Studienvoraussetzungen
Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Fachhochschulreife, der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder durch eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen. Je nach Qualifikation wird der Nachweis einer praktischen Tätigkeit gefordert. Der Nachweis über die Durchführung des Fachpraktikums wird spätestens bis zum Beginn des 3. Semesters erwartet.
Das Fachpraktikum soll im Interesse der Studierenden in einem Unternehmen durchgeführt werden, das dem Bereich der gewählten Studienrichtung entspricht.
Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten können auf die praktische Tätigkeit angerechnet werden.