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Das Arbeitszeugnis

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Karrieretag Soest
Studierende informieren sich

Di. 15.11.2022 I 17:30 - 19 Uhr I Zoom

Es gibt nicht viele Dokumente, die weniger aussagen, als ein Arbeitszeugnis! Und trotzdem wird in jeder Stellenanzeige die Vorlage eines Arbeitszeugnisse verlangt.

Grundsätzlich basiert das Prinzip „Arbeitszeugnis“ auf guten Überlegungen. Eine dritte Person soll sich einen Eindruck von Ihnen über Ihre Arbeitsleitung, Ihr Sozial- und Führungsverhalten, Ihr Engagement, Ihre Belastbarkeit … bei Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber machen können.

Aus diesem Grund sollen (so der Grundgedanke) die Bewertungen auch wahrheitsgemäß und ohne Zweideutigkeiten, also versteckte Botschaften formuliert werden.

Was bedeutet es aber, wenn Ihnen der Arbeitgeber bescheinigt, dass Sie „stets mit Interesse bei der Sache waren“? Oder „über Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen“ verfügen?

Ist es positiv, wenn Sie „alle Aufgaben zu Ihrem und im Interesse der Firma gelöst haben“, „aufgrund Ihrer geselligen Art zu Verbesserung des Arbeitsklimas beitragen“ und „großes Einfühlungsvermögen für die Belange der Belegschaft bewiesen haben“?

Was alles in ein Arbeitszeug gehört und welche Formulierungen auf gar keinen Fall, werde ich mit Ihnen anhand von Praxisbeispielen in dieser Veranstaltung besprechen.

Die Veranstaltung richtet sich an Berufseinsteiger*innen, Absolvent*innen und Studierende.

Referent: Nils Schmidt I Fachanwalt für Arbeitsrecht I Vorstand im Berufsverband DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte