Studienvoraussetzungen
Vertrag mit dem Unternehmen
Für den Studiengang Maschinenbau dual ausbildungsintegrierend ist neben der Fachhochschulreife für die Einschreibung ein Ausbildungsvertrag erforderlich, der zwischen Unternehmen und Studierende bzw. Auszubildende geschlossen wird. Zudem legen das Unternehmen und der Studierende bzw. Auszubildende fest, wie die Umsetzung der Anforderungen des Studiengangs (z.B.: Praktika, Module) erfolgt.
Im Bachelorstudiengang müssen Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb in fachlicher Hinsicht zum gewählten Studiengang passen. Die Feststellung, ob eine solche Entsprechung vorliegt, trifft der Fachbereich.
Kooperationsvereinbarung
Außerdem ist der Nachweis über den Abschluss der von der Hochschule bereitgestellten Kooperationsvereinbarung erforderlich. Für mehr Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an Yvonne Fuchs.
Ausgestaltung des Praktikums
In der Regel enthält eine maschinenbaunahe Ausbildung ohnehin folgende Praktikumsinhalte.
Inhalt | Dauer |
---|
- Manuelle Arbeitstechniken
- an Metallen, Kunststoffen und anderen Werkstoffen
| 4 - 6 Wochen |
- Maschinelle Arbeitstechniken:
- Spanende Formgebung, z.B. Drehen, Fräsen, Bohren
- Spanlose Formgebung, z.B. Ziehen, Biegen
- Verbindungstechniken, z.B. Schweißen, Löten, Kleben
- Wärmebehandlung, Werkstoffprüfung
| 4 - 6 Wochen |
- Montage von Maschinen, Geräten und Anlagen
| 2 - 4 Wochen |
| Gesamtzeit: mind. 12 Wochen |
Das Praktikum muss vor dem Beginn des dritten Semesters nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht bis zu diesem Zeitpunkt erbracht, kann das Studium nicht fortgesetzt werden.
Der Nachweis des Praktikums erfolgt über eine qualifizierte Bescheinigung des Betriebes.
Mustervorlage für eine qualifizierte Praktikumsbescheinigung zum Download
PDF
Praktikumsordnung des FB Maschinenbau-Automatisierungstechnik für den Studiengang Maschinenbau (BA) zum Download
PDF
Antrag auf Anrechnung von Praktikumszeiten zum Download
PDF