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Nutzungsrichtlinien für das Labor für CAD-Techniken

Poolraum

Laborordnung

Allgemeines

Die Benutzung des Labors ist durch die Benutzungsrichtlinie geregelt, die zwischen der Laborleitung und den IT-Services abgestimmt ist. Änderungen sind mit der Laborleitung zu regeln.

Anregungen und Ergänzungen werden gerne entgegengenommen.

Nutzungsrichtlinien

1. CAD-Pooleinrichtungen

Der Leiter der IT-Services ist für die Ausstattung sowie den Hard- und Softwarebetrieb verantwortlich.

Seitens der Fachbereiche ist Herr Prof. Dr. Hannibal, der CAD-Laborleiter, für die Anwendungsnutzung der vorhandenen Systemplattform der CAD-Pooleinrichtung verantwortlich.

2. Benutzung

Die Nutzung der CAD-Labor-Räume wird durch den CAD-Laborleiter koordiniert und festgelegt. Die Nutzung der CAD-Pool-Räume erfolgt gemäß Lehrplan im Aushang. In Ergänzung zu den ausgehängten Lehrveranstaltungen können sonstige Veranstaltungen nicht in den Räumen (ZE08, ZE09, ZE12) durchgeführt werden, da die Einrichtungen während der lehrveranstaltungsfreien Zeit für Studierende geöffnet ist, die im Rahmen ihres Studiums Konstruktionen erstellen.

3. Personelle Betreuung

Zusätzlich zu den studentischen Hilfskräften wird im CAD-Labor Herr Dipl. Ing. Dietmar Wiegand als Laboringenieur des Fachbereiches Maschinenbau eingesetzt. Er ist zu festen Zeiten im Labor anwesend, die im Aushang bekannt gemacht sind.

Der Einsatz der studentischen Hilfskräfte erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Auswahl und Einstellung übernimmt der Leiter des CAD-Labors.

Die IT-Services stellen sicher, dass die Rechner mit der eingesetzten Hard- und Software jederzeit einsatzbereit sind. Dafür steht ein entsprechend qualifizierter Mitarbeiter zur Verfügung.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit in den Poolräumen haben die studentischen Hilfskräfte zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit der Systeme die Verpflichtung, Störungen und Verluste an der Hardware sowie Probleme mit der Software umgehend an die IT-Services weiterzugeben. Ebenso sind für die Sicherung der Wartbarkeit der Einrichtungen Änderungen an der Systemtechnik nur mit Zustimmung der IT-Services durchzuführen.

4. Auswahl der eingesetzten Hard- und Software

Die Fortschreibung der CAD-Pooleinrichtung erfolgt in Abstimmung mit dem CAD-Laborleiter und dem Leiter der IT-Services.

5. Sicherheitsvorkehrungen zur Nutzung der CAD-Pooleinrichtung

Folgendes gilt es zu beachten:

  • Studierende, die im Hewlett-Packard-Pool arbeiten möchten, müssen eine Grundeinweisung nachweisen, ohne die sie nicht den Zutritt zu den Rechnern erhalten. Die konkrete Regelung ist per Aushang bekanntgemacht.
  • Die Datensicherung erfolgt nach einem noch zu erarbeitenden Konzept und Rhythmus. Hier wird eine besondere Abstimmung nötig.
  • Die Anwendungsnutzung der Rechnerleistung im Hewlett-Packard-Pool ist nur im vom CAD-Laborleiter festgelegten Anwendungsrahmen zulässig. Änderungen und/oder Ergänzungen sind mit der CAD-Laborleitung abzustimmen.
  • Ebenso wie für die Datensicherung ist für das Schließsystem ein Raumsicherungs- und Zugangskonzept zu erarbeiten und zu verabschieden.

6. Soft- und Hardwarewartung

Die Soft- und Hardwarewartung erfolgt durch die Mitarbeiter der IT-Services. Anfallende Kosten werden durch den Etat der IT-Services bzw. der Fachbereiche gedeckt.

7. Verbrauchsmittel in den CAD-Pooleinrichtungen

Das Papier für die A4- und A3-Drucker ist mitzubringen. Für das Plotten von größeren Formaten gilt eine zusätzliche Regelung, die per Aushang bekannt gegeben wird.

Die Aufsicht im CAD-Labor achtet darauf, daß nicht unnötig das Verbrauchsmaterial verschwendet wird.

8. Änderung zur Nutzung der CAD-Pooleinrichtung

Änderungen zur bestehenden Nutzung sind mit den IT-Services- und CAD-Laborleitung abzustimmen.