Fachprüfungsordnung
Bachelorstudiengang Bio- und Nanotechnologien
an der Fachhochschule Südwestfalen
Standort Iserlohn
vom 31. März 2020
§21 Inkrafttreten, Übergangsregelung und Veröffentlichung
(4) Für die Studierenden des Studiengangs Bio- und Nanotechnologien, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Fachprüfungsordnung aufgenommen haben, findet die Bachelorprüfungsordnung vom 11. Juli 2013 (Amtliche Bekanntmachung der Fachhochschule Südwestfalen – Verkündungsblatt der Fachhochschule Südwestfalen – vom 25.07.2013), zuletzt geändert durch Ordnung vom 25.04.2016 (Amtliche Bekanntmachung der Fachhochschule Südwestfalen – Verkündungsblatt der Fachhochschule Südwestfalen – vom 02.05.2016) mit folgender Maßgabe bis zum Ablauf des Wintersemesters 2024/2025 weiterhin Anwendung:
Die jeweiligen Prüfungen gemäß der oben genannten Prüfungsordnung können im Prüfungszeitraum des nachfolgend aufgeführten Semesters letztmalig abgelegt werden:- a) Prüfungen in Fächern des 1. Fachsemesters Wintersemester 2021/22
- b) Prüfungen in Fächern des 2. Fachsemesters Sommersemester 2022
- c) Prüfungen in Fächern des 3. Fachsemesters Wintersemester 2022/23
- d) Prüfungen in Fächern des 4. Fachsemesters Sommersemester 2023
- e) Prüfungen in Fächern des 5. Fachsemesters Wintersemester 2023/24
- f) Prüfungen in Fächern des 6. Fachsemesters Sommersemester 2024
Die Bachelorprüfungsordnung gemäß der oben genannten Prüfungsordnung muss bis zum 28. Februar 2025 abgeschlossen sein.