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Stipendien

Hörsaal Standort Hagen

Promotionsförderung

Die folgenden Informationen stellen einen Auszug aus einer E-Mail des Shaker Verlags vom 22. Juni 2011 an die Fachhochschule Südwestfalen dar. Die Fachhochschule übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen.

Zu Beginn der wissenschaftlichen Laufbahn ist für viele Forscher die Finanzierung der Promotionszeit eine wichtige Voraussetzung. Einige Doktoranden promovieren im Rahmen einer Anstellung am Lehrstuhl oder in einem Unternehmen, viele andere finden Unterstützung durch ein Stipendium oder ein Graduiertenprogramm. Die Förderland-­‐ schaft in Deutschland ist dabei sehr komplex und die einzelnen Angebote richten sich an unterschiedliche Zielgruppen.

1. Staatliche Förderprogramme

Im März dieses Jahres wurden im Rahmen der Exzellenzinitiative weitere 25 Graduiertenschulen ausgewählt, die mit jeweils 1 bis 2,5 Millionen Euro pro Jahr gefördert werden sollen. Damit stehen künftig 64 Graduiertenschulen zur Verfügung, in denen Promovierende von staatlicher Unterstützung profitieren können. Diese Spitzenförderung ist jedoch nur ein kleiner Bestandteil der staatlichen Aktivitäten. Einen großen Teil des Förderungsauftrags übernehmen zwölf Begabtenförderungswerke, die, meist in Form eines Stipendiums, Zuschüsse an ausgewählte Bewerber vergeben. Solche Stipendienprogramme werden, wie auch die verschiedenen Programme der DFG, wesentlich durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt.

1.1 Das Internetportal stipendiumplus.de

Einen Überblick über Anforderungen und Leistungen der zwölf Begabtenförderungswerke sowie alle notwendigen Kontaktinformationen bietet seit 2007 das Internetportal http://www.stipendiumplus.de. Dort finden Sie auch Informationen zu verschiedenen Bewerbungskampagnen, mit denen das BMBF auf die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Förderchancen (um fast 50 % seit 2006) hinweisen und den wissenschaftlichen Nachwuchs zu einer Bewerbung motivieren möchte. Auf stipendiumplus.de werden die Profile und Vorgehensweisen der einzelnen Einrichtungen vorgestellt und ihre spezifischen Angebote für einzelne Zielgruppen benannt. Zudem kann man sich dort umfassend über die gemeinsamen Fördervoraussetzungen und die grundsätzliche Ausrichtung aller Förderungswerke informieren.

1.2 Begabtenförderungswerke

Zu diesen gemeinsamen Grundsätzen zählt das Prinzip der Individualförderung. Da die Begabtenförderung auf die Unterstützung des einzelnen Nachwuchswissenschaftlers und dessen persönlicher Entwicklung zielt, ist eine projekthafte Förderung nicht vorgesehen. Alle Einrichtungen werden an den Hochschulen durch Vertrauensdozenten vertreten. Neben den fachlichen und persönlichen Aspekten legen die Werke Wert auf das Engagement der Stipendiaten in Staat und Gesellschaft. Aus diesem Grund ist es für den Promovierenden wichtig, das für ihn geeignete Förderungswerk zu finden, da diese - mit Ausnahme der Studienstiftung des deutschen Volkes - entweder einer der demokratischen Parteien oder der beiden großen Konfessionen, der Wirtschaft oder den Gewerkschaften weltanschaulich nahestehen und von ihren Stipendiaten erwarten, dass sie an der Arbeit der Stiftung interessiert sind und aktiv daran teilnehmen.

2009 wurden die elf etablierten Werke um das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES) ergänzt, das besonders begabte jüdische Doktoranden unterstützt. Ein Promotionsstipendium ist zunächst auf zwei Jahre angelegt und kann u.U. aus fachlichen oder persönlichen Gründen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Stipendiaten erhalten monatlich 1.050 EUR. Darüber hinaus kann eine Forschungskostenpauschale von 100 EUR bewilligt werden. Die Begabtenförderungswerke vergeben, was die Zahl, die Laufzeit und die Stipendienhöhe anbelangt, die meisten Promotionsstipendien in Deutschland. Die jeweiligen Internet-Auftritte finden Sie am einfachsten über http://www.stipendiumplus.de

1.3 Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft unterstützt mit staatlichen Mitteln alle Zweige der Wissenschaft in Deutschland. Promovenden werden durch Doktoranden-Stipendien innerhalb von Graduiertenkollegs gefördert. In diesen befristeten Einrichtungen haben die Doktoranden die Möglichkeit, ihre Dissertation im Rahmen eines koordinierten, von mehreren Hochschullehrern getragenen Forschungsprogramms zu erstellen. Die interdisziplinäre Ausrichtung ist ein besonderes Merkmal dieser Kollegs. Von den im Rahmen der Exzellenzinitiative eingeführten Graduiertenschulen unterscheiden sie sich durch eine engere thematische Fokussierung und eine begrenztere Teilnehmerzahl. Aktuell werden insgesamt 205 Kollegs gefördert. Neben den Stipendien können zusätzlich Mittel für Reisen, Tagungen etc. beantragt werden. Voraussetzung für ein Stipendium ist ein überdurchschnittlich gutes Examen. Das Thema der Dissertation muss zudem zum Thema des jeweiligen Kollegs passen.

