Zum Inhalt springen

Fragen von „Fahrpreisermäßigung“ bis „Krankenversicherung“

Studierende lernen am Laptop im Foyer

Häufig gestellte Fragen F - K

F

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife ist ein Schulabschluss, der zu einem Studium an einer Fachhochschule berechtigt.

Die allgemeine Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Anteil.

Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangen Schüler bei entsprechenden Leistungen am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11, die Jahrgänge mit neunjähriger Gymnasialzeit erreichen den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12) an Gymnasien und nach Abschluss der Klasse 12 an Gesamtschulen, an einem Berufskolleg oder an einer Fachoberschule (FOS). In einigen bundesdeutschen Ländern auch durch allgemeinbildende Zusatzfächer auf Oberstufenniveau in Verbindung mit einer Berufsausbildung an Berufsschulen oder Fachschulen (beispielsweise Techniker- oder Sozialpädagogikschulen). Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird durch ein mindestens einjähriges, einschlägiges Berufspraktikum oder durch eine mindestens zweijährige, einschlägige Berufsausbildung erlangt.

Liegt ein Zeugnis der mittleren Reife und eine (mindestens zweijährige) Berufsausbildung vor, erfolgt bei der Fachoberschule die Einstufung in die Klasse 12. Ansonsten muss zuvor die Klasse 11 der Fachoberschule besucht werden, die aus einem integrierten berufsbezogenen Anteil (Praktikum) und einem schulischen Anteil besteht. Das gilt nicht für alle Bundesländer, z.B. Bayern.

Wichtig: Sollte auf Ihrem Zeugnis nicht ausdrücklich vermerkt sein, dass dieses bundesweit bzw. in Nordrhein-Westfalen anerkannt wird, benötigen Sie für Nordrhein-Westfalen unbedingt eine Anerkennung Ihres Zeugnisses durch die zuständige Bezirksregierung.

Fachoberschulreife

Die Fachoberschulreife (FOS-Reife) wird auch Mittlere Reife genannt. Sie ist der Abschluss an einer Realschule oder einer der Schulabschlüsse, die an einer Gesamtschule erworben werden können. Dieser Schulabschluss berechtigt nicht zu einem Hochschulstudium und kann auch nicht an einer Hochschule erworben werden.

Fahrpreisermäßigung

Mit Ihrem Studierendenausweis können Sie bei den Verkehrsbetrieben eine Fahrpreisermäßigung beantragen, eine kostenlose Benutzung von Bus oder Bahn ist damit allerdings nicht möglich. Bitte wenden Sie sich für die Beantragung der Ermäßigung direkt an den für die für Sie zutreffende/n Region/en zuständigen Verkehrsbetrieb.

Anmerkung:
dem Studierenden-Servicebüro liegt keine Liste der zuständigen Verkehrsbetriebe für die verschiedenen Regionen vor.

Familienbüro

Familie, Beruf und Studium sinnvoll zu vereinen, kann eine große Herausforderung sein. Beratung, in einem kostenlosem und vertraulichem Gespräch, bietet die Mitarbeiterin des Familienbüros.

Ferienbetreuung

Ihr Ansprechpartner für Fragen in Sachen Ferienbetreuung ist unser Familienbüro.

FH-Forum

Das offizielle Forum der Fachhochschule

Das Forum der Fachhochschule Südwestfalen ist als Kurs in die E-Learning Plattform der Fachhochschule umgezogen. Um dem Forum beizutreten, klicken Sie bitte hier oder folgen Sie dem Link https://elearning.fh-swf.de/course/view.php?id=6916 um sich im Kurs einzuschreiben oder zu dem Forum zu gelangen. Alle weiteren Informationen zum Forum finden Sie dann dort.

Finanzierung des Studiums

Vom Stipendien bis zum kooperativen Modell gibt es viele Wege, ein Studium zu finanzieren - hier erhalten Sie weitere Infos zur Studienfinanzierung.

"Formlos schriftlich"

Was bedeutet: „formlos schriftlich“?

Formlos bedeutet, dass Sie einen Antrag frei formulieren können, ohne auf entsprechende Vordrucke zurückgreifen zu müssen.

Schriftlich bedeutet, dass Sie einen Antrag eigenhändig unterschreiben müssen und diesen per Post, per Fax oder persönlich einreichen müssen. Wenn beglaubigte Nachweise beizufügen sind, empfiehlt sich die Übersendung auf dem Postwege oder die persönliche Abgabe.

Eine E-Mail ist nicht ausreichend.

