Zum Inhalt springen

Fragen von „Semester“ bis „Zweithörer“

Studierende lernen am Laptop im Foyer

Häufig gestellte Fragen S - Z

S

Schuldnerberatung

Das Studierendenwerk Dortmund bietet in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk Dortmund eine SchuldnerInnenberatung für Studierende an: Termine und Kontakt

Schwangerschaft

Semester

Ein Semester ist ein Studienhalbjahr an einer Hochschule.

Darin sind die Semesterferien (= vorlesungsfreien Zeiten) enthalten.

Das akademische Jahr gliedert sich in ein Winter- und ein Sommersemester. Das Wintersemester beginnt am 1. September und endet am 28. bzw. 29. Februar. Das Sommersemester beginnt am 1. März und endet am 31. August.

In der Vorlesungszeit finden die meisten Lehrveranstaltungen statt. In der vorlesungsfreien Zeit können Prüfungen, Praktika oder Blockveranstaltungen stattfinden.

Übersicht über die Vorlesungszeiten und die vorlesungsfreien Zeiten

Semesterbeiträge

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung von Chancengleichheit beim Hochschulzugang in Nordrhein-Westfalen“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studienbeiträge durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Dementsprechend werden seit dem Wintersemester 2011/2012 an der FH Südwestfalen keine Studienbeiträge mehr erhoben.

Von allen eingeschriebenen Studierenden wird aber aufgrund § 11 des Studentenwerksgesetzes ein sogenannter "Sozialbeitrag" erhoben, der den Studierendenwerken für ihre Aufgaben zufließt. Zusätzlich erhebt die Studierendenschaft für die Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung ebenfalls einen Beitrag von ihren Mitgliedern. Die Beiträge der Studierendenschaft sind gemäß § 57 Hochschulgesetz in einer eigenen Beitragsordnung festgelegt. Hinzu kommt für die Studierenden der Standorte Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid und Soest der Beitrag für das Semesterticket.

Mehr zu den Beiträgen und Gebühren an der FH Südwestfalen finden Sie auf der Seite Semesterbeiträge.

Bitte beachten Sie: die Studierenden-Servicebüros können keine Bescheinigungen über gezahlte Semesterbeiträge ausstellen. Benötigte Nachweise, z.B. für Behörden/Finanzamt, müssen selbst über Kontoauszüge (z.B.) geführt werden.

Semesterticket

Ein Semesterticket gibt es an den Standorten Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid und Soest für alle dort eingeschriebenen Studierenden.

Die aktuelle Kostenhöhe wird regelmäßig auf der Seite Beiträge und Gebühren aktualisiert. In welchen Bereichen das Semesterticket gültig ist, teilt Ihnen der AStA Ihres Standortes mit.

Informationen zum Deutschland-Ticket

Mit der Einführung des Deutschland-Tickets (49,- EUR-Ticket) gibt es für die Studierenden im Portal der Deutschn Bahn (siehe unten - Ticket to Print) die Möglichkeit, das Semesterticket auf ein Deutschland-Ticket umzubuchen.

Den Link zu Ihrem Semesterticket finden Sie im Virtuellen Service-Center unter "Mein Studium" und hier:

Der Ausdruck des Tickets ist nach erfolgter Rückmeldung immer 45 Tage vor dem Gültigkeitstermin (01.03. oder 01.09.) möglich.

An dem Standort Meschede gibt es kein Semesterticket; Sie können jedoch mit Ihrem Studierendenausweis in der Regel eine Fahrpreisermäßigung beantragen. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an den für die fragliche Region zuständigen Verkehrsbetrieb.

Ob und wo es ein Semesterticket gibt, ist übrigens durch eine Studierendenbefragung festgelegt worden.

Soester Modell

Finanzierung des Studiums: Dieses kooperative Studienmodell ist eine Kombination aus Studium an der Hochschule und Anwendung der Inhalte in einem Unternehmen, das ein Stipendium für das Studium vergibt. Das Studium am Standort Soest findet dann in den üblichen Semesterabläufen statt; in der vorlesungsfreien Zeit aber sind die Studierenden in die Tätigkeiten des Unternehmens eingebunden. Bei der Vermittlung der Kontakte sind die Fachbereiche Elektrische Energietechnik und Maschinenbau am Hochschulstandort Soest gerne behilflich.

