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Teilzeitstipendien für Studierende mit Fluchthintergrund

Die Fachhochschule Südwestfalen vergibt im Rahmen des Programms „NRWege ins Studium – Integration von Flüchtlingen an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen“ Stipendien an Studierende mit Fluchthintergrund, die gute bis sehr gute Studienleistungen nachweisen können. Gefördert wird das Programm durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ziel

Das Ziel der Stipendien ist die Finanzierung des Studiums für besonders begabte Flüchtlinge, um diese langfristig und erfolgreich in ein Studium an der Fachhochschule Südwestfalen zu integrieren und zum Studienabschluss zu führen.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Vorliegen eines Fluchthintergrundes
  • Immatrikulation an der Fachhochschule Südwestfalen und Studium in einem regulären Studiengang (Bachelor oder Master)
  • Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung im Ausland
  • Schriftliche Bestätigung, dass andere Leistung (BaföG) beantragt und abgelehnt wurden
  • Wahrscheinlichkeit des Studienerfolgs aufgrund bisheriger (Studien-)Leistungen
  • Bei einem Anschlussstipendium oder bei einem Erstantrag ab dem 4. Fachsemester:
    - Positives Gutachten einer/s Hochschullehrerin/s über die persönliche und fachliche Eignung der/s Bewerberin/s
    - Nachweis über die Studienergebnisse des vergangenen Zeitraums

Förderdauer

Das Stipendium wird zunächst für 1 Jahr vergeben.
Bei mindestens gleichbleibenden Studienleistungen und regelgerechtem Studienfortschritt erfolgt eine Verlängerung um ein weiteres Jahr. Das Stipendium kann bis zu zweimal verlängert werden, so dass die Höchstförderdauer bei 3 Jahren liegt.
Das Stipendium kann ebenfalls für einen kürzeren Zeitraum bewilligt werden.

Förderhöhe

Der Höchstsatz beträgt monatlich maximal 330 € und ist abhängig von der persönlichen Situation der/s Bewerberin/s (Wohnsituation, eigene Krankenversicherung).
Staatliche Leistungen, z.B. BAföG, sowie Stipendien aus öffentlichen Mitteln werden angerechnet, vermindern also die Stipendienhöhe.

Förderbeginn

Förderbeginn ist der 01. März bzw. der 01. September.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren beginnt nach der Bewerbungsfrist und dauert ca. 6 Wochen.
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Auswahlkommission der Hochschule auf Basis der eingereichten Unterlagen nach den Vorgaben des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft. Wesentliche Auswahlkriterien sind hierbei die erbrachten Studienleistungen, die vorhandenen Sprachkenntnisse sowie das Motivationsschreiben. Die finanzielle und soziale Situation der Bewerber/innen wird bei der Stipendienvergabe ebenfalls berücksichtigt. Die Kommission begutachtet nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge, denen alle geforderten Nachweise zur fachlichen und finanziellen Situation beigefügt sind.
Die Entscheidung der Auswahlkommission ist endgültig. Die Benachrichtigung über die Bewilligung oder Ablehnung erfolgt schriftlich und ohne Angabe von Gründen. Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium und die Stipendienleistungen besteht nicht.

Bewerbungsunterlagen

  • Antragsformular, siehe Downloads
  • Aktueller Lebenslauf
  • Ausführliches Motivationsschreiben in dem das Studieninteresse in Anknüpfung an den bisherigen Bildungsweg und die Unterstützungsnotwendigkeit dargelegt wird
  • Kopie des Aufenthaltstitels
  • Kopie des Passes
  • Soweit vorhanden: Kopie Schulzeugnisse und Studienleistungen aus dem Heimatland inkl. Notenübersicht, in der Originalsprache und als Übersetzung (deutsch oder englisch)
  • Aktueller Notenspiegel (erstellt vom Studierenden-Servicebüro mit Angabe der Gesamtnote und des Notendurchschnitts)
  • Gutachten einer/s Hochschullehrerin/s, siehe Downloads
  • Nachweis Sprachkenntnisse (für die Unterrichtssprache des belegten Studienganges) durch Vorlage eines Sprachzeugnisses mit Auflistung der Einzelkompetenzen
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Bankkonten
  • Nachweis, dass eine Finanzierung des Studiums auf andere Art (z.B. BAföG) abgelehnt/noch nicht bewilligt wurde und die Ergebnisse der Beantragung ohne weitere Nachfrage unmittelbar mitgeteilt werden
  • Nachweis bei Bezug staatlicher Leistungen (z.B. Wohngeld) oder weiterer Stipendien
  • Nachweis der Wohnsituation und ggf. Kosten der Unterkunft
  • Nachweis über besondere persönliche Umstände

Bewerbungsfrist

Bewerbungsfrist ist der 15. Februar bzw. der 15. August jeden Jahres.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen vollständig per Email als pdf-Datei an

Kontakt

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