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Neuer Hochschulrat im Amt
Dr. Johannes Kirchhoff übernimmt den Vorsitz des am 12. Oktober neu bestellten Hochschulrats der Fachhochschule Südwestfalen
Iserlohn. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW hat zum 12. Oktober die Mitglieder des Hochschulrats der Fachhochschule Südwestfalen turnusgemäß neu bestellt. Am 17. Oktober konstituierte sich das Gremium aus fünf hochschulexternen und fünf -internen Mitgliedern in einer ersten Sitzung in Iserlohn und wählte den geschäftsführenden Gesellschafter der Kirchhoff-Gruppe Dr. Johannes Kirchhoff zum Vorsitzenden.
Weitere externe Mitglieder sind Sandra Pawlas, vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Iserlohn, der Vorsitzende des Landesverbandes Erneuerbarer Energien NRW Hans-Josef Vogel, Rechtsanwalt Dr. Klaus Weimer und die geschäftsführende Gesellschafterin der KettenWulf Gruppe Julia Wulf. Interne Mitglieder sind die Professorinnen Dr. Beate Burgfeld-Schächer, Dr. Marie-Theres Roeckerath-Ries, Dr. Anne-Suse Schulz-Beenken und Dr. Anne Wehmeier sowie die Geschäftsführerin des Instituts für Verbundstudien der Fachhochschulen NRW Sabine Seil.
„Wir sind stolz, wieder einen so hochkarätig besetzten Hochschulrat gewonnen zu haben“, erklärt Rektor Prof. Dr. Claus Schuster. „Eine wichtige Funktion ist die des Critical Friend und gerade dafür braucht es Menschen mit Erfahrung und einem guten Blick auf unsere Hochschule. Wir danken in diesem Sinne herzlich allen Mitgliedern für ihr Engagement und dem bekannten Unternehmer Dr. Johannes Kirchhoff für die Übernahme des Vorsitzes.“
Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Er wirkt in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder mit. Seiner Zustimmung bedürfen unter anderem der Entwurf des Hochschulvertrags sowie der Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, der Wirtschaftsplan sowie unternehmerische Hochschultätigkeiten. Zu seinen Aufgaben gehören ferner, Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, der Lehre und des Studiums von zentraler oder grundsätzlicher Bedeutung abzugeben.
Außerdem obliegen ihm die Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die Verwendung oder Behandlung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung des Rektorats. Er nimmt auch Stellung zum Rechenschaftsbericht des Rektorats und zu den von der Hochschule zu erstellenden Evaluationsberichten. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.