Fragen von „Abschlüsse“ bis „Exmatrikulation“

A
Abschlüsse
Welche Abschlüsse kann man an der FH Südwestfalen erlangen?
- Bachelor
- Bachelor of Arts
- Bachelor of Engineering
- Bachelor of Science
- Bachelor of Laws
- Master
- Master of Arts
- Master of Science
Akkreditierung
Die Akkreditierung stellt fest, ob das Studienangebot bestimmten Mindestanforderungen entspricht - eine Art TÜV für Studiengänge. Wichtig ist dabei z.B., dass das Studienprogramm in der vorgesehenen Zeit absolviert werden kann, dass die Module tatsächlich an Qualifikationszielen ausgerichtet sind und es entsprechende Berufsfelder für die Absolventen gibt. Im Auftrag einer Akkreditierungsagentur prüfen externe Gutachter die Erfüllung der Standards und bescheinigen sie mit einem Qualitätssiegel. Vorgaben für die Akkreditierung werden bundesländerübergreifend in der Kultusministerkonferenz abgestimmt. Die Akkreditierung ist immer befristet, die Studiengänge müssen regelmäßig reakkreditiert werden, d.h. sie müssen sich regelmäßig einer Qualitätskontrolle unterziehen.
(Text übernommen von der Homepage des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen.)
Anfahrt
Die Fachhochschule Südwestfalen ist auf mehrere Gebäude an den Standorten Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid, Meschede und Soest verteilt:
Anschriftenänderung
Bitte teilen Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift so umgehend wie möglich mit. Nur dann ist sichergestellt, dass wichtige Unterlagen (z.B. die Studienbescheinigung etc.) Sie erreichen. Sie können die Änderung Ihrer Anschrift auf folgenden Wegen mitteilen:
Attest: Abmeldung von Prüfungen wegen Erkrankung
Bei Abmeldungen von Klausuren wegen Erkrankung ist zu beachten, dass dies durch ärztliches Attest zu erfolgen hat, welches spätestens am Prüfungstag selbst ausgestellt sein muss.
Das Attest muss im Original spätestens drei Werktage nach der betreffenden Prüfung beim Studierenden-Servicebüro eingehen.
Auswahlverfahren (NC-Verfahren)
In einigen Studiengängen werden mehr Bewerber*innen erwartet als Studienplätze zur Verfügung stehen. Deshalb wird für diese Studiengänge ein sogenannter Orts-NC festgesetzt (NC = Numerus Clausus) und ein Auswahlverfahren durchgeführt; d.h. es wird nicht jede*r Bewerber*in einen Studienplatz erhalten können.
Ob der von Ihnen angestrebte Studiengang einem Orts-NC unterliegt und weitere Informationen zum Verfahren, finden Sie auf der Seite Auswahlverfahren.
Erläuterungen zur Online-Bewerbung für einen Studiengang mit örtlichen Auswahlverfahren.
AVMZ
AudioVisuellesMedienZentrum
Das AVMZ unterstützt Studierende und Mitarbeiter*innen der Fachhochschule Südwestfalen bei Medienproduktionen.
B
Bachelor
Was ist ein Bachelor?
Der Bachelor ist ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss.
Nach einer Studiendauer von in der Regel sechs Semestern kann man in den Beruf einsteigen. Doch immer häufiger gibt es auch Bachelor-Studiengänge, die sieben Semester dauern.
Je nach studierter Fachrichtung wird ein Bachelor of Arts (B.A.), ein Bachelor of Science (B.Sc.), ein Bachelor of Engineering (B.Eng.) oder ein Bachelor of Laws (LL.B.) verliehen. Deutschsprachige Bezeichnungen (z.B. Bakkalaureus der Wissenschaften) sind ebenfalls möglich.
Im Anschluss an das Bachelor-Studium kann - entweder direkt oder nach einiger Zeit der Berufstätigkeit - noch ein zusätzlicher Master-Studiengang belegt werden, um eine zusätzliche Qualifikation zu erlangen.
BAföG
- Wo erhalte ich einen BAfög-Antrag?
Direkt unter Studierendenwerk Dortmund - Wo reiche ich meinen BAföG-Antrag ein und wo ist das Studierendenwerk Dortmund?
Sie reichen Ihren BAföG-Antrag beim Studierendenwerk in Dortmund ein. Dieses befindet sich auf dem Universitätsgelände der Universität Dortmund, Vogelpothsweg 85, 44227 Dortmund. - Wo erhalte ich die Bescheinigung für das BAfög-Amt?
Die Bescheinigung nach § 9 BAföG finden Sie im Online-Portal. - Ich möchte mich zum Thema BAföG beraten lassen.
Bitte wenden Sie sich an das Studierendenwerk Dortmund.
Zu Semesterbeginn (in der Regel im September) finden auch BAföG-Beratungen für Studienanfänger durch Mitarbeiter*innen des Studierendenwerks hier vor Ort an den Standorten Iserlohn, Hagen, Meschede und Soest der Fachhochschule Südwestfalen statt. Die Termine werden rechtzeitig auf der Internetseite der FH Südwestfalen unter Fristen und Termine / Termine zum Studienbeginn bekannt gegeben.
Beglaubigungen
Im Bewerbungsverfahren bzw. Einschreibungsverfahren müssen Sie amtlich beglaubigte Kopien u.a. Ihrer Hochschulzugangsberechtigung einreichen. Bitte reichen Sie nach Möglichkeit keine Originale Ihrer Zeugnisse hier ein, sondern nur beglaubigte Kopien.
Die amtliche Beglaubigung muss eine Behörde oder Institution vornehmen, die ein Dienstsiegel führt (z.B. Stadtverwaltung, Amtsgericht, öffentlich-rechtliche Kirchengemeinde pp.). Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von beispielsweise Krankenkassen und Sparkassen.
Durch die Beglaubigung wird amtlich bescheinigt, dass eine Abschrift, Ablichtung oder sonstige Vervielfältigung mit der Urschrift übereinstimmt.
Eine amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:
- einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (= Beglaubigungsvermerk)
- die Unterschrift des Beglaubigenden
- den Abdruck des Dienstsiegels.
Behinderung oder chronische Erkrankung und Studium
11% aller Studierenden haben eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung, die sich auf das Studium auswirkt. Zu diesen Studierenden gehören z.B. Studierende mit
- Psychischen Beeinträchtigungen (z.B. Angststörungen, Depressionen)
- Chronischen Erkrankungen (z.B. chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Rheuma)
- Mobilitätsbeeinträchtigungen
- Seh-, Hör- oder Sprechbeeinträchtigungen
- Teilleistungsstörungen (z.B. Legasthenie)
- Autismus-Spektrum-Störungen
Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung unterstützt und berät Studierende mit Beeinträchtigung bei der Beantragung von Nachteilsausgleichen, zum Umgang mit der Beeinträchtigung und bei allen Fragen zum Studium mit einer Beeinträchtigung.
Weitere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie auf den Seiten Studium und Behinderung.
Beiträge
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung von Chancengleichheit beim Hochschulzugang in Nordrhein-Westfalen“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studienbeiträge durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Dementsprechend werden seit dem Wintersemester 2011/2012 an der FH Südwestfalen keine Studienbeiträge mehr erhoben.
Von allen eingeschriebenen Studierenden wird aber aufgrund § 11 des Studentenwerksgesetzes ein sogenannter "Sozialbeitrag" erhoben, der den Studierendenwerken für ihre Aufgaben zufließt. Zusätzlich erhebt die Studierendenschaft für die Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung ebenfalls einen Beitrag von ihren Mitgliedern. Die Beiträge der Studierendenschaft sind gemäß § 57 Hochschulgesetz in einer eigenen Beitragsordnung festgelegt. Hinzu kommt für die Studierenden der Standorte Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid und Soest der Beitrag für das Semesterticket.
Mehr zu den Beiträgen und Gebühren an der FH Südwestfalen finden Sie auf der Seite Semesterbeiträge.
Beurlaubung
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann eine Beurlaubung vom Studium gewährt werden, und zwar in der Regel für ein Semester, bei Wehr- und Zivildienst für zwei Semester.
Während der Beurlaubung können keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden.
Weitere Informationen zur Beurlaubung und den Antrag auf Beurlaubung finden Sie hier.
Bewerbung um einen Studienplatz
Informationen zum jeweiligen Bewerbungsverfahren an der Fachhochschule Südwestfalen finden Sie hier.
C
Chiporello
Informationen zur multifunktionalen Chipkarte "Chiporello" finden Sie hier.
Clearingverfahren
Nähere Informationen finden Sie im entsprechenden Studierenden-Servicebüro.
Coronavirus-Pandemie
Alle aktuellen und auch älteren Informationen rund um die Coronavirus-Pandemie an der Fachhochschule Südwestfalen finden Sie auf den Seiten zum Corona-Virus.
Alle Corona-Regelungen zur Freiversuchregelung, Prüfungsrücktritte usw. finden Sie auf der Seite der Corona-FAQ.
Credits
Was sind Credits?
In den Studiengängen werden alle Lehrveranstaltungen nach dem European Credit Transfer System (ECTS) mit Leistungspunkten (Credits) versehen. Die Credits messen den Umfang der studentischen Arbeitsleistung, also den durchschnittlichen Gesamtarbeitsaufwand (inklusive Vor- und Nachbereitung). Eine verbreitete Faustregel besagt, dass eine Semesterwochenstunde ca. 1 bis 1,5 Credits entspricht. Dies gilt aber nicht zwangsläufig, entscheidend sind die studentischen Arbeitsstunden: je 25-30 Stunden ergeben einen Credit! Für die erstmalige Festsetzung der Creditzahlen sind in erster Linie der Dekan bzw. Dozenten selbst zuständig. In der Prüfungsordnung werden dann die Credits für die Veranstaltung festgeschrieben. Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums muss eine festgelegte Anzahl an Credits erworben werden.
D
Deutschkenntnisse / Deutschsprachprüfung (DSH)
Voraussetzung für die Einschreibung von internationalen Studienbewerbern in deutschsprachige Studiengänge ist, dass ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache bestehen. Diese Sprachkenntnisse sind durch eine Deutschprüfung nachzuweisen.
Als Nachweis über ausreichende Kenntnisse für das Studium werden an der Fachhochschule Südwestfalen nur die Bescheinigungen über das erfolgreiche Ablegen einer der folgenden Prüfungen anerkannt:
- die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH):
sie kann an deutschen Hochschulen abgelegt werden, allerdings werden DSH-Prüfungen nicht an allen deutschen Hochschulen angeboten. Die Fachhochschule Südwestfalen bietet die Ablegung der DSH-Prüfung nicht an. Bitte fragen Sie daher bei einer anderen Hochschule nach oder schauen Sie unter folgendem Link im Internet nach: http://www.daad.de/ - der Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 4:
diese werden von Test-Zentren für den TestDaF angeboten (http://www.testdaf.de/) - die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts:
Goethe-Institute gibt es weltweit in vielen Ländern und auch in vielen verschiedenen Städten in Deutschland: http://www.goethe.de/
Diploma Supplement
Das Diploma Supplement soll (ähnlich wie auch die Leistungspunkte / Credit Points) die Bewertung und Einstufung von Studiengängen unter den Hochschulen und auf dem internationalen Arbeitsmarkt in Europa erleichtern.
Das Diploma Supplement ist als "Zeugnis-Ergänzung", so die wörtliche Übersetzung, äußerst praktisch: Es enthält eine genaue Auflistung der einzelnen Bestandteile des absolvierten Studiengangs sowie eine Übersicht über das deutsche Hochschulsystem in englischer Sprache und wird den Absolvent*innen der Bachelor-/Master-Studiengänge zusammen mit dem Abschlusszeugnis ausgestellt.
Im Diploma Supplement können auf Antrag weitere Angaben eingetragen werden, die sich auf zusätzliche studienzielbezogene Aktivitäten im Ausland beziehen. Diese Angaben betreffen nur Aktivitäten, die nicht regulärer Bestandteil Ihres Studiums sind und nicht im Rahmen von Erasmus+ erfolgt sind, aber dennoch zu den Lernergebnissen des Studiengangs beigetragen haben.
Antrag auf Aufnahme von Auslandsaufenthalten in das Diploma Supplement
E
ECTS-Bewertung / ECTS-Einstufungstabelle
Zusätzlich zu der Gesamtnote wird an der Fachhochschule Südwestfalen eine relative Notenverteilung i.S.v. § 63 Abs. 1 Satz 3 HG (Hochschulgesetz NRW) in Form einer ECTS-Einstufungstabelle ausgewiesen. Diese Notenverteilungsskala gibt eine statistische Auskunft über die Verteilung der Abschlussnoten in einem Studiengang in einem Zeitraum von mindestens drei Jahren und dient als Vergleichsmöglichkeit. Die Tabelle wird in den Zeugnisunterlagen in der Regel ausgewiesen, wenn mindestens 50 Abschlussnoten in der Referenzgruppe vorhanden sind. Die Ermittlung basiert auf dem ECTS Leitfaden der Europäischen Kommission in der jeweils geltenden Fassung. Vor der Einführung der ECTS-Einstufungstabelle erfolgte die ECTS-Bewertung durch die Vergabe einer ECTS-Note.
Beschluss des Rektorats vom 08.01.2020 zur Ausweisung der ECTS-Einstufungstabelle
Eidesstattliche Versicherung
Elterngeld / -zeit
Ihr Ansprechpartner für Fragen in Sachen Elterngeld / -zeit ist unser Familienbüro.
E-Mail-Account / Benutzerkennung
An der Fachhochschule Südwestfalen erhalten Sie einen Hochschul-Account (Benutzername, Passwort und persönliche FH-E-Mail-Adresse) und können mit Ihrer Benutzerkennung Dienste im Hochschulnetz nutzen wie z.B. Online-Notenabfrage oder E-Mails lesen/versenden. Über die Benutzerkennung sollen zukünftig alle Online-Dienste für Studierende, die derzeit kontinuierlich ausgeweitet werden, abgewickelt werden. Hier finden Sie weitere Informationen zum Email-Account .
Energiepreispauschale
Studierende können seit dem 15. März 2023 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Der Antrag kann bis zum 30. September 2023 gestellt werden.
Zuständig für die Auszahlung sind die Länder. Die Länder schaffen jeweils in eigener Verantwortung die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen dafür, dass das Geld beantragt und ausgezahlt werden kann. Die bundesweit einheitliche Antragstellung zur Auszahlung der 200 Euro soll ab Mitte März für alle Antragsberechtigten möglich sein.
Weitere Hinweise und alle notwendigen Informationen zur Auszahlung finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung:
Für weitere Informationen zur Energiepreispauschale klicken Sie hier.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne direkt an die bundesweite Hotline wenden: +49 800 2623 003
Die wichtigsten Informationen zur Antragsstellung haben wir Ihnen auch auf der folgenden Seite zusammengefasst:
Erstattung Semesterbeitrag
Eine Rückzahlung des Sozial- und Studierendenschaftsbeitrages - ggf. auch der Materialbezugsgebühr und der Studiengebühr - ist nur möglich, wenn die Exmatrikulation (Eingang des Antrags), die Beurlaubung oder die Versagung der Einschreibung VOR Vorlesungsbeginn für das Semester, für das der Beitrag entrichtet wird, erfolgt.
Antrag auf Erstattung im Online-Portal
Bitte stellen Sie den u.a. Papierantrag nur, wenn Sie bereits länger als 60 Tage exmatrikuliert sind und somit keinen Zugriff mehr auf das Online-Portal haben.
Das Semesterticket (Standorte Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid und Soest) kann nur bis Semesterbeginn (also 1. März bzw. 1. September) vollständig erstattet werden. Nach Semesterbeginn entscheidet der AStA über eine evtl. anteilige Erstattung. Entsprechende Anfragen/Anträge sind bitte direkt an den AStA zu richten.
Exmatrikulation
Im Gegensatz zur Immatrikulation ist die Exmatrikulation die Streichung aus der Liste ("Matrikel") der Studierenden. Nach der Exmatrikulation durch das Studierenden-Servicebüro erhält man eine Exmatrikulationsbescheinigung, die wiederum die Voraussetzung für jede künftige Immatrikulation an einer deutschen Hochschule darstellt. Studierende können von der Hochschule auch gegen Ihren Willen exmatrikuliert werden, z.B. wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben.
Näheres zur Exmatrikulation finden Sie hier.