G

Gasthörer

Sie haben die Möglichkeit, sich als Gasthörer*in an der Fachhochschule Südwestfalen anzumelden. Als Gasthörer*in können Sie auch ohne Fachhochschulreife an allen Vorlesungen eines Studienganges teilnehmen, jedoch keine Prüfungsleistungen ablegen.

Nähere Informationen zur Anmeldung als Gasthörer*in finden Sie hier.

Gebühren

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung von Chancengleichheit beim Hochschulzugang in Nordrhein-Westfalen“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studienbeiträge durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Dementsprechend werden seit dem Wintersemester 2011/2012 an der FH Südwestfalen keine Studienbeiträge mehr erhoben.

Von allen eingeschriebenen Studierenden wird aber aufgrund § 11 des Studentenwerksgesetzes ein sogenannter "Sozialbeitrag" erhoben, der den Studierendenwerken für ihre Aufgaben zufließt. Zusätzlich erhebt die Studierendenschaft für die Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung ebenfalls einen Beitrag von ihren Mitgliedern. Die Beiträge der Studierendenschaft sind gemäß § 57 Hochschulgesetz in einer eigenen Beitragsordnung festgelegt. Hinzu kommt für die Studierenden der Standorte Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid und Soest der Beitrag für das Semesterticket.

Mehr zu den Beiträgen und Gebühren an der FH Südwestfalen finden Sie auf der Seite Semesterbeiträge.

Gremien

Hier finden Sie einen Überblick über alle Gremien, Beauftragte sowie die Hochschulleitung.

H

Hagen: Studierenden-Servicebüro

Für die Studierenden am Hochschulstandort Hagen ist in Verwaltungsangelegenheiten das Studierenden-Servicebüro Hagen zuständig.

Hochschulleitung

Ein Überblick über alle Gremien, Beauftragte sowie die Hochschulleitung.

Hochschulzugangsberechtigung

Der Erwerb der Fachhochschulreife setzt sich immer aus zwei Bestandteilen zusammen:

  • dem schulischen Teil, der in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Weiterbildungskolleg, in der Fachoberschule oder der Berufsfachschule (z.B. Höhere Handelsschule) erworben werden kann und
  • dem fachpraktischen Teil, der abhängig vom schulischen Teil in Form eines einjährigen oder eines halbjährigen Praktikums nachzuweisen ist.

Für weitere Informationen über das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife klicken Sie hier.

Wann muss welches Praktikum nachgewiesen werden?

Einjähriges gelenktes Praktikum

Schüler*innen müssen zum Erwerb der Fachhochschulreife ein einjähriges Praktikum durchführen, und zwar

  • in der Klasse 11 der Fachoberschule,
  • bei entsprechenden Leistungen am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11) der gymnasialen Oberstufe (die auslaufenden Jahrgänge mit neunjähriger Gymnasialzeit erreichen den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12)
  • nach oder während der entsprechenden Jahrgangsstufe 12 des Weiterbildungskollegs,
  • nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12) des Beruflichen Gymnasiums.

Das Praktikum ist nach der Praktikum-Ausbildungsordnung vom 11.12.2006 durchzuführen (BASS 13-36 Nr.5). Der Nachweis der Fachhochschulreife nach der Fachoberschule erfolgt durch die Vorlage des von der Schule erstellten Zeugnisses der Fachhochschulreife. In den anderen Fällen erfolgt der Nachweis durch die Vorlage des Zeugnisses des schulischen Teils der Fachhochschulreife und der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des gelenkten Praktikums. Eine förmliche Zuerkennung durch die obere Schulaufsichtbehörde erfolgt ausschließlich für Schülerinnen und Schüler, die an Fachhochschulen in anderen Bundesländern studieren möchten.

Halbjähriges einschlägiges Praktikum

Schüler*innen der zwei-jährigen Berufsfachschule müssen zum Erwerb der Fachhochschulreife ein einschlägiges halbjähriges Praktikum durchführen.
Das Praktikum ist nach der Praktikum-Ausbildungsordnung vom 11.12.2006 durchzuführen (BASS 13-36 Nr.5). Zuständig für die Zuerkennung der Fachhochschulreife sind die Berufskollegs, in denen der Bildungsgang abgeschlossen wurde.

I

Interessenvertretung, studentische

Die an der Hochschule eingeschriebenen Studierenden bilden die Studierendenschaft. Organe der Studierendenschaft sind das Studierendenparlament und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA).

