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Fachbereich Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften

Campus

Anerkennung hochschulischer Leistungen/Quereinstieg

Sie studieren an einer Universität/Fachhochschule und möchten an die Fachhochschule Südwestfalen wechseln – wir freuen uns über Ihre Entscheidung und begrüßen Sie herzlich.

Weiterführende Informationen zum Quereinstieg finden Sie im Bewerberbereich unserer Website. Die eigentliche Bewerbung erfolgt online.

Grundsätzliches

Die Möglichkeit des Quereinstiegs ist an Bedingungen geknüpft:

1. Als Quereinsteiger*in werden Sie mindestens in das 2. Semester eingestuft. Für die Einstufung in ein höheres als das 1. Fachsemester, sind bislang erworbene Prüfungsleistungen notwendig, die wir Ihnen für Ihren gewünschten Studiengang an der Fachhochschule Südwestfalen anrechnen können. Das sind ca. drei bis vier Klausuren/ Prüfungen.

  • Die Einstufung wird im Vorfeld ermittelt. Selbst wenn Sie aufgrund Ihrer Bewerbung bereits Ihre Studienbescheinigungen erhalten haben, gelten diese bis auf Widerruf, falls die Voraussetzungen im Nachhinein nicht nachgewiesen werden können.
  • Die Berechnungsgrundlage zur Einstufung (PDF)

2. Sie benötigen den Nachweis eines Vorpraktikums von 12 Wochen mit den einschlägigen fachlichen Inhalten. Details können Sie der Prüfungsordnung entnehmen (jeweils § 3 (2)). Einschlägige Berufsausbildungen oder die gelenkten Praktika, die Sie im Rahmen Ihrer Fachhochschulreife erworben haben, werden selbstverständlich anerkannt.

  • Studieren Sie einen interdisziplinären Studiengang – Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau/Elektrotechnik – umfasst das Praktikum 6 Wochen kaufmännische und 6 Wochen technische Inhalte.
  • Als Quereinsteiger*in können Sie ohne das Vorpraktikum maximal in das 2. Semester eingestuft werden, unabhängig von der Anzahl der CP, die Ihnen anerkannt werden können. Sie müssen dieses Praktikum spätestens zum 3. Semester nachweisen; andernfalls werden Sie exmatrikuliert. Da dieses Praktikum normalerweise zum zweiten Semester nachgewiesen werden muss, ist ein formloser Antrag an Ihren Prüfungsausschussvorsitzenden notwendig, in dem Sie um ein Semester Aufschub bitten. Diesen Antrag können Sie den Unterlagen für die Anerkennung auf Prüfungsleistungen beilegen.

3. Wurden Sie an Ihrer Hochschule aufgrund einer endgültig nicht bestanden Prüfung exmatrikuliert, hängt die Möglichkeit des Wechsels davon ab, ob Sie an einer Universität oder Fachhochschule im gleichen oder einem anderen Studiengang studiert haben.

  • Sie kommen von einer Universität: In diesem Fall können Sie wechseln, wenn Sie die notwendigen Credits nachweisen.
  • Sie kommen von einer Fachhochschule und möchten nun einen anderen Studiengang studieren: In diesem Fall können Sie wechseln, wenn Sie die notwendigen Credits nachweisen.
  • Sie kommen von einer Fachhochschule und möchten im gleichen Studiengang studieren: In diesem Fall ist ein Wechsel an die Fachhochschule Südwestfalen leider nicht möglich – unabhängig davon, ob Sie zuvor einen Bachelor- oder Diplom-Studiengang belegt hatten. Über die Gleichwertigkeit der Studiengänge entscheidet der Prüfungsausschuss.

Möglichkeiten der Anerkennung hochschulischer Leistungen

Wenn Sie bereits an einer anderen Fachhochschule oder Universität Prüfungsleistungen erworben haben, die für Ihr Studium an der Fachhochschule Südwestfalen relevant sind, können diese ggf. anerkannt werden.

