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Absolventinnen- und Absolventenbefragung

IQEM

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Absolventinnen- und Absolventenbefragung der Fachhochschule Südwestfalen

In Kooperation mit dem Institut für angewandte Statistik (ISTAT) Kassel

Die Fachhochschule Südwestfalen nutzt die Erfahrungen der Absolvent*innen zur Qualitätssicherung im Studium. Dafür organisiert das Institut für Qualitätsentwicklung und -management (IQEM) jährlich eine Befragung der Absolvent*innen – der diesjährige Prüfungsjahrgang umfasst jene Personen, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.08.2021 das Studium an unserer Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen haben. Diese wissenschaftliche Befragung findet in Kooperation mit mehr als 70 weiteren Hochschulen statt. Koordiniert wird sie vom Institut für angewandte Statistik (ISTAT) in Kassel. Weitere Informationen zum Projekt erhalten Sie auf der Website des ISTAT.

Wir brauchen Ihre Unterstützung

Für die stetige Verbesserung der Gestaltung von Lehre, Studium und Studienbedingungen sind wir als Hochschule auf Ihr Feedback angewiesen:
  • Wie sind Sie mit Ihrem Abschluss in der Berufswelt angekommen?
  • Konnten wir Sie gut auf Ihr Aufbaustudium bzw. Ihre wissenschaftliche Karriere vorbereiten?
  • Welche Aspekte waren in Ihrem Studium hilfreich, was muss noch optimiert werden?

Durch Ihre Teilnahme unterstützen Sie die Fachhochschule Südwestfalen bei der Qualitätssicherung des Studiums und gleichzeitig gibt es Ihnen die Möglichkeit, Ihr eigenes Studium rückblickend zu reflektieren.

Für die Repräsentativität ist es wichtig, dass so viele Absolvent*innen wie möglich an der Befragung teilnehmen. Daher werden alle Absolvent*innen von uns angeschrieben und die Zugangsdaten zur Befragung (Link und Zugangscode) sowohl per Post als auch per Mail zugesandt. Wenn Sie umgezogen sind oder Ihre Mailadresse sich geändert hat, können Sie uns Ihre neuen Kontaktdaten gerne mitteilen: absolventenbefragung@fh-swf.de

Aktuell findet die Befragung des Prüfungsjahrgangs 2022
(Studienabschluss: 01.09.2021 – 31.08.2022) statt.

Ergebnisse der Absolventenbefragung Abschlussjahrgangs 2020

Seit 2011 nimmt die FH Südwestfalen an der jährlichen Absolventenvollerhebung teil.
Im Download-Bereich (rechts) finden Sie aktuelle Ergebnisse der Abschlussjahre 2018,
2019 und 2020 im Zeitverlauf.
Die unten folgenden Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf den Abschlussjahrgang 2020.


Teilnehmende und Rücklauf

Im Abschlussjahrgang 2020 haben 1.559 Absolvent*innen ihr Studium erfolgreich an der FH Südwestfalen beendet. Wir gratulieren nochmal herzlich zum erreichten Abschluss und möchten uns an dieser Stelle für Ihre Unterstützung bedanken – 589 Absolvent*innen haben an der Umfrage teilgenommen (Rücklaufquote: 37%).

Den Großteil der Respondent*innen (82%) stellen Absolvent*innen aus Bachelor-Studiengängen dar. 38% der Bachelor-Absolvent*innen haben ein Masterstudium aufgenommen.

Unsere Bemühungen, fachliche Expertise zu fördern und akademisch aus- und fortzubilden, spiegelt sich auch in der Zahl der Bildungsaufsteiger*innen unserer Bachelor- und Masterabschlüsse wider: Rund zwei Drittel unser Absolvent*innen (65%) waren Bildungsaufsteiger*innen, das heißt, dass beide Elternteile keinen akademischen Abschluss besitzen.

42% der Absolvent*innen entstammen nicht-traditionellen Studienformaten (Verbund- oder Franchisestudium).

Berufliche Situation

1 ½ Jahre nach Abschluss hat lediglich 1% der Absolvent*innen keine Beschäftigung aufgenommen. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse sind zu 87% unbefristet. 70% sind sowohl mit der bisher erreichten beruflichen Position als auch mit den gegenwärtigen Arbeitsaufgaben (sehr) zufrieden. Die Vorbereitung auf ihre berufliche Tätigkeit durch praxisbezogene Lehrinhalte wird ebenfalls von knapp drei Viertel der Absolvent*innen (74%) als (sehr) gut bezeichnet.