Das Studierendenparlament
(kurz auch StuPa genannt) ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Seine Aufgaben werden vorbehaltlich besonderer Regelungen des Hochschulgesetzes durch die Satzung der Studierendenschaft bestimmt. Zu den Aufgaben gehören:

  • Beschlüsse in grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft zu fassen,
  • die Wahl des AStA,
  • die Entscheidung über die Verwendung der Finanzmittel der Studierendenschaft, also die Verabschiedung des Haushalts und die Kontrolle dessen Ausführung
  • Zustimmung bei Ausgaben von erheblicher finanzieller Bedeutung,
  • die Beschlussfassung und Änderung von Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft,
  • die Durchführung von Urabstimmungen.

Das StuPa wählt aus seiner Mitte einen vorsitzendes und ein stellvertretend vorsitzendes Mitglied, das die Sitzungen leitet. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Als ständiger Ausschuss des StuPa ist ein Haushaltsausschuss zu bilden. Bei Bedarf können weitere Ausschüsse gebildet werden. Das Studierendenparlament wird von den Mitgliedern der Studierendenschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Der Allgemeine Studierendenausschuss

vertritt die Studierendenschaft. Er führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung der Studierendenschaft.

  • Anlauf- und Informationsstelle für alle Studierenden,
  • Sprachrohr für Belange der Studierenden,
  • Beratungsstelle für: Fragen zum BAföG und zu sozialen Angelegenheiten (Wohngeld, Sozialhilfe, Studieren mit Kind etc.)
  • Unterstützung studentischer Interessengruppen,
  • Koordinationsstelle für fachbereichsübergreifende Aktionen / Themen,
  • Sammelstelle für bundesweit aktuelle hochschulpolitische Themen und deren Weitergabe an die Fachbereiche.

Die Studierendenschaft kann sich nach Maßgabe ihrer Satzungen außerdem in Fachschaften gliedern.

Der Fachschaftsrat (die gewählte Vertretung der Fachschaft) ist die ständige Vertretung der Fachschaft und wird von allen Studierenden des jeweiligen Fachbereichs einmal pro Jahr gewählt. Zu den Aufgaben der Fachschaften zählen unter anderem:

  • Ansprechpartner für die Studierenden des Fachbereichs, Beratung in fachbereichsspezifischen Themen
  • Vertretung der Studierenden gegenüber der*dem Dekan*in und in den Gremien
  • evtl. Organisation von Parties, Feten, Stammtischen usw.

Internationaler Studierendenausweis

Der Internationale Studierendenausweis (ISIC) ermöglicht es Studierenden, die jeweils im Ausland geltenden Studierenden-Ermäßigungen zu bekommen.

Er ist erhältlich beim AStA-Sekretariat.

Iserlohn: Studierenden-Servicebüro

Für die Studierenden am Hochschulstandort Iserlohn ist in Verwaltungsangelegenheiten das Studierenden-Servicebüro in Iserlohn zuständig.

J

Jungstudierende

Schüler*innen der Sekundarstufe II (in Ausnahmefällen auch der 10. Jahrgangsstufe weiterführender Schulen) haben die Möglichkeit an Vorlesungen, Übungen und Praktika in ausgewiesenen Studiengängen der FH Südwestfalen an den Standorten Iserlohn, Soest, Hagen und Meschede teil zu nehmen und dort auch ihre Leistungen in Prüfungen unter Beweis zu stellen. Schüler*innen, die an diesem Projekt teilnehmen werden als Jungstudierende bezeichnet.

Sie haben noch weitere Fragen?

Ansprechpartner*in bei weiteren Fragen ist:
Allgemeine Studienberatung
Telefon: 02371 566 538
E-Mail: studienberatung@fh-swf.de

Bewerbung/Einschreibung:
Heike Sobasik
Telefon: 02371/566-551
E-Mail: sobasik.heike@fh-swf.de

K

Kinderbetreuung

Ihr Ansprechpartner für Fragen in Sachen Kinderbetreuung ist unser Familienbüro.

Kindergeld

Wie erbringt man den Nachweis für die Auszahlung des Kindergeldes bei der Familienkasse?

Durch Einreichung einer Studienbescheinigung aus dem Bescheinigungssatz, den Sie von der Fachhochschule erstmals automatisch nach der Einschreibung und für die folgenden Semester jeweils nach der Rückmeldung für das entsprechende Semester erhalten (einzureichen bei der Familienkasse durch die Eltern der/des Studierenden, die die Bezugsberechtigten für das Kindergeld sind).

