„Förderung von Forschung an Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen“ (FH Kooperativ) Ankerpunkt
FH-Kooperativ ist zukünftig die wesentliche Förderlinie im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ des BMBF. Vorgesehen sind zwei Einreichungsfristen je Kalenderjahr:
- 15. Oktober (für Erstberufene)
- 15. April (für Erfahrene)
Dabei gelten als Erstberufene diejenigen Professorinnen und Professoren, deren erstmalige Berufung an eine FH, bemessen am Einreichungsstichtag vor weniger als 3 Jahren erfolgt ist.
Wesentliche Merkmale der weitgehend themenoffenen Ausschreibung sind:
- Forschungsfragen sollen von mindestens zwei Professor*innen (entweder innerhalb einer FH oder im Verbund mehrerer FH) bearbeitet werden
- die Durchführung der Projekte erfolgt in Kooperation mit mindestens einem Unternehmen, wobei der Unternehmenspartner mindestens 7,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Erstberufenen, bzw. 15 % bei Erfahrenen (ohne Investitionen in Geräte) tragen muss
- es können Mittel für Forschungsgeräte und –anlagen sowie Demonstratoren, die im Projekt benötigt werden, beantragt werden
- die Durchführung kooperativer Promotionen ist möglich.
Näheres kann den bereitgestellten Informationen des BMBF sowie des Projektträgers VDI-TZ entnommen werden:
https://www.bmbf.de/bmbf/de/ueber-uns/bekanntmachungen/bekanntmachungen_node.html
https://www.vditz.de/
Bei einer beabsichtigten Einreichung einer Projektskizze ist zu berücksichtigen, dass möglichst frühzeitig mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter*in in der Drittmittelabteilung Kontakt aufgenommen wird und dass die einreichungsfähigen Unterlagen jeweils 10 Werktage vor dem genannten Einreichungsstichtag zur finalen Bearbeitung im Drittmittelbüro vorliegen müssen.
Bitte setzen Sie sich im Falle einer Beteiligung frühzeitig mit den Mitarbeitern der
Drittmittelabteilung (Dezernat 3.5) in Verbindung.