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Pressemitteilung-Detail

FH Gebäude
10.09.2018

Neuer Hochschulrat der Fachhochschule Südwestfalen bestellt

Hochschulrat begleitet die Fachhochschule für die nächsten fünf Jahre

Iserlohn. Die Fachhochschule Südwestfalen hat einen neuen Hochschulrat. Die Mitglieder erhielten jetzt vom Parlamentarischen Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW), Klaus Kaiser, und Regierungsdirektorin Claudia Determann die Bestellungsurkunden. Der Hochschulrat wird die für die nächsten fünf Jahre die Hochschule begleiten.

Das Hochschulgesetz in NRW sieht die Einrichtung eines Hochschulrates vor. Die Fachhochschule Südwestfalen hat sich für ein zehnköpfiges gemischtes Gremium entschieden, das je zur Hälfte aus externen und hochschulinternen Mitgliedern besteht.

Zu den externen Mitgliedern zählen Dr. Johannes Kirchhoff, Geschäftsführender Gesellschafter der FAUN Umwelttechnik GmbH & Co.KG, Horst-Werner Maier-Hunke, Geschäftsführer der DURABLE Hunke & Jochheim GmbH & Co. KG und Ehrenpräsident der Landesvereinigung der Unternehmens-verbände Nordrhein-Westfalen e.V., Christiane Schönefeld, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit, Dr. Klaus Weimer, Geschäftsführer der Stadtwerke Iserlohn GmbH und Erich Bullmann, Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der Firma TRILUX GmbH & Co. KG. Interne Mitglieder sind Prof. Dr. Anne Wehmeier, Prof. Dr. Beate Burgfeld-Schächer, Prof. Dr. Anne-Suse Schulz-Beenken, Prof. Dr. Michael Teusner und Sabine Seil. RD´in Claudia Determann nimmt als Vertreterin des MKW an den Sitzungen des Hochschulrates beratend teil.

Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Er wirkt in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder mit. Seiner Zustimmung bedürfen u.a. der Entwurf des Hochschulvertrags, der Wirtschaftsplan sowie unternehmerische Hochschultätigkeiten. Zu seinen Aufgaben gehört es ferner, Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, in Angelegenheiten der Forschung, der Lehre und des Studiums von zentraler oder grundsätzlicher Bedeutung abzugeben. Außerdem obliegen ihm die Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die Verwendung oder Behandlung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung des Rektorats. Er nimmt auch Stellung zum Rechenschaftsbericht des Rektorats und zu den von der Hochschule zu erstellenden Evaluationsberichten.