Grundsätzlich müssen Erste-Hilfe Leistungen gem. DGUV Vorschrift 1 dokumentiert werden.
Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung oder Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- beziehungsweise aufgetreten ist. Bei Bagatellunfällen und kleineren Verletzungen (z. B. Schnitt mit Papier in den Finger) nutzen Sie bitte das elektronische Verbandbuch und senden die ausgefüllte Datei an
arbeitssicherheit@fh-swf.de
Bitte füllen Sie die Datei so detailliert wie möglich aus.
Hinweis zu Unfallanzeigen
Wann müssen Sie eine Unfallanzeige stellen? Diese ist im Gegensatz zum elektronischen Verbandbuch auszufüllen, wenn ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall (z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Hochschule) eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder den Tod zur Folge hat.
Zum Stellen einer Unfallanzeige, benachrichtigen Sie bitte so schnell wie möglich die zuständige Stelle der Hochschulverwaltung. Diese wird den Unfall an die Unfallkasse NRW melden! Bitte denken Sie beim Arztbesuch auch daran, der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt (auch Zahnärzten oder Augenarzt) mitzuteilen, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch einer Hochschule handelt.
Ansprechpartner*innen Unfallanzeige
Tarifbeschäftigte
Frau Jaqueline Füchtjohann (
fuechtjohann.jaqueline@fh-swf.de, Tel.: 02371 566 1744)
Frau Kecia Lobmeyer (
lobmeyer.kecia@fh-swf.de, Tel.: 02371 566 1315)
Beamte
Frau Maria Hopkins (
hopkins.maria@fh-swf.de, 02371 566 1529
Studierende
Auf der Internetseite des
Sachgebietes 2.4 – studentische Angelegenheiten finden Sie die für Unfallanzeigen zuständige Ansprechperson.