Studienvoraussetzungen*
Der Studiengang ist NC-frei, das heißt es besteht keine Zulassungsbeschränkung. Nachgewiesen werden müssen lediglich die folgenden Punkte*:- Abitur/Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung oder bestandene Zugangsprüfung (in zulassungsfreien Studiengängen auch Probestudium möglich) für Bewerber*innen ohne formale Hochschulreife
- Praktikum (je nach Qualifikation)
Das Praktikum** ist (je nach Qualifikation) Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums. Es soll vorbereitend und ergänzend dazu dienen, grundlegende berufsspezifische Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben sowie durch Mitarbeit in einem oder mehreren Betrieben entsprechende Erfahrungen zu sammeln.
Das 8-wöchige Praktikum muss bis zum Beginn des 3. Studiensemesters abgeleistet werden. Wird der Nachweis nicht bis zu diesem Zeitpunkt erbracht, kann das Studium nicht fortgesetzt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, das Praktikum vor Aufnahme des Studiums durchzuführen.
*Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Angaben der jeweils gültigen Prüfungsordnung
**Das Praktikum ist ein Orientierungspraktikum und kein Pflichtpraktikum. Es dient als Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums, ist demnach kein Bestandteil des Curriculums und kann somit vom Studierenden-Servicebüro nicht als Pflichtpraktikum bescheinigt werden.