Zufriedenheit mit dem Studium

Ein Studium ist kein Zuckerschlecken – kann aber trotzdem schön sein:
Über 80% der Bachelor- und Masterabsolvent*innen der Fachhochschule Südwestfalen geben rückblickend an, insgesamt (sehr) zufrieden mit dem Studium zu sein (84%). Gleichzeitig bewegt sich die Zahl der (eher) Unzufriedenen mit 4% im unteren einstelligen Bereich. Durch ihre Rückmeldung erhalten wir Anregungen, uns weiter zu verbessern.

Datenschutz

Die Fachhochschule Südwestfalen behandelt alle Daten, insbesondere personenbezogene Daten, vertraulich. Es werden alle Anforderungen der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung erfüllt. Das zugrunde liegende Verfahren wurde hierfür intensiv durch das Institut für angewandte Statistik in Kassel (ISTAT) sowie durch die Datenschutzbeauftragte der Fachhochschule Südwestfalen (Herrn Vladimir Denisenko) geprüft und angepasst. Sollte sich nach Durchsicht der folgenden Informationen weiterer Klärungsbedarf ergeben, sind Sie herzlich eingeladen, sich bei der Projektleitung zu melden.

Welche Daten werden verarbeitet?

Schritt 1

Um die Absolvent*innen postalisch und per E-Mail adressieren zu können, werden folgende Daten hochschulintern beim Sachgebiet 2.1 (Hochschulplanung und Hochschulcontrolling) vom Institut für Qualitätsentwicklung und ‑management (IQEM) angefordert:

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Art und Jahr der Hochschulzugangsberechtigung
  • Studienfach (z.B. Agrarwirtschaft)
  • Abschlussart (Bachelor / Master)
  • Studiengangsemester
  • Abschlusszeitpunkt (z.B. September 2020)
  • Prüfungsnote
  • E-Mail-Adresse
Die Übermittlung erfolgt ausschließlich über sichere Verbindungen, die nach den aktuellen technischen Standards verschlüsselt sind.

Für das postalische Anschreiben werden der Name und die Anschrift benötigt.

Wenn die Person bei der uns bekannten Adresse bereits verzogen ist, recherchieren wir die neue Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Zur Adressermittlung beim Einwohnermeldeamt ist die Verwendung des Namens, der letzten bekannten Adresse und des Geburtsdatums notwendig.

Für das Anschreiben per E-Mail wird die E-Mail-Adresse benötigt.

Die Abschlussart, das Studienfach und der Abschlusszeitpunkt sind für die Plausibilitätsprüfung und die Setzung von Filterfragen relevant (siehe Schritt 2). Die Repräsentativität der realisierten Stichprobe wird über die Merkmale des Geschlechts, der Staatsangehörigkeit, des Studiengangsemesters, der Prüfungsnote sowie über die Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung geprüft.

Schritt 2

Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung und der Setzung von Filterfragen (z.B. nur Fragen zum Masterstudium, wenn man dieses auch abgeschlossen hat) werden folgende Daten von der Fachhochschule Südwestfalen an das ISTAT geliefert:

  • PIN (Zugangscode)
  • Abschlussart
  • Studienfach
  • Abschlusszeitpunkt
  • Geschlecht
  • Postleitzahl des Studienstandortes

Eine Liste mit Zugangscodes wurde im Vorfeld durch das ISTAT erstellt und durch das IQEM per Zufallsmechanismus den Absolvent*innen zugewiesen. Die Abschlussart und das Studienfach dienen der Filterung des Fragebogens nach relevanten Fragen. Der Abschlusszeitpunkt (Monat & Jahr) dient der Überprüfung, ob sich eine Person korrekterweise in der Stichprobe befindet. Das Geschlecht wird für die korrekte Anrede benötigt. Das Verfahren bezüglich der Zugangscodes wird hier noch einmal erklärt.

Dem ISTAT werden zu keiner Zeit Daten übermittelt, die Rückschlüsse auf die Person erlauben.

