Zum Inhalt springen

Beflaggung an der
Fachhochschule Südwestfalen

Gebäude Iserlohn

Anlässe und Regelungen zur Beflaggung

Die Beflaggung der Standorte der Fachhochschule Südwestfalen erfolgt zu festgelegten Anlässen und Gedenktagen und richtet sich nach dem NRW Gesetz über das öffentliche Flaggen. Die regelmäßigen Beflaggungstage werden durch Rechtsverordnung durch das Ministerium des Innern des Landes NRW festgelegt. Eine Übersicht über die Beflaggungstage mit Erklärungen ist zu finden unter:
https://www.im.nrw/themen/verwaltung/beflaggung-und-wappen/regelmaessige-beflaggungstage

Nicht hoheitliche Flaggen/Fahnen
Das Setzen von nicht hoheitlichen Flaggen/Fahnen an Dienstgebäuden des Landes ist außerhalb der Beflaggungstage zulässig, sofern dies aus örtlicher Veranlassung geboten oder wünschenswert erscheint.

Zurzeit sind dies die folgenden Anlässe:

  • 28. Juni: Christopher Street Day (CSD)
  • 25. November: Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (Orange Day)