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Das Wichtigste zum Elternunterhalt
Vortragsveranstaltung in der Fachhochschule Südwestfalen am 9. Mai Iserlohn
Iserlohn. Pflegeheime sind teuer. Reichen Rente, Pflegegeld, eigenes Vermögen und gegebenenfalls eine private Pflegeversicherung der Pflegebedürftigen nicht aus, können die Kinder finanziell in die Pflicht genommen werden. Unter welchen Voraussetzungen dies geschieht und wer davon betroffen sein könnte, wird am 9. Mai in einer Vortragsveranstaltung in der Fachhochschule Südwestfalen in Iserlohn beleuchtet.
Die Eltern oder ein Elternteil können sich nicht mehr alleine versorgen oder werden zum Pflegefall. Eine Unterbringung in einem Pflegeheim steht an. Reichen die eigenen Einkünfte, Pflegegeld oder das Vermögen nicht aus um die Kosten der Heimunterbringung zu decken, dann streckt der Sozialhilfeträger die fehlenden Heimkosten vor. Das Sozialamt prüft daraufhin, ob es das Geld von Kindern der Pflegebedürftigen zurückfordern kann. Wie hoch die finanziellen Belastungen der Kinder gegenüber dem Sozialstaat sind, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Der Elternunterhalt muss nur dann gezahlt werden, wenn die Kinder dadurch keine spürbare oder dauerhafte Senkung ihrer Lebensverhältnisse hinnehmen müssen. Ein Blick in die gesetzlichen Regelungen und die tatsächliche Praxis verschafft Klarheit bezüglich des Elternunterhalts.
Rechtsanwältin Danuta Weßolly informiert in ihrem Vortrag u.a. über die Pflegekosten, von wem die Sozialhilfebehörde Unterhalt fordern kann, wie die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit definiert werden, wie Geschwister mithaften oder welche Regelungen bei Schenkungen, Wohnrecht und Versorgungszusagen zu beachten sind.
Die Veranstaltung wird vom Familienbüro der Hochschule organisiert und findet am 9. Mai in der Zeit von 16.15 bis 18.00 Uhr in Raum H402/403 der Fachhochschule Südwestfalen in Iserlohn, Frauenstuhlweg 31 statt.
Eine Anmeldung bis zum 6. Mai ist erforderlich unter familienbuero@fh-swf.de oder Tel. 02331/9330-986.