesondere dann, wenn die erworbenen Kompetenzen denen des jeweiligen Studiengangs nicht entsprechen. Die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung der Anerkennung sind in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen.

Formale Abwicklung der Anerkennungsverfahren zur Anerkennung von

Außerhochschulischen Leistungen

Hierunter fallen z. B. Ausbildungen, Fort- und Weiterbildungen, berufliche Qualifikationen, Praktika oder andere außeruniversitäre Aktivitäten.

Nachweise: Abschlusszeugnisse der Berufsschule, IHK-/HWK-Zeugnisse, Fachhochschulreife, Zertifikate, Teilnahmebescheinigungen oder Arbeitszeugnisse sowie Ausbildungs- und Rahmenlehrpläne, die den Umfang und die Inhalte der erbrachten Leistungen dokumentieren.

Hochschulischen Leistungen – Intern (PO-Wechsel/ Studiengangwechsel)

An der Fachhochschule Südwestfalen absolvierte Leistungen wie z.B. abgeschlossene Module, Prüfungsleistungen oder Praktika.

Nachweise: Notenspiegel, Teilnahmebescheinigungen u. Ä. der Fachhochschule Südwestfalen

Hochschulischen Leistungen – Extern (Hochschulwechsel/ Quereinstieg)

Leistungen anderer Hochschulen wie z.B. abgeschlossene Module, Prüfungsleistungen oder belegte Kurse.

Nachweise: offizielle Bescheinigungen der Hochschulen in Form von Leistungsnachweisen, Notenspiegeln oder Transcript of Records sowie Modulbeschreibungen der erbrachten Leistungen, um den Vergleich mit den anzuerkennenden Modulen zu ermöglichen.

Hochschulischen Leistungen aus dem Ausland

Studienleistungen, Sprachkurse oder andere Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden. Hierzu zählt u.a. ein Erasmus-Studium an einer Partnerhochschule sowie ein selbst organisierter Studienaufenthalt an einer Gasthochschule im Ausland.

Erasmus-Studium an einer Partnerhochschule

Studierende, die ein Auslandsstudium an einer Partnerhochschule im Rahmen des Erasmus+ Programms absolvieren, müssen vor Beginn ihres Auslandsaufenthalts ein Learning Agreement (online) erstellen. Die anzuerkennenden Module werden in diesem aufgeführt und durch den Prüfungsausschuss genehmigt.

Alle diesbezüglich notwendigen und weiterführenden Informationen erhalten Erasmus+ Outgoings im International Office und über die Mobilitätssoftware Mobility Online

Selbst organisierter Studienaufenthalt an einer Gasthochschule im Ausland (Free Mover)

Studierende, die als sogenannte „Free Mover“ einen selbstorganisierten Aufenthalt im Ausland absolvieren und sich nach ihrer Rückkehr Leistungen anerkennen lassen möchten, müssen im Vorfeld ein Learning Agreement erstellen und sich dieses vom Prüfungsausschuss genehmigen lassen.

Eine Vorlage für das Learning Agreement erhalten Free Mover im International Office

Tipp:
Regelmäßig bieten das International Office und Deborah Gronau vom Career Service Info-Veranstaltungen zum Thema Auslandsaufenthalte am Campus an. Die entsprechenden Ankündigungen werden im FH-Forum geteilt.

Zudem bietet das International Office regelmäßig Online-Informationsveranstaltungen rund um das Themenfeld "Auslandsaufenthalte im Studium" an. Die Termine und Zoom-Zugangsdaten finden sich jederzeit auf der Website des International Office.

Einstufung und Notenumrechnung

Durch Anerkennung von außerhochschulischen und hochschulischen Leistungen ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich, die auf Grundlage der anerkannten Leistungspunkte (ECTS) erfolgt. Die Höherstufung wird durch das Studierenden-Servicebüro vorgenommen.

Bei vergleichbaren Notensystemen sind die Noten bei Anerkennung zu übernehmen. Entsprechen dabei mehrere außerhochschulische Prüfungsleistungen bzw. Module aus einem vorherigen Studium einem Modul an der Fachhochschule Südwestfalen, so wird das gewichtete arithmetische Mittel gebildet.

Zur Umrechnung ausländischer Noten dienen Tabellen mit Werten der jeweiligen Länder als Umrechnungsgrundlage, welche in der Regel auf der modifizierten Bayerischen Formel beruhen.

Bei unvergleichbaren Notensystemen oder anerkannten Leistungen ohne Bewertung wird der Vermerk „bestanden” aufgenommen. Mit „bestanden“ eingetragene Leistungen gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote mit ein. Bei anerkannten Leistungen wird Im Leistungsnachweis der Fachhochschule Südwestfalen eine Kennzeichnung der Anerkennung vorgenommen.

Prozess der Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen

1. Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen stellen

Anerkennungen können ausschließlich auf Antrag der oder des Studierenden an den Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs erfolgen. Die Antragstellerin oder der Antragsteller kann sich im Vorfeld von der im Fachbereich zuständigen Studienfachberatung bezüglich der Anerkennung beraten lassen. Den Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen erhalten die Antragstellerin oder der Antragsteller von der Studiengangs zuständigen Ansprechperson der Anerkennungsstelle.

2. Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen und an Modulverantwortliche weiterleiten

Den ausgefüllten Antrag und die dazugehörigen Unterlagen reichen die Antragstellerin oder der Antragsteller bei der Anerkennungsstelle ein. Die Unterlagen werden von der Anerkennungsstelle auf ihre Vollständigkeit hin überprüft. Ggf. werden weiterführende Unterlagen bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller nachgefordert. Die vollständigen Unterlagen werden von der Anerkennungsstelle an die Modulverantwortliche oder den Modulverantwortlichen zur inhaltlichen Anerkennungsprüfung weitergeleitet.

3. Antrag auf Anerkennung prüfen und entscheiden

Der Antrag wird nach Anhörung der oder des Modulverantwortlichen durch die oder den Prüfungsausschussvorsitzenden geprüft. Stellt die oder der Prüfungsausschussvorsitzende fest, dass kein wesentlicher Unterschied zwischen den zu vergleichenden Leistungen besteht (hochschulische Leistungen) bzw. die Gleichwertigkeit zwischen der eingereichten und der anzurechnenden Leistung gegeben ist (außerhochschulische Leistungen), wird die Leistung anerkannt. Anderenfalls ist eine Anerkennung der Leistung nicht möglich.

4. Bescheid für Antragstellende erstellen und versenden

Die Antragstellerin oder der Antragsteller wird über die Entscheidung der oder des Prüfungsausschussvorsitzenden bezüglich der Anerkennungsprüfung durch die Anerkennungsstelle informiert. Die anerkannten Leistungen werden in das Prüfungssystem entsprechend eingepflegt. Bei negativen Entscheidungen wird die oder der Antragstellende mithilfe eines Ablehnungsbescheids über den Grund der Ablehnung informiert.

Ansprechpartner*innen

Rüdiger Zimmer

Lindenstr. 53
59872 Meschede
Raum: 1.1.17

Tel.: 0291 9910 4540
zimmer.ruediger@fh-swf.de

Verantwortlich für folgende Studiengänge:

  • Data Science
  • Maschinenbau
  • Elektrotechnik
  • Wirtschaftsingenieurwesen
  • Wirtschaftsinformatik

Kerstin Sobkowiak

Lindenstr. 53
59872 Meschede
Raum: 2.3.7

Tel.: 0291 9910 4572
sobkowiak.kerstin@fh-swf.de

Verantwortlich für Internationales:

  • Auslandssemester
  • Praxissemester oder Praktikum im Ausland

Anne Ilgenstein

Lindenstr. 53
59872 Meschede
Raum: 1.2.1

Tel.: 0291 9910 4637
ilgenstein.anne@fh-swf.de

Verantwortlich für folgende Studiengänge:

  • Wirtschaft
  • Wirtschaftspsychologie
  • International Management
  • Strategisches Management
  • Angewandte Betriebswirtschaftslehre
  • Verbundstudiengang Maschinenbau Produktion