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Fachbereich Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften

Campus

Anerkennung hochschulischer Leistungen aus dem Ausland

Sie gehen für ein Erasmus-Semester an eine Partnerhochschule oder organisieren Ihren Studienaufenthalt im Ausland selbst? Dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise zum richtigen Vorgehen der späteren Leistungsanerkennung.

Grundsätzliches

Die meisten Module im Ausland entsprechen nicht zu 100 % den Inhalten an der Heimathochschule. Sowohl die Bezeichnung der Module als auch die konkreten Lerninhalte weichen häufig ab. Gerade deshalb ist es wichtig, die Anerkennung im Vorfeld abzustimmen.

Als Erstes sollten Sie immer vorab klären, ob aus Ihrer Sicht eine Anerkennung möglich ist. Grundsätzlich müssen die Leistungen vergleichbar sein. Die geplante Prüfung und das Modul bei uns müssen

  • inhaltlich mindestens 80 % übereinstimmen und
  • die Anzahl der CP/SWS muss mindestens so hoch sein wie im Studiengang an der Fachhochschule Südwestfalen. Ob im Einzelfall ein Modul anerkannt werden kann, wenn es einen CP weniger ausweist als in unserer Prüfungsordnung, entscheidet der Modul verantwortliche Professor.

Erasmus-Studium an einer Partnerhochschule

Hier ist das "Learning Agreement" ein verbindlicher Teil des Erasmus-Programms. Ohne "Learning Agreement" können Sie als Studierende/r nicht teilnehmen. Zur Anmeldung an der Partnerhochschule muss ein "Learning Agreement" erstellt werden.
Die ausgewählten Module, welche Sie an der ausländischen Partnerhochschule belegen möchten, müssen eine entsprechende Gleichwertigkeit der Inhalte zu Ihrem aktuellen Studium an der FH SWF nachweisen. Dazu sprechen Sie im Vorfeld mit den hiesigen Fachdozenten, ob eine Anerkennung möglich ist. Hilfreich sind entsprechende Modulbeschreibungen und evtl. weiterführende Unterlagen zu den Inhalten im Ausland.

Wenn einer Anerkennung nichts entgegenspricht, lassen Sie sich die Anerkennung vom Modulverantwortlichen abzeichnen. Sind alle von Ihnen gewählten Module durch Unterschrift bestätigt, zeichnet der Prüfungsausschuss Ihr Learning Agreement final gegen. Damit steht einer späteren Anerkennung nichts mehr im Wege.

Selbst organisierte Studienaufenthalte im Ausland

Auch hier gilt die Erstellung eines "Learning Agreement" im Vorfeld als zwingend notwendig. Bitte kümmern Sie sich um diesen Punkt. Der weitere Ablauf entspricht dem Erasmus-Verfahren.

Notwendige Unterlagen für die Anerkennung nach dem Aufenthalt

Sie haben die Prüfungsleistungen im Ausland erfolgreich absolviert und möchten nun die Anerkennung für den hiesigen Studiengang durchführen lassen. Dafür sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Learning Agreement
    mit Unterschriften der Dozenten pro Fach und des Prüfungsausschusses
  • Transcript of Records
    (Notenspiegel der ausländischen Hochschule) im Original plus eine Kopie

Tipp

Jedes Sommersemester bieten das International Office und Deborah Gronau vom Career Service eine Info-Veranstaltung zum Thema Auslandsaufenthalte an. Auch zum Thema Anerkennung von hochschulischen Leistungen gibt es Informationen während dieser Veranstaltung. Zudem steht Ihnen das International Office als zentraler Ansprechpartner für die gesamte Planung des Auslandssemesters mit Rat und Tat zur Seite.