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Frühpädagogik B.A.
(berufsbegleitendes Verbundstudium)

Soest

Frühpädagogik B. A. berufsbegleitendes Verbundstudium

Praxisprojekte

Der Verbundstudiengang beinhaltet fünf Praxisprojekte jeweils bestehend aus einem verpflichtenden Begleitseminar und einem verpflichtenden Praxisanteil, welcher bevorzugt am Arbeitsplatz der Studierenden durchgeführt wird. Ist der Arbeitsplatz keiner einschlägig frühpädagogischen Einrichtung zuzuordnen, so müssen sich die Studierenden eigenständig um eine entsprechende Praxiseinrichtung bemühen. Mögliche Einrichtung sind hierbei:

  • Familienzentren
  • Kindertageseinrichtungen
  • Krippen
  • Offener und gebundener Ganztag an Grund- und Förderschule
  • Bildungshäuser
  • Frühförderstellen
  • Mehrgenerationshäuser
  • Heime
  • Erziehungsberatungsstellen
  • Sozialpädagogische Familienhilfe

Dabei muss gewährleistet sein, dass zum einen in der Einrichtung eine Betreuung der/ des Studierenden durch eine Fachkraft stattfindet und zum anderen die Einrichtung die Betreuung von Kindern bis zu 14 Jahren zum Gegenstand hat.

Die Praxistätigkeit in der Einrichtung findet in der Regel in der Zeit von ca. 2 Wochen vor der 1. Präsenzveranstaltung bis zur 8. Präsenzveranstaltung statt und hat einen Umfang von einem halben Tag pro Woche (Praxismodule I – IV) bzw. einem Tag pro Woche (Praxismodul V). Fehlzeiten müssen nachgeholt werden.

Da bereits im 1. Semester bzw. 3. Semester* ein Praxisprojekt stattfindet, ist es zur Aufnahme des Studiums zwingend erforderlich, sich im Vorfeld eine einschlägige Einrichtung zu suchen.

Dies muss bei der Planung des Studiums berücksichtigt werden. Hierbei berät und unterstützt Sie das Team des Fachbereichs Bildungs- und Gesellschaftswissenschaften gerne.

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung Ihrer Praxistätigkeit das Formular Anmeldung Praxisprojekte Verbundstudiengang und reichen Sie dies so früh wie möglich, spätestens aber zwei Wochen vor dem ersten Präsenztermin, bei der Praxiskoordination im Fachbereich Bildungs- und Gesellschaftswissenschaften ein.

*Auf Antrag werden staatlich anerkannte Erzieher*innen in das 3. Semester eingestuft.