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Fachbereich Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften

Campus

Anerkennung außerhochschulischer Leistungen

Seit 2007 besitzen Hochschulen die Möglichkeit, Studierenden Prüfungsleistungen anzuerkennen, die sie in Aus- und Weiterbildung sowie an Fachschulen erworben haben. Auch der Fachbereich Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften bietet Studierenden diese Möglichkeit an. Außerhochschulische Prüfungsleistungen können anerkannt werden, wenn die Gleichwertigkeit mit den Modulen des Studiengangs gegeben ist.

Achtung: Hier geht es also nicht um hochschulische Leistungen, die Sie an anderen Hochschulen erworben haben. Informationen zu diesem Thema finden Sie im Bereich Anerkennung hochschulischer Leistungen/Quereinstieg.

Dual Studierende, die über unsere Bildungspartner studieren ("Franchise") informieren sich zunächst bitte über diesen Internet-Bereich.

Wichtig: Auch im Falle einer Anerkennung gehen wir vonseiten der Hochschule davon aus, dass Sie die (Präsenz-)Veranstaltungen besuchen bzw. das Studienbuch durcharbeiten. Als Antragsteller tragen Sie Sorge, dass Sie in Kenntnis des vermittelten Stoffes sind! Wir möchten unbedingt vermeiden, dass die Antragsteller in Folgemodulen Anschlussschwierigkeiten bekommen und ihre Leistung gefährden. Durch das modulare System sind die Bereiche z.T. eng miteinander verzahnt bzw. bauen aufeinander auf.

Allgemeine Bedingungen

Für die Anerkennung gibt es keine zeitliche Einschränkung, solange sich die Rahmenbedingungen nicht ändern. In den Tabellen auf diesen Seiten können Sie jeweils den aktuellen Stand der Dinge einsehen. Grundlegende Bedingung ist allerdings, dass die Prüfung an der Fachhochschule Südwestfalen Meschede noch nicht abgelegt wurde. Sie können sich sogar zur Prüfung anmelden und dennoch die Anerkennung beantragen. Wenn Sie die Anerkennung bis drei Wochen vor der Prüfung beantragen (Standardfälle), brauchen Sie sich nicht mehr abzumelden. Sobald eine Prüfung bestanden oder durch Nichterscheinen des Studierenden mit „nicht bestanden“ bewertet wurde, ist eine Anerkennung nicht mehr möglich.

Um ein Modul anerkennen lassen zu können, muss die Prüfung mit ausreichend bestanden sein (mindestens 50 Punkte laut IHK-/HWK Prüfungszeugnis). Überlegen Sie bitte immer, ob Ihnen mit einer Note im unteren Bereich gedient ist. Alle Teilnoten werden zum Ende Ihres Studiums zu einer Gesamtnote zusammengefasst. Ihre Gesamtnote entscheidet u.U. über die Möglichkeit für ein Masterstudium; vor allem Universitäten sind in dieser Hinsicht besonders anspruchsvoll. Wägen Sie daher in jedem Fall genau ab, ob es Ihnen wichtiger ist, mit einer 4,0 oder 3,3 Lernzeit einzusparen oder ob Sie durch die Klausur eine bessere Note erreichen können. Schon aus diesem Grunde ist es wichtig, in jedem Fall an den Lehrveranstaltungen teilzunehmen bzw. die Studienbücher genau zu studieren.

Kriterien des Nachweises

Für die Anerkennung sind grundsätzlich drei Kriterien des Nachweises zu berücksichtigen:

1. Quantitative Übereinstimmung
  • Stundenumfang in der Aus- / Weiterbildung
  • SWS / Credit Points im Studium

2. Qualitative Übereinstimmung I
  • Vermittelte Inhalte
  • Nachweis über detaillierte offizielle Listen, Beschreibungen, Rahmenstoffpläne, Skripte, Mitschriften etc.

3. Qualitative Übereinstimmung II
  • Perspektive / Anspruch mit dem Inhalt
  • In Aus- / Weiterbildung häufig rein deskriptiv
  • Im Studium problematisierend, vertiefend – akademisches Niveau – Beurteilung durch die Modul verantwortlichen Dozent*innen

Gerade das dritte Kriterium ist für die Antrag stellenden Studierenden nicht immer klar. Sie mögen z. B. in Volkswirtschaft in der Fachschule unterrichtet worden sein, jedoch ist das Lernziel in der Ausbildung ein anderes als im Studium. Geht es im ersten Fall um die Kenntnis grundsätzlicher Gegebenheiten, zielt das Studium auf eine kritische Reflexion, theoretische und operative Kompetenzen zum unternehmerische Handeln. Der Level ist bei möglicherweise gleichen Inhalten im Studium deutlich höher.

Ermittlung der Note

Die Noten werden eins zu eins angerechnet oder entsprechend umgerechnet. Die Bedingungen der Notenermittlungen können von Modul zu Modul variieren.

Da ein Großteil der anerkannten Leistungen über die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer erworben wird, ist der IHK-Schlüssel ein häufiges Instrument der Notenermittlung. Ferner führe ich die Übertragung der Abiturpunkte in Noten auf. Wir übernehmen die Noten bei der Anerkennung bis zu zwei Dezimalstellen (bei Mittelwerten):

Freie Auswahl bei mehreren möglichen Abschlüssen

Wenn Sie sowohl eine einschlägige Ausbildung als auch die Fachhochschulreife absolviert haben, können Sie sich aussuchen, von welchem Zeugnissen die Note übernommen wird. Wer z.B. ein kaufmännische Ausbildung und die Fachhochschulreife im Bereich Wirtschaft und Verwaltung hat, kann für die Anerkennung von Allgemeiner BWL zwischen zwei Möglichkeiten wählen:

1. IHK-Prüfungszeugnis + ggf. BK-Abschlusszeugnis
oder
2. ausschließlich die Fachhochschulreife.

Wählen Sie die Zeugnisse mit den besten Noten, soweit mehrere Abschlüsse für ein Modul infrage kommen.

Der Prozess der Anerkennung

Für den Prozess benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Falls Sie Ihre Aus-/Weiterbildung in den Modultabellen nicht finden, benötigen Sie offizielle Unterlagen, mit denen Sie die Gleichwertigkeit der Leistungen nachweisen. Dabei kann es sich um Rahmenstoffpläne, Listen der Schulen oder Kammern – nach Rücksprache durch mich mit den Modul verantwortlichen Dozent*innen auch um Mitschriften/Klausuren handeln.
  • Zentral ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular; schauen Sie sich unbedingt die Beispiele an, damit Sie sehen, wie das Formular ausgefüllt werden muss. Wir berücksichtigen ausschließlich korrekt ausgefüllte Anträge.
  • Die jeweiligen Prüfungszeugnisse. Prüfungszeugnisse (IHK, HWK, Fachschule, Gymnasium) sind die endgültigen Zeugnisse, die Ihre bestandene Ausbildung attestieren. Halbjahres- und Jahrgangszeugnisse gelten nicht. Die Zeugnisse müssen nicht amtlich beglaubigt werden. Präsenzstudierende legen zuerst mir das Original plus einfache Kopie einmal vor; ich bzw. die Dozentin/der Dozent tragen die Note anschließend in das Formular ein. Franchise-Studierende lassen das Zeugnis von unserem Bildungspartner per Stempel und Unterschrift bestätigen.
  • Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, so wird der Antragsteller unsererseits davon in Kenntnis gesetzt und zur Nachsendung aufgefordert. Hier gelten dann folgende Fristen:
    1. Einreichungsfrist: 8 Wochen nach Anforderung
    2. Einreichungsfrist bei weiteren Nachforderungen bzw. Nachfrist: 4 Wochen
    Erfolgt nach dieser Zeit kein Eingang, verfällt der Antrag.
    Von unaufgeforderten Nachsendungen nach Start des Anerkennungsverfahrens ist abzusehen! Diese Unterlagen können nicht im laufenden Prüfungsprozess berücksichtigt werden.

Präsenzstudierende wenden sich persönlich in meinen Sprechzeiten an mich.

Franchise-Studierende senden Anträge und notwendige Unterlagen den Dozent*innen oder ihren Vertreter*innen auf dem Postweg oder per E-Mail (eingescannte PDF-Dokumente) zu.

Aktuelle Ergänzungen zum Ablauf

Keine Einstufung bei außerhochschulischen Leistungen

In vielen Studiengängen werden zum Wintersemester 2015/16 neue Prüfungsordnungen gültig. Damit ändern sich auch die Anerkennungs-u. Einstufungsverfahren.
Bei einer Anerkennung sonstiger Kenntnisse aus außerhochschulischen Leistungen erfolgt keine Einstufung in ein höheres Semester.

Doppelanerkennungen (außerhochschulisch)

Eine erbrachte Leistung z.B. eines Faches aus der Aus- bzw. Weiterbildung kann nur einmalig zur Anrechnung gebracht werden. Diese Leistung kann nicht als weitere Grundlage für andere Module herangezogen werden. Dies wird bei Folgeanträgen geprüft.

Einmaligkeit der Prüfung bei gleicher Sachlage

Abgelehnte Module können nicht erneut zur Prüfung angegeben werden. Ausgenommen die Sachlage hat sich z.B. durch ergänzende Dokumentation wesentlich verändert und entspricht den Anerkennungsgrundsätzen.

Notennachweis

Für die erbrachte Leistung können Sie eine Note nachweisen. Wenn eine Prüfungsleistung lediglich als „bestanden/teilgenommen“ z.B. durch eine Bescheinigung oder Zertifikat ausgewiesen ist, kann sie nicht in die Notenermittlung der Anerkennung einbezogen werden, weil für alle Modulprüfungen an der Fachhochschule Südwestfalen Noten vergeben werden. Gleiches gilt für Praxisnachweise wie z.B. Arbeitszeugnisse.

Abgeschlossene Verfahren

Nachfragen zu abgechlossenen Anerkennungsverfahren sollten zeitnah (jedoch spätestens 6 Monate) nach der Antragstellung geklärt sein.

Modultabellen

Die folgenden Links führen Sie zu den Modulen, die aktuell anerkannt oder nicht anerkannt werden. Die Aufteilung erfolgt über die Studiengänge. Schauen Sie immer erst in den Tabellen nach, bevor Sie sich an die Dozent*innen wenden: