Ziel
Das Ziel der Stipendien ist die Finanzierung des Studiums für Studierende mit Fluchterfahrung, um diese langfristig und erfolgreich in ein Studium an der Fachhochschule Südwestfalen zu integrieren und zum Studienabschluss zu führen.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Vorliegen eines Fluchthintergrundes
- Immatrikulation an der Fachhochschule Südwestfalen und Studium in einem regulären Studiengang (Bachelor oder Master)
- Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung im Ausland
- Schriftliche Bestätigung, dass andere Leistung (BaföG) beantragt und abgelehnt wurden
- Wahrscheinlichkeit des Studienerfolgs aufgrund bisheriger (Studien-)Leistungen
- Bei einem Anschlussstipendium oder bei einem Erstantrag ab dem 4. Fachsemester:
- Positives Gutachten einer/s Hochschullehrerin/s über die persönliche und fachliche Eignung der/s Bewerberin/s
- Nachweis über die Studienergebnisse des vergangenen Zeitraums
Förderdauer
Das Stipendium wird zunächst für 1 Jahr vergeben.
Bei mindestens gleichbleibenden Studienleistungen und regelgerechtem Studienfortschritt erfolgt eine Verlängerung um ein weiteres Jahr. Das Stipendium kann bis zu zweimal verlängert werden, so dass die Höchstförderdauer bei 3 Jahren liegt.
Das Stipendium kann ebenfalls für einen kürzeren Zeitraum bewilligt werden.
Förderhöhe
Der Höchstsatz beträgt monatlich maximal 934 € und ist abhängig von der persönlichen Situation der/s Bewerberin/s (Wohnsituation, eigene Krankenversicherung).
Staatliche Leistungen, z.B. Wohngeld sowie Stipendien aus öffentlichen Mitteln werden angerechnet, vermindern also die Stipendienhöhe.
Förderbeginn
Förderbeginn ist der 01. März bzw. der 01. September.
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren beginnt nach der Bewerbungsfrist und dauert ca. 6 Wochen.
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Auswahlkommission der Hochschule auf Basis der eingereichten Unterlagen nach den Vorgaben des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft.
Wesentliche Auswahlkriterien sind hierbei die erbrachten und zu erwartenden Studienleistungen, das Motivationsschreiben sowie das Gutachten einer/s Hochschullehrerin/s. Die Stipendiaten müssen sich bereit erklären, die notwendigen persönlichen Daten der Hochschule zur Verfügung zu stellen sowie Beratungsleistungen regelmäßig in Anspruch zu nehmen.
Die finanzielle und soziale Situation der Bewerber/innen werden bei der Stipendienvergabe ebenfalls berücksichtigt.
Die Kommission begutachtet nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge, denen alle geforderten Nachweise zur fachlichen und finanziellen Situation beigefügt sind.
Die Entscheidung der Auswahlkommission ist endgültig. Die Benachrichtigung über die Bewilligung oder Ablehnung erfolgt schriftlich und ohne Angabe von Gründen. Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium und die Stipendienleistungen besteht nicht.