Hier können Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Diese Variante greift, wenn Sie sich zuvor erbrachte hochschulische Leistungen anerkennen lassen wollen, die auch in Ihrem Studiengang an der Fachhochschule Südwestfalen als Pflicht- und Wahlpflichtmodule von Bedeutung sind. Bei einer Anerkennung auf Antrag entscheiden Sie selbst, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen möchten und welche Prüfungen Sie besser noch einmal ablegen möchten. Sie müssen im Einzelfall – vor allem bei mittelmäßigen Noten – abwägen, ob Ihnen der Zeitfaktor wichtiger ist, weil Sie Lernaufwand sparen, oder ob Sie ein höheres Gewicht auf Ihren Notenschnitt legen bzw. Ihr Wissen erweitern möchten.

Trugen die Module (Fächer) an Ihrer vorherigen Hochschule andere (wenn auch ähnliche) Bezeichnungen bzw. weisen nicht die identische Anzahl an Credits aus, können nur die modulverantwortlichen Professoren über die mögliche Gleichwertigkeit der Leistungen entscheiden und der Prüfungsausschuss diese Leistungen anerkennen.

In vielen Studiengängen sind neue Prüfungsordnungen gültig. Damit verändern sich auch die Anerkennungs- und Einstufungsverfahren lt. § 63a HG, d.h.:
Bei einem Wechsel des Studienganges innerhalb des gleichen Fachbereichs z.B. von Wirtschaft auf zu INternational Management an der FH SWF Meschede, werden die bestandenen Leistungen nur noch auf Antrag anerkannt. Anders verhält es sich bei einem Wechsel der Prüfungsordnung am gleichen Standort im gleichen Studiengang: Module/Fächer mit identischen Bezeichnungen und identischer Anzahl an Credits werden vom Studierenden-Service-Büro (SSB) automatisch übernommen. Das heißt, dass alle anerkennbaren Leistungen übernommen werden – positive (bestandene Prüfungen) wie negative (Fehlversuche).

Die Vorarbeit

Als Erstes sollten Sie immer vorab klären, ob aus Ihrer Sicht eine Anerkennung möglich ist. Grundsätzlich müssen die Leistungen vergleichbar sein. Ihre bereits abgelegte Prüfung und das Modul bei uns müssen

  • inhaltlich mindestens zu 80 % übereinstimmen und
  • die Anzahl der CP/SWS muss mindestens so hoch sein wie im Studiengang an der Fachhochschule Südwestfalen. Ob im Einzelfall ein Modul anerkannt werden kann, wenn es einen Credit oder weniger ausweist als in unserer Prüfungsordnung, entscheidet der modulverantwortliche Dozierende

Ferner müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Für die erbrachte Leistung können Sie eine Note nachweisen. Wenn eine Prüfung lediglich als „bestanden“ ausgewiesen ist, kann sie nicht anerkannt werden, weil für alle Modulprüfungen an der Fachhochschule Südwestfalen Noten vergeben werden.
  • Die Prüfung an Ihrer ehemaligen Hochschule muss bereits abgelegt und bewertet worden sein. Wenn Sie Prüfungen offen haben, die Sie noch an Ihrer ehemaligen Hochschule ablegen möchten, können die Leistungen erst im Nachhinein anerkannt werden.
  • Falls sich zwei Ihrer bereits abgelegten Prüfungen inhaltlich (qualitativ) und bezogen auf die CP (quantitativ) zu einem unserer Module zuordnen lässt, ist die Anerkennung auch in dieser Weise („zwei zu eins“) möglich. Die Note wird entsprechend arithmetisch gemittelt.
  • Umgekehrt funktioniert das ebenso. Haben Sie an Ihrer ehemaligen Hochschule ein Modul/Fach über zwei Semester gehört und anschließend eine einzige Klausur über diesen Stoff geschrieben, kann diese einzelne Note auf zwei Teilmodule übertragen werden, wenn die Leistung quantitativ (CP) und qualitativ (mind. 80 % inhaltliche Deckung) übereinstimmt.

Bei Interesse an unserer Hochschule können wir leider keine Einschätzung der Anerkennbarkeit im Vorfeld vornehmen, da uns die Zeit für eine etwaige doppelte Arbeit fehlt, wenn es zur tatsächlichen Anerkennung kommt. Wir können ausschließlich das komplette Verfahren mit allen notwendigen Unterlagen durchführen.

Sowohl die Bachelor- bzw. Fachprüfungsordnung als auch das Modulhandbuch sind die relevanten Unterlagen für Ihre Vorprüfung. Hilfreich ist zudem der jeweilige Studienplan für den Überblick. Alle Dokumente finden Sie im Bereich Prüfungsordnung.

Die Prüfungsordnung ist gewissermaßen Ihr Grundgesetz. Alle Bedingungen und Reglements, die in Ihrer Prüfungsordnung ausgewiesen sind, sind für Sie verbindlich. Auf den letzten Seiten der Prüfungsordnung finden Sie jeweils eine tabellarische Auflistung aller möglichen Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Detaillierte Angaben über Umfang und Inhalte der Pflicht- und Wahlpflichtmodule liefert Ihnen das Modulhandbuch.

Notwendige Unterlagen für die Anerkennung hochschulischer Leistungen

Wenn Ihre Vorprüfung ergibt, dass eine Anerkennung Aussicht auf Erfolg verspricht, können Sie die notwendigen Unterlagen vorbereiten.

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Das Antragsformular füllen Sie bitte vollständig aus. Oben tragen Sie Ihre persönlichen Angaben ein, in der Tabelle stehen links die Namen Ihrer beantragten Module samt CP (bzw. SWS bei Diplomstudiengängen) und Note. In die rechte Tabellenspalte tragen Sie jeweils gegenüber unsere Modulnamen ein, für die die Note anerkannt werden soll. Im unteren Drittel tragen Sie das Datum ein, drucken das Dokument aus und unterschreiben es per Hand. Falls Sie Ihre Unterlagen per E-Mail verschicken, müssten Sie den Antrag wieder über den Scanner digitalisieren (PDF). Denken Sie bitte immer an Ihre Unterschrift!
  • Einstufungsvermerk:Die Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt ausschließlich für hochschulische Leistungen und nur noch auf Antrag. Dieses ist auf dem Formular zu vermerken bzw. anzukreuzen.
  • Wenn Sie Ihren ersten Studiengang nicht abgeschlossen haben, fügen Sie den offiziellen Notenspiegel hinzu, aus dem alle Noten samt der CP hervorgehen. Wurde das erste Studium beendet, wählen Sie das Abschlusszeugnis. Eine eigene Auflistung der Noten kann nicht als Zeugnis anerkannt werden.
  • Damit Sie die zu mindestens 80 % inhaltliche Übereinstimmung nachweisen können, bedarf es offizieller Dokumente, aus denen klar und detailliert die Themen und Unterthemen der vermittelten Stoffe hervorgehen.
    Eine Modulbeschreibung ist nicht generell aussagekräftig genug. Die Fachdozenten können die Inhalte so nicht eindeutig beurteilen. Empfehlung: Legen Sie daher immer zusätzlich weiterführende Unterlagen wie z.B. Mitschriften, Skripte, etc. vor.

Wenn Sie zuvor einen Diplomstudiengang studiert haben, ist der Nachweis mitunter nicht einfach. Versuchen Sie über Ihre ehemalige Hochschule bzw. Ihre ehemaligen Dozenten an offizielle Auflistungen zu kommen. Möglich sind auch Skripte Ihrer Dozenten. Falls Sie nur noch über Ihre Mitschriften verfügen, sprechen Sie das bitte im Vorfeld mit der Anerkennungsstelle zur Klärung den modulverantwortlichen Dozenten ab.