Schritt 3

Nach Beendigung der auf dem Server des ISTAT angelegten Befragung erhält das IQEM vom ISTAT über eine verschlüsselte Verbindung einen Datensatz mit allen Angaben, welche die Teilnehmenden im Fragebogen getätigt haben. Die Zugangscodes sind in diesem Datensatz nicht enthalten. Ebenso findet keine Verknüpfung der Befragungsdaten mit den Adressdaten statt, sodass eine Zuordnung der Befragungsdaten zu einzelnen Personen nicht möglich ist. Das ISTAT fragt nach Abschluss der Befragung, bevor das Browserfenster geschlossen wird, ob die Person an einer Panelbefragung teilnehmen möchte und erbittet, in dem Zug die Mailadresse einzugeben. Die Mailadresse speichert das ISTAT getrennt von den Befragungsdaten auf einem anderen Server in einer abgetrennten Datei und übermittelt diese Mailadressen nicht dem IQEM.

Der Datensatz wird vom IQEM ausgewertet. Dabei werden keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen. Um dies sicherzustellen, werden nur dann Auswertungen durchgeführt, wenn mindestens sechs Fälle vorhanden sind. Sollten z.B. in einem Studiengang nur fünf oder weniger Frauen an der Studie teilgenommen haben, so werden keine geschlechtsspezifischen Auswertungen berechnet. Dies gilt für alle Auswertungen der Studie.

Zweck der Verarbeitung

Zusammengefasst: Die im Rahmen der Absolvent*innenbefragung von der Fachhochschule Südwestfalen verarbeiteten Daten dienen der Einladung zur Befragungsteilnahme, der Plausibilitätsprüfung, der Fragefilterung sowie der Qualitätssicherung von Studium und Studiengangentwicklung an der Fachhochschule Südwestfalen.

Rechtsgrundlage

Adressdaten dürfen laut Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen §7 nur dann innerhalb der Hochschule übermittelt und verwendet werden, wenn diese der Erfüllung wissenschaftlicher Aufgaben oder der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule dienen. Beide Bedingungen sind im Rahmen dieser Absolventenstudie erfüllt:

  • Die Absolvent*innenbefragung an der Hochschule ist Teil eines bundesweiten, alle zwei Jahre durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW geförderten, wissenschaftlichen Forschungsprojektes von 50 Hochschulen unter der Koordination vom Institut für angewandte Statistik (ISTAT). Dabei erstellt das ISTAT im Rahmen des landesweiten Kooperationsprojektes „Studium und Beruf in Nordrhein Westfalen“ einen hochschulübergreifenden Gesamtdatensatz, der die Angaben aller Absolvent*innen der am Projekt beteiligten Hochschulen enthält, und wertet die anonymisierten Daten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken im Rahmen der Hochschul- und Absolventenforschung aus.
  • Die Ergebnisse der Befragung werden zum Zwecke der Qualitätssicherung und Studiengangentwicklung innerhalb der Fachhochschule Südwestfalen verwendet.

Zudem ist die Nutzung personenbezogener Daten der ehemaligen Mitglieder und Angehörigen zum Zwecke der Qualitätssicherung und Evaluation durch §17 (9) der Einschreibungsordnung der Fachhochschule Südwestfalen geregelt.

Ihre Rechte als Betroffene*r

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Sie können sich für eine Auskunft jederzeit an die Projektleitung wenden.

Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir gegebenenfalls Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.

Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Wenden Sie sich bitte an die Projektleitung.

Löschung von Daten

Sie haben ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht. Wenden Sie sich bitte an die Projektleitung.

Das IQEM löscht personenbezogene Daten, die nicht mehr für die Repräsentativitätsprüfung benötigt werden (siehe Kapitel Datenschutz), wenn kein Erfordernis für eine weitere Speicherung besteht – dies ist nach Abschluss der Feldphase (15.02.2023) der Fall. Die für die Repräsentativitätsprüfung erforderlichen Daten werden nach erfolgter Auswertung gelöscht.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, sich bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Fachhochschule Südwestfalen zu beschweren.

In diesem Falle unterrichtet Sie diese über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

Die einzelnen Prozesse werden in einer Prozessskizze dargestellt, die Sie hier einsehen können.

Der Datenschutzbeauftragte der FH Südwestfalen ist Herr Vladimir Denisenko.

Mit dem Datenschutz betraute Personen des ISTAT finden Sie hier