Wir erklären die Hochschulwelt
Abitur – die allgemeine Hochschulreife für alle Hochschultypen
Das Abitur (auch allgemeine Hochschulreife) kann an Gymnasien und Gesamtschulen erworben werden. Wie der Name schon sagt, kann man sich mit der allgemeinen Hochschulreife an allen Universitäten und Hochschulen bewerben. Für bestimmte Hochschulen und darüber hinaus für einzelne Fachgebiete sind besondere Zulassungsverfahren vorgesehen. Am besten erkundigt man sich hierzu bei der Studienberatung der jeweiligen Hochschule.
Fachhochschulreife – für Fachhochschulen
An einer Fachoberschule, einer Berufsfachschule und an Fachschulen oder nach der Q1 kann die Fachhochschulreife erworben werden. Die Fachhochschulreife besteht immer aus einem schulischen und einem praktischen Teil. Wer beide Teile absolviert hat, ist zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt.
Fachgebundene Hochschulreife
Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Fachhochschulen und bestimmter Studiengänge an Universitäten. Informationen darüber, welche Studiengänge an Universitäten Sie mit Ihrem Abschluss studieren können, finden Sie in der Regel in Ihrem Zeugnis.
Studieren für beruflich Qualifizierte
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auch ohne (Fach)Hochschulreife studieren. In der Regel sind eine Berufsausbildung und Berufserfahrung erforderlich: Weitere Informationen
An welcher Hochschule kann ich mit meinem Abschluss studieren?
Fragen Sie die allgemeine Studienberatung der Fachhochschule Südwestfalen.
Kontakt zur StudienberatungWeitere Studienvoraussetzungen
Für manche Studiengänge sind neben der (Fach)Hochschulreife noch weitere Voraussetzungen, wie ein Praktikum, ein Eignungstest, oder besondere Fremdsprachenkenntnisse, erforderlich. Das bedeutet auch, dass Sie manchmal Vorbereitungen treffen müssen, bevor die Bewerbungs- oder Einschreibungsfrist überhaupt beginnt. Informieren Sie sich am besten frühzeitig über die Voraussetzungen aller Studiengänge, für die Sie sich interessieren.
NC – Numerus Clausus
Numerus clausus bedeutet begrenzte Zahl - und dieser Ausdruck bezieht sich einzig und allein auf Studienplätze. Hochschulen begrenzen die Plätze in besonders begehrten Studiengängen (=Zulassungsbeschränkung), um nicht "überrannt" zu werden. Ein NC sagt also nur aus, dass ein Studiengang besonders beliebt, selten oder für die Hochschule besonders teuer ist, nicht, dass er besonders schwierig ist. Nun müssen natürlich Kriterien für die Auswahl der Studierenden gefunden werden. Nehmen wir der Einfachheit halber an, das einzige Auswahlkriterium einer Hochschule sei die Note (das ist in der Realität meist nicht der Fall). In einem Jahr bewerben sich jedoch 40 , im Folgejahr 63 Personen auf jeweils 24 Studienplätze. Wenn die Notenverteilung unter den Bewerber*innen in etwa gleich bleibt, dann kann man im ersten Jahr mit einem deutlich "schlechteren" Schnitt einen Studienplatz ergattern als im zweiten.
Das Beispiel zeigt, dass die von den Hochschulen angegebenen Auswahlgrenzen flexibel sind. Nur weil letztes Jahr die letzte aufgrund der Note zugelassene Person eine 2,0 hatte, könnten Sie dieses Jahr trotzdem mit einer 2,2 zugelassen werden.
Lassen Sie sich also von NCs nicht grundsätzlich entmutigen.
Örtliche und bundesweite Zulassungsbeschränkungen
Im Falle einerörtlichen Zulassungsbeschränkung hat die betreffende Hochschule die Studienplätze in diesem Studiengang beschränkt (den Studiengang mit einem NC versehen) und führt das Auswahlverfahren unter den Bewerber*innen für diesen Studiengang selbst durch. Manche Studiengänge sind so begehrt, dass sie bundesweit, also an allen Hochschulen, zulassungsbeschränkt sind. Bewerbung und Vergabe von Studienplätzen für diese Studiengänge erfolgt zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung.