Wie sich die konkrete Energiesituation im Herbst und Winter darstellt, weiß leider im Augenblick keiner. Die Fachhochschule Südwestfalen hat sich aber mit verschiedenen Szenarien vorbereitet, die je nach Energieliefervolumen greifen. Im Mittelpunkt steht die Senkung des aktuellen Energieverbrauchs. Und das erfordert das engagierte Mitwirken von uns allen! Unser Verhalten ist das „A und O“ und alle Bereiche müssen mitmachen.
Die Hochschulen des Landes haben aus Sicht des Ministeriums für Kultur und Wissenschaften (MKW) neben ihrer elementaren Bedeutung für Bildung und Forschung auch einen Vorbildcharakter für die gesamte Gesellschaft. Das gilt auch in Bezug auf die derzeitige Situation, die durch Einschränkungen der Energielieferung geprägt ist. Das MKW sieht auch die Hochschulen in der Pflicht, einen signifikanten Beitrag zur Einsparung der Energie zu leisten und in Hinblick das das nationale Einsparziel von 20% des Gasverbrauchs entsprechende Anstrengungen zu leisten.
Geringerer Energieverbrauch und damit auch geringere Energiekosten: Das soll mit organisatorischen, technischen und baulichen Maßnahmen an unserer Hochschule erreicht werden. Das Rektorat hat in diesem Zusammenhang beschlossen, dass ab dem 10. Oktober dieses Jahres die Hochschulgebäude bis auf Weiteres montags nur noch im Nacht- bzw. Wochenendabsenkungsbetrieb beheizt werden. Es besteht kein Hochschulbetretungsverbot und auch keine Homeofficepflicht, aber an den Montagen sollen die Lehrveranstaltungen online durchgeführt werden und für die Beschäftigten besteht die Möglichkeit zum Homeoffice. Während der Weihnachtszeit bleiben die Gebäude in der Zeit vom 24.12.22 bis 01.01.23 geschlossen. Neben diesen Maßnahmen soll auch die Auslastung der Räume und Raumgruppen optimiert werden, um damit den Betrieb der Heizung abzusenken. Heizung, Lüftung und Kühlung werden somit der tatsächlichen Raumnutzung angepasst. Wir alle sollten daran denken, unseren Stromverbrauch in Büros, Lehrräumen und Laboren zu senken. Also: Geräte und Licht bei Nichtbedarf ausschalten und beim Verlassen der Räume die Heizungsthermostate herunterdrehen.
Das Gebäudemanagement wird sukzessive die Beleuchtung auf LED umstellen und die Heizungstechnik energetisch erneuern. Sinnvolle bauliche Maßnahmen, wie der Austausch der Fenster oder die Installation von Photovoltaikanlagen sind jedoch allenfalls mittelfristig umsetzbar.
Auflagen gibt es auch durch die „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ des Bundes, die vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023 gilt. Demnach dürfen Gemeinschaftsflächen, wie Treppenhäuser, Flure, Eingangshallen, aber auch Technik- und Lagerräume nicht mehr beheizt werden. Auch die Raumtemperatur in den Räumen wird vorgeschrieben und bemisst sich an der Art der Tätigkeiten. Für unsere Hochschule gilt, dass die Raumtemperatur bei 19 Grad Celsius liegt für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeiten.
Auch für den Fall, dass es eine Mengenzuteilung von Energie gibt oder gar die Energielieferung auf unbestimmte Zeit ganz ausfällt, hat die Verwaltung entsprechende Szenarien vorbereitet, um schnell reagieren zu können.