Die Förderungsdauer beträgt zwei Jahre plus maximal einem weiteren Jahr. Die Stipendienhöhe liegt monatlich zwischen 1.000 und 1.365 EUR, hinzu kommt ein Sachkostenzuschuss von 103 EUR. Zusätzlich zum Stipendium wird seit 2009 eine Kinderzulage in Höhe von monatlich 400 EUR für ein Kind zuzüglich jeweils 100 EUR für jedes weitere Kind im Alter bis zu 18 Jahren gezahlt. Doktoranden, die an einem Graduiertenkolleg teilnehmen möchten, wenden sich direkt an das betreffende Kolleg, da die Stipendien von den einzelnen Graduiertenkollegs vergeben werden. Eine Liste der geförderten Kollegs und weitere Informationen finden Sie unter http://www.dfg.de/foerderung/programme/listen/index.jsp?id=GRK

1.4 Steuerliche Vergünstigungen

Kosten, die im Zusammenhang mit der Promotion entstehen, können seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) von 2003 als Werbungskosten und damit in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist der Nachweis, dass der Erwerb der Doktorwürde für das berufliche Fortkommen nahezu unentbehrlich oder zumindest von erheblicher Bedeutung ist und dadurch ein Zusammenhang mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen besteht. Kann der Nachweis einer beruflichen Veranlassung der Promotion nicht erbracht werden, zählen die entstandenen Aufwendungen zu den Ausbildungskosten und könnenals Sonderausgaben bis zum Höchstbetrag von 4.000 EUR pro Kalenderjahr geltend gemacht werden. Angerechnet werden neben den Druckkosten auch die Kosten für Semesterbeiträge, Arbeitsmaterialien, Fachliteratur, Fahrt- und Reisekosten.

2. Landesgraduiertenstipendien

Neben den vom Bund geförderten Stipendienprogrammen vergeben die einzelnen Hochschulen Stipendien aus Mitteln des jeweiligen Landeshaushalts. Diese Landesgraduiertenstipendien beinhalten alle ähnliche Voraussetzungen. Die Stipendiaten müssen auch hier ein sehr gutes Examen abgelegt haben und die Dissertation muss einen wichtigen Beitrag für die Wissenschaft erwarten lassen. Die Förderungsdauer beträgt in der Regel zwei Jahre und kann in einigen Bundesländern um ein weiteres Jahr verlängert werden. Zur Antragstellung wendet man sich an die Hochschule, an der die Promotion abgelegt wird. Jede Hochschule hat eine bestimmte Anzahl von Stipendien zur Verfügung und entscheidet über die Vergabe. Landesgraduiertenstipendien sind unabhängig von Studienfach und Studienabschluss.

3. Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

Der Deutsche Akademische Austauschdienst ist eine gemeinsame Einrichtung der deutschen Hochschulen und wohl die bekannteste Förderstelle für ausländische Hochschulabsolventen, die zu einem Forschungsaufenthalt nach Deutschland kommen. Aber auch Deutsche, die im Ausland Forschungsvorhaben durchführen wollen, die im Zusammenhang mit ihrer Dissertation stehen, können beim DAAD Stipendien beantragen. Druckkostenzuschüsse für Veröffentlichungen der Stipendiaten werden vom DAAD ebenfalls gezahlt. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.daad.de

4. Private Stiftungen

Neben den staatlich getragenen Stiftungen existiert auch eine Vielzahl privater Stiftungen, die Stipendien vergeben und Zuschüsse zum Druck von Doktorarbeiten zahlen. Hier können auch Promovenden eine Unterstützung finden, die die Voraussetzungen der Begabtenförderungswerke oder der DFG nicht erfüllen. Wichtig für die Beantragung eines solchen Stipendiums ist das Thema der Dissertation. Die privaten Stiftungen fördern hauptsächlich Themen, die sich mit dem Schwerpunkt der Stiftung befassen. Neben der thematischen Orientierung können aber auch andere Aspekte wie der Hochschulort oder die Hochschule, der Geburts- oder Wohnort des Bewerbers o.Ä. eine Förderung begründen. Einen guten Überblick über die forschungsfördernden Institutionen finden Sie auf der Seite http://www.stiftungen.org