Pressemitteilung-Detail

Dr. Dirk Stalinski ist neuer Honorarprofessor der Fachhochschule Südwestfalen in Hagen
Seit über 10 Jahren engagiert sich Dr. Dirk Stalinski als Lehrbeauftragter und Autor von Studienbriefen für die wirtschaftsrechtlichen Verbundstudiengänge der Fachhochschule Südwestfalen in Hagen. Jetzt wurde ihm im Rahmen einer Feierstunde die Ehre einer Honorarprofessur vom Fachbereich Technische Betriebswirtschaft verliehen.
"Mit der Verleihung der Honorarprofessur möchten wir uns für Ihr außerordentliches Engagement im Verbundstudium bedanken und Ihre Leistungen in Studium und Lehre würdigen", betonte Dekan Prof. Dr. Andreas de Vries in seiner Ansprache.
Dr. Dirk Stalinski, Richter am Amtsgericht Kleve, ist seit 1999 an der Hagener Hochschule aktiv. Als Präsenzdozent ist er verantwortlich für die Lehre in den Fächern Rechtsverfolgung/Rechtsdurchsetzung, Vertrags- Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Neben der Lehre engagiert sich Dr. Stalinski auch bei der Weiterentwicklung und Verbesserung des Studienangebots der betriebswirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Module des Verbundstudiums. "Mit Ihren fachlichen und didaktischen Fähigkeiten sind sie ein hervorragender Hochschullehrer. Mit der Verleihung der Honorarprofessur möchten wir Sie noch stärker in die Lehre und in unsere Hochschule einbinden", sagte Prof. De Vries.
Dr. Dirk Stalinski studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Nach Referendarstationen in Düsseldorf und Kalifornien wurde er 1994 zum Richter am Amtsgericht Kleve ernannt. 2001 promovierte er an der Universität Düsseldorf. Von 2009 bis 2011 war Dr. Dirk Stalinski Präsidialrichter in der Verwaltung des Landgerichts Kleve und Gnadenbeauftragter der Ministerpräsidentin des Landes Nordhrein-Westfalen für den Bezirk des Landgerichts Kleve.
In seiner Antrittsvorlesung "Rechtsdurchsetzung in der EU" zeigte Dr. Stalinski anhand von Fallstudien, dass rechtliche Fragen längst nicht mehr auf nationale Sachverhalte beschränkt werden können. Er legte dar, welche Möglichkeiten das europäische Recht mittlerweile bietet, um nicht faktisch "rechtlos" zu sein, wenn die Grenzen überschritten werden.