Soest: Studierenden-Servicebüro

Für die Studierenden am Hochschulstandort Soest ist in Verwaltungsangelegenheiten das Studierenden-Servicebüro Soest zuständig.

Studienabschlussdarlehen

Wenn andere Förderungswege nicht oder nicht mehr bereitstehen - z.B. bei Überschreitung der BAföG-Förderungshöchstdauer - kann das DAKA-Darlehn zur Finanzierung der normalen Kosten der Lebensführung und des studienbedingten Aufwandes in Anspruch genommen werden (DAKA = Darlehnskasse der Studentenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen e.V.): Kontakt beim Studierendenwerk Dortmund.

Studienfachberatung

Bei der Studienfachberatung können Sie sich ausführlich bezüglich des Aufbaus und Inhalts des Studiengangs, für den Sie sich interessieren, informieren. Jeder Fachbereich an der Fachhochschule Südwestfalen bietet eine Studienfachberatung an - teils zu festen Zeiten, teils zu individuellen Terminen. Auch Laborbesichtigungen und der Besuch von "Schnuppervorlesungen" sind möglich.

Übersicht über die Beratungsangebote und Ansprechpartner

Der Besuch der Beratung ist zu empfehlen, um ein besseres Bild vom Inhalt des gewünschten Studiengangs zu bekommen und so von Beginn an die richtige Studienentscheidung zu treffen. Die Fachberater sind bemüht, die Studienanfänger/innen so umfassend wie möglich über den gewählten Studiengang zu informieren.

Nach Aufnahme des Studiums findet die studienbegleitende Fachberatung der Studierenden im weiteren Studienverlauf dann in der Regel in den Sprechstunden der Mitglieder des Lehrkörpers statt.

Übersicht über alle aktuelle Aktionen und Veranstaltungen an der FH Südwestfalen - vielleicht ist ja auch hier etwas Interessantes für Sie dabei!

Studienförderung / Stipendien

Stipendien sind ein bedeutendes Mittel, um junge begabte Menschen in ihrer Ausbildung zu kompetenten Fachkräften auf hohem Niveau zu fördern. Darin besteht eine Chance sowohl für die Studierenden, für die Gesellschaft und für Unternehmen als Förderer, Stifter, Ausbilder und Arbeitgeber.

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Programme und Fördermöglichkeiten.

Studiengangwechsel

Diese Informationen richten sich sowohl an Studierende, die innerhalb der Fachhochschule Südwestfalen ihren Studiengang wechseln, als auch an Studierende anderer Hochschulen, die als "Quereinsteiger" in ein höheres Fachsemester eines Studiengangs der Fachhochschule Südwestfalen einsteigen möchten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Studierendenausweis

Informationen zur multifunktionalen Chipkarte "Chiporello" finden Sie hier.

Studierendenparlament

Das Studierendenparlament (kurz auch StuPa genannt) ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Seine Aufgaben werden vorbehaltlich besonderer Regelungen des Hochschulgesetzes durch die Satzung der Studierendenschaft bestimmt. Zu den Aufgaben gehören:

  • Beschlüsse in grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft zu fassen,
  • die Wahl des AStA,
  • die Entscheidung über die Verwendung der Finanzmittel der Studierendenschaft, also die Verabschiedung des Haushalts und die Kontrolle dessen Ausführung
  • Zustimmung bei Ausgaben von erheblicher finanzieller Bedeutung,
  • die Beschlussfassung und Änderung von Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft,
  • die Durchführung von Urabstimmungen.

Das StuPa wählt aus seiner Mitte einen vorsitzendes und ein stellvertretend vorsitzendes Mitglied, das die Sitzungen leitet. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Als ständiger Ausschuss des StuPa ist ein Haushaltsausschuss zu bilden. Bei Bedarf können weitere Ausschüsse gebildet werden. Das Studierendenparlament wird von den Mitgliedern der Studierendenschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Studierendenvertretung

Ein Überblick über die studentischen Vertretungen an der Fachhochschule Südwestfalen.