Einfacher gestaltet sich im Allgemeinen dieser Nachweis bei Bachelorstudiengängen. Akkreditierte Studiengänge sammeln alle Modul-/ Fachbeschreibungen in den Modulhandbüchern. Dort sind CP, Lernziele und Inhalte in der Regel detailliert aufgeführt. Versenden Sie keinesfalls komplette Modulhandbücher! Diese umfassen nicht selten mehrere hundert Seiten, aus denen wir uns mühevoll die relevanten Module heraussuchen müssten. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass uns hierfür die Zeit fehlt. Senden Sie daher ausschließlich die relevanten Auszüge für die Module/Fächer, die Sie anerkennen lassen möchten.

Kontaktaufnahme für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen

Mit Ihren Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Anerkennungsstelle. Am sinnvollsten ist es, wenn Sie (als Präsenzstudierende) persönlichen Kontakt vor Ort aufnehmen, da Sie Ihre Vorleistungen entsprechend kommentieren können. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin mit der/dem für Sie zuständige*n Ansprechpartner*in per E-Mail.

Wohnen Sie weit entfernt oder studieren Sie über einen Bildungspartner, ist die persönliche Kontaktaufnahme schwierig, da Sie in den meisten Fällen nicht alle Kolleg*innen an einem Tag begegnen werden. In diesem Fall können Sie die Gleichwertigkeit Ihrer Leistungen per E-Mail klären. Beschreiben Sie Ihre Situation bitte möglichst genau:

  • Nennen Sie Ihren aktuellen Studiengang, Ihr Fachsemester sowie Ihre Hochschulform.
  • Geben Sie an, ob bzw. in welchem Fach/Modul Sie endgültig gescheitert sind.
  • Geben Sie ferner den Studiengang an der Fachhochschule Südwestfalen an, in den Sie wechseln möchten.

Fügen Sie dieser E-Mail folgende Anlagen hinzu:

  • Ihren Notenspiegel/Ihr Abschlusszeugnis
  • die relevanten Auszüge für das Modul, für das der/die Dozierende verantwortlich ist oder andere detaillierte Nachweise über die vermittelten Inhalte
  • das ausgefüllte und unterschriebe Antragsformular.

Fristen für die Nachsendung von Unterlagen

Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, so wird der/die Antragsteller*in durch die Anerkennungsstelle davon in Kenntnis gesetzt und zur Nachsendung aufgefordert.

1. Einreichungsfrist: 8 Wochen nach Anforderung
2. Einreichungsfrist bei weiteren Nachforderungen bzw. Nachfrist: 4 Wochen

Erfolgt nach dieser Zeit kein Eingang, verfällt der Antrag.

Von unaufgeforderten Nachsendungen nach Start des Anerkennungsverfahrens ist abzusehen! Diese Unterlagen können nicht im laufenden Prüfungsprozess berücksichtigt werden.

Am schnellsten sind diese Verfahren möglich, wenn Sie innerhalb der Vorlesungsphasen geschehen, da die Kolleg*innen vor Ort sind. In der vorlesungsfreien Zeit nutzen viele von ihnen die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen. Hierdurch verlängern sich die Bearbeitungszeiträume mitunter erheblich.

Damit Sie pünktlich zum Vorlesungsbeginn beginnen können, fallen natürlich die meisten Anerkennungsverfahren in die vorlesungsfreie Zeit. Auch aus diesem Grund ist es oft sinnvoll, zunächst 3-4 Prüfungen (die 15 CPs) zu bekommen und weitere Anerkennungen in den Beginn der Vorlesungsphase zu verschieben.

Abgeschlossene Verfahren

Nachfragen zu abgeschlossenen Anerkennungsverfahren sollten zeitnah (jedoch spätestens 6 Monate) nach der Antragstellung geklärt sein.

Wenn sich aus dieser Lektüre Fragen ergeben oder Sie weitere Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an die Anerkennungsstelle wenden.