Hintergrund:
Volljährige Kinder werden für das Kindergeld nur berücksichtigt, wenn sie besondere (Tatbestands-)Voraussetzungen erfüllen. Das kann z.B. eine Ausbildung sein. Hierzu gehören insbesondere schulische, berufliche und universitäre Ausbildungen. Im Regelfall ist es ausreichend, bei der Familienkasse vor Vollendung des 18. Lebensjahres einen Ausbildungsnachweis und eine Erklärung zu den Einkünften und Bezügen des Kindes vorzulegen. Weitergehende Informationen für Kindergeldberechtigte finden Sie auf der Internsetseite des Bundesamtes für Finanzen.

Kooperatives Modell / Kooperatives Studienmodell an der FH SWF

Kooperative Studienmodelle schaffen die Möglichkeit, während des Studiums Berufserfahrung zu sammeln. An den Standorten der Fachhochschule Südwestfalen gibt es verschiedene Varianten des Kooperativen Studienmodells. Weitere Informationen finden Sie hier.

Krankenversicherung (Health Insurance)

Please see english version below

Seit dem 01.12.2021 hat das neue elektronische Studenten-Meldeverfahren (SMV) das bisherige Papierverfahren abgelöst. Alle meldepflichtige Daten zwischen der Fachhochschule Südwestfalen und Krankenkassen werden nun in beide Richtungen ausschließlich elektronisch ausgetauscht.

Weiterhin gilt: Jede*r Studienbewerber*in muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen! Bitte beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine spezielle Versicherungsbescheinigung zur Einschreibung, welche uns die Krankenkasse elektronisch übermittelt. Geben Sie dazu den Sitz der Hochschule an: Iserlohn. Bei manchen Krankenkasse können Sie auch die gesonderte Absendernummer der Fachhochschule Südwestfalen angeben: H0000339.

Um die Online-Bewerbung abzuschließen ist es zusätzlich notwendig, die Versicherungsdaten ihrer Krankenkasse (Versichertennummer und Name der Krankenkasse) einzugeben. Krankenkassen-Nachweise oder Bescheinigungen müssen nicht hochgeladen werden, sondern werden uns von der Krankenkasse ausschließlich elektronisch übermittelt!

Bei einer privaten Krankenversicherung müssen Sie sich mit einer privaten Versicherungsbescheinigung an eine gesetzliche Krankenkasse wenden. Die gesetzliche Krankenkasse meldet im Anschluss elektronisch Ihre Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht an die Fachhochschule Südwestfalen.

Bei einer ausländischen Krankenversicherung gehen Sie bitte vor der Online-Bewerbung mit Ihren Versicherungsunterlagen zu einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland. Diese prüft Ihre Versicherung und meldet im Anschluss elektronisch Ihren Versicherungsstatus an die Fachhochschule Südwestfalen

Merkblatt über die Krankenversicherung der Studierenden

Hinweis: bei einigen gesetzlichen Krankenkassen können Sie die elektronische Übersendung der Bescheinigung online beauftragen.

Hilfreiche Informationen finden Sie auch beim Arbeitskreis Krankenversicherung

Health Insurance

Starting from 01 December 2021, the new electronic student registration procedure will replace the previous paper-based one. All data subject to notification between the South Westphalia University of Applied Sciences and health insurance agencies will then be exchanged electronically in both directions.

The following continues to apply: Each applicant must contact the health insurance agency prior to enrolment! Please apply to your health insurance agency for a special insurance certificate for enrolment, which the agency will send to us electronically.

For this purpose, please indicate the location of the center of our university which is: Iserlohn. With some health insurance companies you can also note the separate sender number of the South Westphalia University of Applied Sciences: H0000339.

To complete the online application, it is also necessary to enter the insurance data of your health insurance agency (insurance number and name of the health insurance agency). Proof of health insurance cover or certificates do not have to be uploaded, but will only be sent to us electronically by the health insurance agency! If you have private health insurance cover, you must contact a statutory health insurance agency with a private insurance certificate. The statutory health insurance agency will then electronically report your exemption from the statutory health insurance obligation to the South Westphalia University.

If you have a health insurance cover from a foreign country, please contact a statutory health insurance agency in Germany with your insurance documents before submitting your online application. They will check your insurance cover and report your insurance status electronically to the South Westphalia University.

Please note: Some statutory health insurance agencies provide you with the option of sending the certificate electronically online. You can also find helpful information at the health insurance work group (German language content only).

Krankmeldung Kind

Ihr Ansprechpartner für Fragen in Sachen Krankmeldung Kind ist unser Familienbüro.