Studierendenzahlen

Wie viele Studierende gibt es eigentlich an der Fachhochschule Südwestfalen?

Die Studierendenzahlen finden Sie hier.

U

Unfallanzeigen/-versicherung Studierender

Als eingeschriebene*r Studierende*r an der Fachhochschule Südwestfalen sind Sie gesetzlich unfallversichert.

Wenn Sie einen Unfall erleiden, benachrichtigen Sie bitte so schnell wie möglich die zuständige Stelle in der Hochschulverwaltung, von dort wird der Unfall per Unfallanzeige an die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gemeldet. Die entsprechende Unfallanzeige für Kita-Kinder, Schüler*innen und Studierende (pdf) finden Sie hier.

Ansprechpartner:
Tobias Becker
Tel.: 02371-566-104
E-Mail: becker.tobias@fh-swf.de
Baarstraße 6
58636 Iserlohn

*Teilen Sie bitte auch der*dem behandelnden Ärztin*Arzt (auch Zahnärzten) mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch einer Hochschule handelt.

Falls sich der Unfall im Rahmen des vom AStA angebotenen Hochschulsports ereignet hat, verständigen Sie bitte den AStA, damit dieser den Unfall versicherungstechnisch in eigener Zuständigkeit über die Versicherung für den Hochschulsport abwickeln kann.

Wann sind Sie als Studierende*r unfallversichert?

z.B.

  • während des Besuchs der Vorlesungen und Seminare,
  • bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten wie z.B. Teilnahme an Exkursionen,
  • während des Besuchs der Fachhochschulbibliothek,
  • sowie auf den damit zusammenhängenden Hin- und Rückwegen.
  • Übrigens: versichert ist bereits der Weg zur Immatrikulation.

Nicht versichert sind private Tätigkeiten wie

z.B.

  • Studienarbeiten zu Hause
  • private Studienfahrten
  • Repetitorien bei privaten Anbietern
  • private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause (z.B. Einkauf), Umwege aus privaten Gründen oder private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule.

V

Vollmacht der/des gesetzlichen Vertreters für minderjährige Bewerber*innen

Bitte laden Sie die unterschriebene Einwilligung für die Einschreibung von Minderjährigen im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung im Bewerbungsportal hoch.

Vorlesungspläne

Vorlesungsverzeichnisse,
Stundenpläne,
Raumbelegung
u.v.m. finden Sie im

Vorlesungsplan-Informationssystem

W

Wahlordnung Studierendenschaft

In Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung online gestützter Wahlen der Hochschulen und der Studierendenschaften in Nordrhein-Westfalen (Onlinewahlverordnung) vom 30.10.2020 (GV.NRW. S. 1056) hat das Studierendenparlament der Fachhochschule Südwestfalen die Wahlordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Südwestfalen erlassen.

Z

Zertifikate

Die Fachhochschule Südwestfalen stellt seinen Nutzern Zertifikate im Selfservice-Verfahren zur Verfügung.

Mit diesem "digitalen Ausweis" können Sie beispielsweise E-Mails signieren oder verschlüsseln.

HINWEIS: Für die Anmeldung im Virtuellen Service-Center ist kein Nutzerzertifikat mehr notwendig!

Zulassungsbeschränkung

Manche Studiengänge sind zulassungsbeschränkt. D.h. sollten mehr Bewerbungen eingehen als Studienplätze vorhanden sind, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Studienplätze werden dabei nach Leistung und Wartezeit vergeben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Bewerbungsverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge (sog. NC-Verfahren).

Zweithörerschaft

Studierende anderer Hochschulen können auf Antrag als Zweithörer*innen zugelassen werden. Sie erhalten damit die Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen.

Weitere Informationen zur Zweithörerschaft, Gesetzesgrundlage und den notwendigen Antrag finden Sie hier!